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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, Erftstadt-Liblar, Seestraße; Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
542 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, Erftstadt-Liblar,
Seestraße;
Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, Erftstadt-Liblar,
Seestraße;
Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, Erftstadt-Liblar,
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Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, Erftstadt-Liblar,
Seestraße;
Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, Erftstadt-Liblar,
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Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, Erftstadt-Liblar,
Seestraße;
Offenlegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/139 V 01b1 8/ Amt: - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 13.09.2005 der Stadt Erflstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Vorhabenbezogener Seestraße; Bebauungsplan Nr. 139, Erftstadt-Liblar, Offenlegungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Il1l Keine Unterschriftdes BUdgetverantwortlichen Erftstadt.den 13.09.2005 • (A)\)\1 Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) und § 86 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauONW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der vorgelegte Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 139, Erflstadt-Liblar, Seestraße, als Entwurf beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gern. § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) durchzuführen. Begründung: Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 139, Erflstadt-Liblar, Seestraße, wurde auf Antrag der Fa. Müller, Bachstraße 12, 50354 Brühl, vom Rat der Stadt Erflstadt am 31.03.2004 zur Aufstellung beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan sollen Baurechte für die Errichtung einer Einfamilienhausbebauung mit 22 Wohngebäuden in Form einer Reihenhausbebauung, einem freistehenden Wohnhaus sowie einem quartiersbezogenem Kinderspielplatz geschaffen werden. P:\szIVORLAGENIV6100035-256.doc - 2 - Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 19.04.2004 bis 21.05.2004 fand am 19.05.2004 die Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung statt. Die Niederschrift der Bürgerversammlung ist in der Anlage beigefügt. Aufgrund des bisherigen Planverfahrens und des Abstimmungsergebnisses der Planung mit den Trägern öffentlicher Belange kann nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch wird der Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag nach § 12 Baugesetzbuch insbesondere zur Durchführung des Vorhabens in einer bestimmten Frist und zur Tragung der Erschließungskosten verpflichtet. • Anlagen: Anlageplan Niederschrift der Bürgerversammlung Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Begründung an Fraktionen und sachkundige Einwohner • P;\SZIVORLAGENIV6100035·256.DOC o Q... Q. n Q.. o Q o o o • o o.... n o... Q Q • o o <:l. VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN Erftstadt - Liblar Umwelt- und Planungsamt Erftstadt. Maßstab: 1 : 2.500 NR.137 Seestraße • • ~,-,---') I.~'.-:'~ - p(. Niederschrift der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 19.05.2004 Beginn: Ende: -. ::;"Vi)rJ3i5" ,-~,-., -~ i.ilia!t .. --1~ 19.30 Uhr 19.50 Uhr Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 1. Thema der Veranstaltung: Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 139 Erftstadt-Liblar, I 2. Seestrasse Ort der Veranstaltung: Sitzungssaal des Rathauses, Erftstadt-Liblar, Holzdamm 10 3. Veranstalter: Stadt Er1tstadt, vertreten durch Bürgermeister Herrn Bösche Stadtbaudirektor Herrn Wirtz Ingenieurbüro m:t)HAUS, vertreten durch Frau Schniewind und Herrn Welz 4. , Veranstaltungsteilnehmer: ca. 12 Bürger 5. Veranstaltungsablauf: Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung . Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Sinn und Zweck der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist es u.a., in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigten und alternativen Planungen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Anschließend erläutert Frau Erschließungsplanung incl. der beabsichtigten Bauvorhaben. ~- Schniewind die vorliegende Bebauunqsund seitens des Vorhaben- und Erschließungsträgers Ergänzend werden anhand von Bauzeichnungen und unter Hinweis auf bereits realisierte Vorhaben mögliche Bauformen und Haustypen vorgestellt. /.j r o - ------ I .. I~ I~-~Q... '.. 6. Bedenken. Anregungen, Diskussionsbeiträge .':U . ""I';....~,~- L i·.,,==_~ ,[)!o""-·, -' Nach Abschluss der Vorstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 139 "ErftstadtLiblar, Seestraße" eröffnet Herr Bösche die Diskussion. Es werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen erörtert: 6.1 Eigentumsfrage Seitens einer Bürgerin wird die Frage nach dem Grundstückseigentümer des Vorhabengebietes gestellt. Es wird dargelegt, dass es sich um den Initiator des Vorhabenund Erschließungsplanes Nr. 139 "Seestraße" , Herrn Johann Müller, aus Hürth handelt. I 6.2 Grundstückszuschnitt der geplanten Wohnbebauung Seitens der Bürger wird die Frage nach den Grundstücksgrößen der geplanten Wohnbebauung gestellt. Herr Welz erklärt, dass die Durchschnittsgröße der Baugrundstücke incl. Garagen- oder Stellplatzflurstück bei ca. 200 m21iegen wird. 6.3 Geplante Bebauung Die Bürger erkundigen sich nach Art und Dimension der geplanten Bebauung. Es wird erläutert, dass z.Zt. noch keine abschließende Planung vorliegt. Die geplanten zweigeschossigen Reihenhäuser sollen ca. 5,3 m breit und ca. 11,0 m tief werden. Die Firstlinie liegt etwa 9,0 m über dem umliegenden Gelände. , 7. Veranstaltungsschluss Herr Wirtz weist auf die Möglichkeit hin, schriftliche Anregungen und Bedenken in der Zeit zwischen dem 27.05. und 03.06.2004 der Verwaltung vorzulegen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, fasst Herr Bösche die Ergebnisse der Bürgerversammlung zusammen und dankt den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge . Danach haben alle Interessierten die Möglich keit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten. (Welz) Schriftführer ~~ Stadt Erftstadt 2