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Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellv. Bürgermeister)

Daten

Kommune
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Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellv. Bürgermeister)

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Vorlagen-Nr. 149/99/...... Der Bürgermeister Hauptamt Beratungsfolge Rat Aktenzeichen 10 24 01 Termin Datum 19.10.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 03.11.1999 Betrifft: Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellv. Bürgermeister Beschlußentwurf: Der Rat beschließt der Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellv. Bürgermeister wie folgt: - 1. stellv. Bürgermeister ____________DM/mtl. - 2. stellv. Bürgermeister ____________DM/mtl. Begründung: Die Aufwandsentschädigung für die beiden Stellvertreter wurde bisher in der Hauptsatzung - entsprechend der zum Zeitpunkt der Beschlußfassung geltenden Mustersatzung des NW Städteund Gemeindebundes - betragsmäßig ausgewiesen mit je 550,00 DM. In der neuen (Muster-) Hauptsatzung sind die Entschädigungssätze nicht mehr enthalten. Rechtsgrundlage für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist § 3 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung. Danach beträgt die zusätzliche Aufwandsentschädigung bei dem ersten Stellvertreter des Bürgermeisters den 3-fachen, bei einem weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters den 1,5 fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen in Gemeinden gleicher Größe nach § 1 Abs. 2 Nummer 1a. Danach erhält der 1. stellv. Bürgermeister 3 - fach von 325,00 DM = 975,00 DM, der 2. stellv. Bürgermeister 1,5-fach von 325,00 DM = 487,50 DM. T366.DOC .. .