Daten
Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 160/99/......
1.Ergänzung
Der Bürgermeister
Steueramt
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Aktenzeichen
II/67 31 01/2/J/Saat
Termin
TOP Ein
Datum
26.11.1999
öffentlich
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
02.12.1999
16.12.1999
Betrifft:
Betriebswirtschaftliche Berechnungen über die Höhe des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom
29.04.1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom
29.04.1982 für das Jahr 2000
Beschlußentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage aufgeführten betriebswirtschaftlichen Berechnungen über die Höhe des
Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29.04.1982 zur Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29.04.1982 für das Jahr 2000 zur Kenntnis.
Begründung:
Da der Bau- und Vergabeausschuss am 25.11.1999 beschlossen hat, den Gebührentarif nicht zu
verändern, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst.
Nach Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze dem
Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die betriebswirtschaftlichen Berechnungen über die
Höhe des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29.04.1982 zur Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29.04.1982 für das Jahr 2000 ausdrücklich durch den
Rat zustimmend zur Kenntnis genommen werden.
T379.DOC
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