Daten
Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
11.06.13, 18:37
Aktualisiert
11.06.13, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20
20 25 00/12 Rd
04.06.2013
189/2013
Betreff
Entwurf Jahresabschluss 2012
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf
des Jahresabschlusses 2012 entgegen und verweist diesen gem. § 101 Abs. 1 GO NW zwecks
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Erläuterungen:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 ist gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO NW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in der Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt, ab.
Er ist dem Rat gem. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW zur Beschlussfassung zuzuleiten. Nach der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 101 Abs. 1 GO NW hat der Rat den Jahresabschluss festzustellen (§ 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses besteht gemäß § 95 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO NW aus der
Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie dem Lagebericht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wird spätestens zur Sitzung vorgelegt.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14