Daten
Kommune
Brühl
Größe
113 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26-10/0810
11.09.2013
301/2013
Betreff
Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum':
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
A1
Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(26.03. - 13.04.2012)
Bürger
B1.1
B2.1
B3.1
A2
Abwägung der Stellungnahme
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung
TÖB
T1.1
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigung
Abwägung der Stellungnahme
Ist bereits berücksichtigt.
B
Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung
B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
(17.06. - 16.07.2013)
Bürger
B
Bgm.
Zust. Dez.
Abwägung der Stellungnahme
- kein Eingang Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 301/2013
B2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung
TÖB
T2.1
T4.1
T4.2
T5.1
T7.1
Erftverband
Geologischer Dienst NRW
Kreispolizei
Rhein-Erft-Kreis, Umweltschutz und Kreisplanung
Abwägung der Stellungnahme
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan
08.10 ‚Liblarer Straße / Am Krausen Baum’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen
als Satzung und beschließt die zugehörigen Begründung.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt:
Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201,
im Osten
von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197,
im Süden
von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und
im Süd-Westen
von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die zugehörige FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung.
Erläuterungen:
Über die Anregungen von Bürgern hinaus sind im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung keine weiteren Anregungen eingegangen.
Seitens Bürger oder Träger öffentlicher Belange sind im Rahmen der Öffentlichen Auslegung keine weiteren Tatbestände oder Argumente vorgetragen worden, die zu einer Änderung des Bebauungskonzeptes geführt hätten.
Der bereits zur Öffentlichen Auslegung vorgelegte Bebauungsplanentwurf wird somit zur
Satzung empfohlen.
Anlage(n):
(1) Abwägungsvorschlag BP 08.10
(2) Übersichtsplan BP 08.10
(3) BP 08.10 s/w
(4) Planzeichenerläuterung BP 08.10
(5) Textliche Festsetzungen BP 08.10
(6) Begründung BP 08.10
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14