Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
24.04.15, 13:18
Aktualisiert
24.04.15, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 14 / Rechnungsprüfung
Sachbearbeiter/in: Hans Jakob Klinkhammer
TOP
Drs.-Nr.: 148.15
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Rechnungsprüfungsausschuss
07.05.2015
Stadtrat
23.06.2015
X
26.03.2015
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Neufassung der Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung der Kolpingstadt
Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die als
Anlage beigefügte Neufassung der Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung der
Kolpingstadt Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter
Klinkhammer
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeisterin
Abt. 10.1
Ratsbüro
Sieburg
Seidenpfennig
Begründung:
Die derzeit geltende Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Kerpen trat
zusammen mit der bisher gültigen Rechnungsprüfungsordnung am 18.02.1976 in Kraft.
Aufgrund der Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung (Drs.-Nr.: 97.15) wird auch die
Neufassung der entspr. Dienstanweisung erforderlich.
Durch die örtliche Rechnungsprüfung wurde ein Entwurf der neuen Dienstanweisung
ausgearbeitet, diese ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage 148.15
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