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Vorlage (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
113 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
Vorlage (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10/0810 11.09.2013 301/2013 Betreff Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum': A Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung A1 Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung (26.03. - 13.04.2012) Bürger B1.1 B2.1 B3.1 A2 Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung TÖB T1.1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. B Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung (17.06. - 16.07.2013) Bürger B Bgm. Zust. Dez. Abwägung der Stellungnahme - kein Eingang Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 301/2013 B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung TÖB T2.1 T4.1 T4.2 T5.1 T7.1 Erftverband Geologischer Dienst NRW Kreispolizei Rhein-Erft-Kreis, Umweltschutz und Kreisplanung Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan 08.10 ‚Liblarer Straße / Am Krausen Baum’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörigen Begründung. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201, im Osten von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197, im Süden von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und im Süd-Westen von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die zugehörige FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung. Erläuterungen: Über die Anregungen von Bürgern hinaus sind im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung keine weiteren Anregungen eingegangen. Seitens Bürger oder Träger öffentlicher Belange sind im Rahmen der Öffentlichen Auslegung keine weiteren Tatbestände oder Argumente vorgetragen worden, die zu einer Änderung des Bebauungskonzeptes geführt hätten. Der bereits zur Öffentlichen Auslegung vorgelegte Bebauungsplanentwurf wird somit zur Satzung empfohlen. Anlage(n): (1) Abwägungsvorschlag BP 08.10 (2) Übersichtsplan BP 08.10 (3) BP 08.10 s/w (4) Planzeichenerläuterung BP 08.10 (5) Textliche Festsetzungen BP 08.10 (6) Begründung BP 08.10 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14