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Kommune
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14 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 9/99/......
Der Gemeindedirektor
Planungsamt
Beratungsfolge
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
10.02.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
04.03.1999
Betrifft:
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“
- Aufstellungsbeschluß
- Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger gemäß
§ 13 BauGB
Beschlußentwurf:
Die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "UmsiedlungsstandortWohnbereich" wird hiermit beschlossen.
Der Bebauungsplan soll insofern geändert werden, dass die Kirchstraße im Bereich der Grundschule
abgebunden und als Sackgasse ausgeführt wird.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB durchzuführen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gemäß § 13 BauGB den von der Änderung berührten Träger
öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist unter Fristsetzung von 4 Wochen Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
Die betroffenen Bürger sollen durch eine Informationsveranstaltung am Planverfahren beteiligt
werden. Der Termin ist durch den Gemeindedirektor festzulegen. Anregungen können während der
Informationsveranstaltung oder unter Fristsetzung von 2 Wochen nach der Veranstaltung der
Verwaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
Begründung:
Auf dem Grundstück Ecke Kirchstraße / Geuenicher Straße wird zum jetzigen Zeitpunkt die
Grundschule errichtet. Der Spielplatz am Haus Lützeler soll in die Schulhoffläche einbezogen werden.
Entsprechend ist die Straßenfläche zwischen dem jetzigen Schulgrundstück und dem Spielplatz
ebenfalls der Schulhoffläche zuzuordnen. Aus diesen Gründen, aber auch aus Verkehrsberuhigungsaspekten soll die Kirchstraße in Höhe der Grundschule abgebunden und als
Sackgasse ausgeführt werden. Dem Anliegerverkehr soll die Möglichkeit gegeben werden, durch
Zurücksetzen am Ende der Sackgasse zu wenden.
Da die Verkehrsflächen des Plangebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort - Wohnbereich" festgelegt wurden, bedarf die Änderung der Verkehrsführung einer
Bebauungsplanänderung. Da die Verkehrsführung allerdings nicht in ihren Grundzügen berührt wird,
kann diese Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
T228.DOC
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Entsprechend sind an dieser Änderung die berührten Träger öffentlicher Belange und die betroffenen
Bürger zu beteiligen.
T228.DOC
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