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Beschlussvorlage (Betriebswirtschaftliche Berechnungen über die Höhe des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29.04.1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29.04.1982 für das Jahr 2000)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Betriebswirtschaftliche Berechnungen über die Höhe des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29.04.1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29.04.1982 für das Jahr 2000)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 160/99/...... 1.Ergänzung Der Bürgermeister Steueramt Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Aktenzeichen II/67 31 01/2/J/Saat Termin TOP Ein Datum 26.11.1999 öffentlich Ja Nein Ent Bemerkungen 02.12.1999 16.12.1999 Betrifft: Betriebswirtschaftliche Berechnungen über die Höhe des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29.04.1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29.04.1982 für das Jahr 2000 Beschlußentwurf: Der Rat nimmt die als Anlage aufgeführten betriebswirtschaftlichen Berechnungen über die Höhe des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29.04.1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29.04.1982 für das Jahr 2000 zur Kenntnis. Begründung: Da der Bau- und Vergabeausschuss am 25.11.1999 beschlossen hat, den Gebührentarif nicht zu verändern, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst. Nach Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die betriebswirtschaftlichen Berechnungen über die Höhe des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29.04.1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29.04.1982 für das Jahr 2000 ausdrücklich durch den Rat zustimmend zur Kenntnis genommen werden. T379.DOC .. .