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Beschlussvorlage (Neufassung der Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
24.04.15, 13:18
Aktualisiert
24.04.15, 13:18
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KOLPINGSTADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 14 / Rechnungsprüfung Sachbearbeiter/in: Hans Jakob Klinkhammer TOP Drs.-Nr.: 148.15 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Rechnungsprüfungsausschuss 07.05.2015 Stadtrat 23.06.2015 X 26.03.2015 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Neufassung der Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung der Kolpingstadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung der Kolpingstadt Kerpen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter Klinkhammer Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeisterin Abt. 10.1 Ratsbüro Sieburg Seidenpfennig Begründung: Die derzeit geltende Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Kerpen trat zusammen mit der bisher gültigen Rechnungsprüfungsordnung am 18.02.1976 in Kraft. Aufgrund der Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung (Drs.-Nr.: 97.15) wird auch die Neufassung der entspr. Dienstanweisung erforderlich. Durch die örtliche Rechnungsprüfung wurde ein Entwurf der neuen Dienstanweisung ausgearbeitet, diese ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage 148.15 Seite 2