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Vorlage (Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof" 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss-)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
Vorlage (Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof" 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss-) Vorlage (Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof" 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss-)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26 10/0106_Ä1 22.08.2013 270/2013 Betreff Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 01.06 „Franziskanerhof“ 1. Änderung Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 27. Es umfasst die Flurstücke: 808, 813, 805, 804, 808, 812, 813, 806, 502, 462 - 470, 473 - 490, 498, 491, 537, 538 und 493 - 497. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen im Norden im Osten im Süden Bgm. von den westlichen Grenzen der Flurstücke 495 - 498, 473 - 481, 462 - 470, 502, 813 und 808, von der nördlichen Grenzen der Flurstücke 808 und 813, von der östliche Grenze des Flurstücks 813 (angrenzend 809), der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstückes 805, von der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 804, von der östlichen Grenze der Flurstücke 813 (angrenzend 803), von der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 806 und der südlichen Grenze des Flurstückes 813, von den östlichen Grenzen der Flurstücke 462 - 467, 469, 470 und 475 - 477, von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 477, 486 und 488, von den östlichen Grenzen der Flurstücke 488, 489 und 490 und von den südlichen Grenzen der Flurstücke 490, 491, 538, 493 - 495. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 270/2013 Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Der Bebauungsplan Nr. 01.06 „Franziskanerhof (i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.11.2002) trifft für den Bereich des Altbestandes zwischen Uhlstraße / Tiergartenstraße und Franziskanerhof unzureichende Festsetzungen. Die städtebauliche Zielsetzung orientierte sich bei Aufstellung des Bebauungsplans im Wesentlichen an den Erfordernissen der Neugestaltung der Bebauung Franziskanerhof. Die städtebauliche Ausprägung und die gewünschte städtebauliche Gestalt des Franziskanerhofes als großräumiger Platz unterscheidet sich deutlich von den historisch gewachsenen Straßenzügen der Uhlstraße und der Tiergartenstraße. Im Zuge eines laufenden Bauantragsverfahren hat sich nun ergeben, dass sich durch die damals getroffenen Festsetzungen, im Straßenraum der Uhlstraße Veränderungen in Gestalt und Ausnutzung ergeben können, die die stadträumliche Gestalt im Verlauf der Uhlstraße / Tiergartenstraße nachhaltig verändern können und in ihrer möglichen Ausprägung negative Auswirkungen auf das Stadtbild haben können. Es besteht also das Erfordernis, den Bebauungsplan zu ändern, um hier für den Bereich zwischen Uhlstraße / Tiergartenstraße und Franziskanerhof differenzierte Festsetzungen zu treffen, welche die bauliche Gestaltung des Straßenbildes für beide Seiten verträglich regelt und dennoch eine wirtschaftliche Ausnutzung der Grundstücke ermöglicht. In den Geltungsbereich aufgenommen wurden der Bereich „Fischmarkt“ -einer der ältesten Teile der Brühler Altstadt- mit der Zielsetzung, hier einen städtebaulich vertretbaren Übergang planerisch zu definieren. Derzeit ist der Bereich gemäß Bebauungsplan Bauzonen als Kerngebiet ausgewiesen, dem gegenüber steht die überwiegende Wohnnutzung. Hier soll der Entwicklung Rechnung getragen und Regelungen getroffen werden, um zukünftige Konflikte zu vermeiden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14