Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/139
V
01b1
8/
Amt:
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum:
13.09.2005
der Stadt Erflstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Vorhabenbezogener
Seestraße;
Bebauungsplan
Nr. 139, Erftstadt-Liblar,
Offenlegungsbeschluss
Finanzielle
Auswirkungen:
Il1l Keine
Unterschriftdes BUdgetverantwortlichen
Erftstadt.den 13.09.2005
•
(A)\)\1
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) und § 86 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauONW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen
Fassung, wird der vorgelegte Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr.
139, Erflstadt-Liblar, Seestraße, als Entwurf beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gern. § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.
2414) durchzuführen.
Begründung:
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 139, Erflstadt-Liblar, Seestraße, wurde auf
Antrag der Fa. Müller, Bachstraße 12, 50354 Brühl, vom Rat der Stadt Erflstadt am
31.03.2004 zur Aufstellung beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplan sollen Baurechte für die Errichtung einer Einfamilienhausbebauung mit 22 Wohngebäuden in Form einer Reihenhausbebauung, einem
freistehenden Wohnhaus sowie einem quartiersbezogenem
Kinderspielplatz geschaffen werden.
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-
2
-
Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 19.04.2004 bis
21.05.2004 fand am 19.05.2004 die Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung statt. Die Niederschrift der Bürgerversammlung ist in der Anlage beigefügt.
Aufgrund des bisherigen Planverfahrens und des Abstimmungsergebnisses
der
Planung mit den Trägern öffentlicher Belange kann nunmehr die Offenlage des
Bebauungsplanes durchgeführt werden. Vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch wird der Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag nach § 12
Baugesetzbuch insbesondere zur Durchführung des Vorhabens in einer bestimmten
Frist und zur Tragung der Erschließungskosten verpflichtet.
•
Anlagen:
Anlageplan
Niederschrift der Bürgerversammlung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Begründung an
Fraktionen und sachkundige Einwohner
•
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VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN
Erftstadt - Liblar
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt.
Maßstab:
1 : 2.500
NR.137
Seestraße
•
•
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Niederschrift der Bürgerversammlung
zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 19.05.2004
Beginn:
Ende:
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19.30 Uhr
19.50 Uhr
Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
1.
Thema der Veranstaltung:
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 139 Erftstadt-Liblar,
I
2.
Seestrasse
Ort der Veranstaltung:
Sitzungssaal des Rathauses, Erftstadt-Liblar, Holzdamm 10
3.
Veranstalter:
Stadt Er1tstadt, vertreten durch
Bürgermeister Herrn Bösche
Stadtbaudirektor Herrn Wirtz
Ingenieurbüro m:t)HAUS, vertreten durch Frau Schniewind und Herrn Welz
4.
,
Veranstaltungsteilnehmer:
ca. 12 Bürger
5.
Veranstaltungsablauf:
Der Bürgermeister,
Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die
Bürgerversammlung . Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Sinn und Zweck der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist es u.a., in einem möglichst frühen
Verfahrensstadium die beabsichtigten und alternativen Planungen mit den Bürgerinnen und
Bürgern zu erörtern.
Anschließend
erläutert
Frau
Erschließungsplanung incl. der
beabsichtigten Bauvorhaben.
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Schniewind
die vorliegende
Bebauunqsund
seitens des Vorhaben- und Erschließungsträgers
Ergänzend werden anhand von Bauzeichnungen und unter Hinweis auf bereits realisierte
Vorhaben mögliche Bauformen und Haustypen vorgestellt.
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6.
Bedenken. Anregungen, Diskussionsbeiträge
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Nach Abschluss der Vorstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 139 "ErftstadtLiblar, Seestraße" eröffnet Herr Bösche die Diskussion. Es werden folgende Anregungen,
Bedenken und Fragen erörtert:
6.1
Eigentumsfrage
Seitens einer Bürgerin wird die Frage nach dem Grundstückseigentümer
des
Vorhabengebietes gestellt. Es wird dargelegt, dass es sich um den Initiator des Vorhabenund Erschließungsplanes Nr. 139 "Seestraße" , Herrn Johann Müller, aus Hürth handelt.
I
6.2
Grundstückszuschnitt
der geplanten Wohnbebauung
Seitens der
Bürger wird die Frage nach den Grundstücksgrößen der geplanten
Wohnbebauung gestellt. Herr Welz erklärt, dass die Durchschnittsgröße
der
Baugrundstücke incl. Garagen- oder Stellplatzflurstück bei ca. 200 m21iegen wird.
6.3
Geplante Bebauung
Die Bürger erkundigen sich nach Art und Dimension der geplanten Bebauung. Es wird
erläutert, dass z.Zt. noch keine abschließende Planung vorliegt. Die geplanten
zweigeschossigen Reihenhäuser sollen ca. 5,3 m breit und ca. 11,0 m tief werden.
Die Firstlinie liegt etwa 9,0 m über dem umliegenden Gelände.
,
7.
Veranstaltungsschluss
Herr Wirtz weist auf die Möglichkeit hin, schriftliche Anregungen und Bedenken in der Zeit
zwischen dem 27.05. und 03.06.2004 der Verwaltung vorzulegen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, fasst Herr Bösche die
Ergebnisse der Bürgerversammlung zusammen und dankt den Anwesenden für ihre
Diskussionsbeiträge . Danach haben alle Interessierten
die Möglich keit,
in
Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und
Auskünfte zu erhalten.
(Welz)
Schriftführer
~~
Stadt Erftstadt
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