Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
14.05.12, 19:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
98/2012
Erstellt am:
27.03.2012
Aktenzeichen:
I/30 60 00
Verfasser/in:
Jörg Schröter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
08.05.2012
Rat
X
22.05.2012
Betreff
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Geyen, Sinthern, Manstedten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 98/2012 . Seite 2 / 2
Wahlvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat wählt die Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Geyen, Sinthern, Manstedten, Frau Brigitte
Wohlgemuth, für eine weitere Wahlperiode von fünf Jahren.
Erläuterungen
Die Wahlzeit von Frau Wohlgemuth endet am 09.07.2012. Frau Wohlgemuth ist seit 10.07.2007 Schiedsfrau in diesem
Bezirk.
Mit Einverständniserklärung vom 16.01.2012 hat Frau Wohlgemuth erklärt, dass sie bereit sei, im Falle der Wiederwahl
durch den Rat der Stadt Pulheim das Amt der Schiedsfrau für eine weitere Wahlperiode auszuüben.
Das Amtsgericht Bergheim hat gegen eine Wiederwahl keine Bedenken.
Die Bezirksvereinigung der Schiedsmänner und –frauen im Landgerichtsbezirk Köln hat keine Stellungnahme abgegeben.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, gerechnet ab dem Tage der Bestätigung der Wahl durch den Direktor des Amtsgerichtes
Bergheim bzw. dem darin festgelegten Amtsbeginn.
(Sachbearbeiter)
(Amtsleiter)
(Bürgermeister)