Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Geyen, Sinthern, Manstedten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
14.05.12, 19:18
Beschlussvorlage (Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Geyen, Sinthern, Manstedten) Beschlussvorlage (Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Geyen, Sinthern, Manstedten)

öffnen download melden Dateigröße: 122 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 98/2012 Erstellt am: 27.03.2012 Aktenzeichen: I/30 60 00 Verfasser/in: Jörg Schröter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 08.05.2012 Rat X 22.05.2012 Betreff Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Geyen, Sinthern, Manstedten Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 98/2012 . Seite 2 / 2 Wahlvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat wählt die Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Geyen, Sinthern, Manstedten, Frau Brigitte Wohlgemuth, für eine weitere Wahlperiode von fünf Jahren. Erläuterungen Die Wahlzeit von Frau Wohlgemuth endet am 09.07.2012. Frau Wohlgemuth ist seit 10.07.2007 Schiedsfrau in diesem Bezirk. Mit Einverständniserklärung vom 16.01.2012 hat Frau Wohlgemuth erklärt, dass sie bereit sei, im Falle der Wiederwahl durch den Rat der Stadt Pulheim das Amt der Schiedsfrau für eine weitere Wahlperiode auszuüben. Das Amtsgericht Bergheim hat gegen eine Wiederwahl keine Bedenken. Die Bezirksvereinigung der Schiedsmänner und –frauen im Landgerichtsbezirk Köln hat keine Stellungnahme abgegeben. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, gerechnet ab dem Tage der Bestätigung der Wahl durch den Direktor des Amtsgerichtes Bergheim bzw. dem darin festgelegten Amtsbeginn. (Sachbearbeiter) (Amtsleiter) (Bürgermeister)