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Allgemeine Vorlage (Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Allgemeine Vorlage (Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit) Allgemeine Vorlage (Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit)

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Vorlagen-Nr. 83/99/...... Der Gemeindedirektor Jugendamt Beratungsfolge Haupt/Finanz/Beschwerdeaussch. Aktenzeichen 51 101 11 Wa. Termin Datum 12.05.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 10.06.1999 Betrifft: Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit Beschlußentwurf: Der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuß empfiehlt dem Rat, die „Rahmenbedingungen für eine Förderung im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren“ zu akzeptieren. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuß dem Rat, die „Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der Offenen Jugendarbeit im Kreis Düren“ in der vorliegenden Form abzuschließen. Begründung: Wie bereits in der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am 19.05.1999 mitgeteilt, fand am 28.04.1999 beim Kreis Düren eine Besprechung über die Förderung der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit statt. Hier wurden der Entwurf von „Rahmenbedingungen für eine Förderung im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren“ sowie der Entwurf einer „Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der offenen Jugendarbeit im Kreis Düren“ beraten. Die vorgelegten Entwürfe sind das Ergebnis jahrelanger Beratungen auf Kreisebene unter Beteiligung der Fachkräfte in den Einrichtungen. Aufgrund dieser Besprechung wurden zwischenzeitlich die abschließenden Entwürfe der „Rahmenbedingungen“ und der „Vereinbarung“ vorgelegt. Diese sollen in der Sitzung des Kreisausschusses am 01.06.1999 in der vorliegenden Form beschlossen werden, damit die Vereinbarungen mit den einzelnen Trägern kurzfristig abgeschlossen werden können. Die Rahmenbedingungen beschreiben die Eckpunkte der zu fördernden Kinder- und Jugendarbeit; in der Vereinbarung wird vertraglich zwischen Träger und Kreis Düren festgelegt, welche Kosten im Rahmen der Förderung anerkannt werden. Dabei wird festgelegt, daß eine Förderung nur dann erfolgt, wenn mindestens eine volle Planstelle durch eine Fachkraft besetzt wird. Dabei wird davon ausgegangen, daß bei geringerer Arbeitsumfang eine sinnvolle Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr möglich ist. Die Vereinbarung soll ab 01.01.2000 für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten. Dieser Zeitraum verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, sofern sie nicht achtzehn Monate vor Ablauf gekündigt wird. Es werden alle Träger, gleichgültig ob kommunale oder freie Träger, gleich behandelt. Die finanzielle Förderung entspricht vom Umfang den Zuschüssen, wie sie bereits seit 1997 jedes Jahr neu entschieden wurde. Durch diese vertragliche Festschreibung erhalten die Träger Planungssicherheit, mit welchen Mitteln sie in den nächsten Jahren rechnen können. T302.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Bestandteil der Vereinbarung wird die Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit des jeweiligen Trägers sein. Diese wird in einem separaten Tagesordnungspunkt beraten werden. Von seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, aus den vorgenannten Gründen die Vereinbarung in der vorliegenden Form abzuschließen. T302.DOC .. .