Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26 10/0106_Ä1
22.08.2013
270/2013
Betreff
Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof", 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 01.06 „Franziskanerhof“ 1. Änderung
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 27.
Es umfasst die Flurstücke: 808, 813, 805, 804, 808, 812, 813, 806, 502, 462 - 470,
473 - 490, 498, 491, 537, 538 und 493 - 497.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
im Norden
im Osten
im Süden
Bgm.
von den westlichen Grenzen der Flurstücke 495 - 498, 473 - 481, 462 - 470,
502, 813 und 808,
von der nördlichen Grenzen der Flurstücke 808 und 813,
von der östliche Grenze des Flurstücks 813 (angrenzend 809), der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstückes 805, von der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 804, von der östlichen Grenze der Flurstücke
813 (angrenzend 803), von der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 806 und der südlichen Grenze des Flurstückes 813, von den östlichen
Grenzen der Flurstücke 462 - 467, 469, 470 und 475 - 477,
von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 477, 486 und 488, von den östlichen Grenzen der Flurstücke 488, 489 und 490 und von den südlichen
Grenzen der Flurstücke 490, 491, 538, 493 - 495.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 270/2013
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 01.06 „Franziskanerhof (i.d.F. der Bekanntmachung vom
21.11.2002) trifft für den Bereich des Altbestandes zwischen Uhlstraße / Tiergartenstraße
und Franziskanerhof unzureichende Festsetzungen.
Die städtebauliche Zielsetzung orientierte sich bei Aufstellung des Bebauungsplans im
Wesentlichen an den Erfordernissen der Neugestaltung der Bebauung Franziskanerhof.
Die städtebauliche Ausprägung und die gewünschte städtebauliche Gestalt des Franziskanerhofes als großräumiger Platz unterscheidet sich deutlich von den historisch gewachsenen Straßenzügen der Uhlstraße und der Tiergartenstraße.
Im Zuge eines laufenden Bauantragsverfahren hat sich nun ergeben, dass sich durch die
damals getroffenen Festsetzungen, im Straßenraum der Uhlstraße Veränderungen in Gestalt und Ausnutzung ergeben können, die die stadträumliche Gestalt im Verlauf der Uhlstraße / Tiergartenstraße nachhaltig verändern können und in ihrer möglichen Ausprägung
negative Auswirkungen auf das Stadtbild haben können.
Es besteht also das Erfordernis, den Bebauungsplan zu ändern, um hier für den Bereich
zwischen Uhlstraße / Tiergartenstraße und Franziskanerhof differenzierte Festsetzungen
zu treffen, welche die bauliche Gestaltung des Straßenbildes für beide Seiten verträglich
regelt und dennoch eine wirtschaftliche Ausnutzung der Grundstücke ermöglicht.
In den Geltungsbereich aufgenommen wurden der Bereich „Fischmarkt“ -einer der ältesten Teile der Brühler Altstadt- mit der Zielsetzung, hier einen städtebaulich vertretbaren
Übergang planerisch zu definieren.
Derzeit ist der Bereich gemäß Bebauungsplan Bauzonen als Kerngebiet ausgewiesen,
dem gegenüber steht die überwiegende Wohnnutzung. Hier soll der Entwicklung Rechnung getragen und Regelungen getroffen werden, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14