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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 6/99/......
Der Gemeindedirektor
Tiefbauamt
Beratungsfolge
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Aktenzeichen
IV/Schus/Schi
Termin
Datum
25.01.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
04.03.1999
04.03.1999
Betrifft:
Endausbau des Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“
- Gestaltung der Grünanlagen
- Gestaltung der Verkehrsflächen
Beschlußentwurf:
Für den Endausbau der Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 sind folgende
Festlegungen zu berücksichtigen:
1. Die Verkehrsflächen sind zu pflastern.
2. Die Stellplätze sind gegenüber der ursprünglichen Anzahl zu erhöhen. Hierbei ist zu beachten,
dass, wenn nicht das Einverständnis des angrenzenden Grundstückseigentümers erzielt
werden kann, vor jedem Grundstück nur maximal 1 Stellplatz angeordnet wird.
3. Die Ausschilderung ist als "Verkehrsberuhigter Bereich" vorzusehen, wobei die Zufahrtsstraße
von dieser Beschilderung ausgenommen bleibt.
Der Ausbau der Grünflächen des Kinderspielplatzes und des Straßenbegleitgrüns ist auf der
Grundlage der in der Bürgerinformation am 28.01.1999 vorgestellten Planung vorzunehmen. Die
Schutzpflanzung um das Retensionsbecken ist im Bereich der Zufahrtsstraße und der Merödgener
Straße zu ergänzen.
Begründung:
Bezüglich des vorzunehmenden Endausbaus im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 fand am
28.01.1999 eine Bürgerinformation im Ratssaal des Rathauses statt. Im Rahmen der Bürgerinformation wurden die Überlegungen und Alternativen zum Endausbau der Verkehrsflächen
vorgestellt, erläutert und eingehend diskutiert. Nach Abschluß der Diskussion ist als Meinungsbildung
festzuhalten, dass sich die Anwohner des Bereiches fast einstimmig für eine Pflasterung der
Straßenflächen ausgesprochen haben. Bezüglich der Anzahl und der Plazierung der notwendigen
Stellplätze verlief die Diskussion teilweise recht kontrovers.
Der kleinste gemeinsame Nenner scheint zu sein, dass die Anwohner eine Erhöhung der Stellplatzzahl einerseits befürworten, andererseits jedoch dann Probleme auftreten, wenn vor einem
Grundstück mehr als 1 Stellplatz angelegt wird. In der Diskussion wurde auch seitens der Verwaltung
zugesagt, dass selbstverständlich die genaue Lage und Anordnung der einzelnen Stellplätze mit den
Eigentümern der angrenzenden Grundstücke diskutiert wird und die Stellplätze nur dann angelegt
werden, wenn sicherzustellen ist, dass damit nicht Nutzungen auf den privaten Grundstücken
unmöglich werden. Es sollte also die Planung insoweit überarbeitet und reduziert werden, dass im
Endergebnis vor dem Einzelgrundstück nur noch maximal 1 Stellplatz ausgewiesen wird, es sei denn,
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der Eigentümer des angrenzenden Grundstückes erklärt sich mit der Ausweisung von mehreren
Stellplätzen bereit.
Die Ausschilderung des Gebietes als "Verkehrsberuhigter Bereich" findet allgemeine Zustimmung.
Dabei sollte die Ausschilderung die Zufahrtsstraße ausnehmen, damit auch auf dieser geparkt
werden kann. Hier ist die Ausweisung von Stellplätzen dann nicht erforderlich, da in diesem Bereich
unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung allgemein Parken möglich ist.
Im zweiten Schritt wurde Grünplanung, Straßenbegleitgrün und die Anlage und Gestaltung des
Kinderspielplatzes angesprochen. Bezüglich der Straßenbäume wurden von Herrn Berger die von
ihm vorgesehenen Bäume erläutert. Nach den von Herrn Berger vorgenommenen Erklärungen
wurden Einwende gegen die Bäume und deren Endhöhe nicht mehr erhoben.
Bedenken machten einzelne Anwesende gegen die Sicherung des Retensionsbeckens geltend. Hier
besteht der Wunsch nach einer lückenlosen Einzäunung. Seitens der Verwaltung wurden die
Beweggründe, die aus unserer Sicht gegen eine lückenlose Einzäunung gesprochen haben
dargelegt. Als Kompromißlösung bietet sich an, die gegenüber dem Kinderspielplatz vorgesehene
Heckenstruktur auch in den bisher noch offenen Bereichen fortzuführen. Der Bereich des Spielplatzes
ist gegenüber der Merödgener Straße mit einem Weidenzaun (Glattdraht) zu sichern, damit
Laufwege, die sich aus dem Spiel in Richtung Merödgener Straße ergeben können, unterbrochen
werden. Ansonsten werden gegen die Gestaltung des Grünkonzeptes keine Einwendungen mehr
erhoben.
Auf der Grundlage der so modifizierten Konzepte kann nun die Erarbeitung der Ausführungsplanung
und die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen vorgenommen werden.
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