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Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich" - Aufstellungsbeschluß - Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger gemäß § 13 BauGB )

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich"
- Aufstellungsbeschluß
- Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange  und der betroffenen Bürger gemäß 
  § 13 BauGB
) Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich"
- Aufstellungsbeschluß
- Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange  und der betroffenen Bürger gemäß 
  § 13 BauGB
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Vorlagen-Nr. 9/99/...... Der Gemeindedirektor Planungsamt Beratungsfolge Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 10.02.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 04.03.1999 Betrifft: 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“ - Aufstellungsbeschluß - Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger gemäß § 13 BauGB Beschlußentwurf: Die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "UmsiedlungsstandortWohnbereich" wird hiermit beschlossen. Der Bebauungsplan soll insofern geändert werden, dass die Kirchstraße im Bereich der Grundschule abgebunden und als Sackgasse ausgeführt wird. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Der vorliegende Vorentwurf wird gemäß § 13 BauGB den von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist unter Fristsetzung von 4 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die betroffenen Bürger sollen durch eine Informationsveranstaltung am Planverfahren beteiligt werden. Der Termin ist durch den Gemeindedirektor festzulegen. Anregungen können während der Informationsveranstaltung oder unter Fristsetzung von 2 Wochen nach der Veranstaltung der Verwaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. Begründung: Auf dem Grundstück Ecke Kirchstraße / Geuenicher Straße wird zum jetzigen Zeitpunkt die Grundschule errichtet. Der Spielplatz am Haus Lützeler soll in die Schulhoffläche einbezogen werden. Entsprechend ist die Straßenfläche zwischen dem jetzigen Schulgrundstück und dem Spielplatz ebenfalls der Schulhoffläche zuzuordnen. Aus diesen Gründen, aber auch aus Verkehrsberuhigungsaspekten soll die Kirchstraße in Höhe der Grundschule abgebunden und als Sackgasse ausgeführt werden. Dem Anliegerverkehr soll die Möglichkeit gegeben werden, durch Zurücksetzen am Ende der Sackgasse zu wenden. Da die Verkehrsflächen des Plangebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort - Wohnbereich" festgelegt wurden, bedarf die Änderung der Verkehrsführung einer Bebauungsplanänderung. Da die Verkehrsführung allerdings nicht in ihren Grundzügen berührt wird, kann diese Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. T228.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Entsprechend sind an dieser Änderung die berührten Träger öffentlicher Belange und die betroffenen Bürger zu beteiligen. T228.DOC .. .