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Beschlussvorlage (Ausbau "Josefweg" in Inden-Schophoven)

Daten

Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Ausbau "Josefweg" in Inden-Schophoven) Beschlussvorlage (Ausbau "Josefweg" in Inden-Schophoven)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 120/99/...... Der Gemeindedirektor Tiefbauamt Beratungsfolge Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Aktenzeichen IV/Schus/Schi Termin Datum 04.08.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 19.08.1999 Betrifft: Ausbau „Josefweg“ in Inden-Schophoven Beschlußentwurf: Der Josefweg ist in Form einer „Mischverkehrsfläche“ auszubauen. Der Ausbau erfolgt mit bituminösen Material. Dem in der Sitzung vorgestellten Ausbauplan wird zugestimmt. Begründung: Der Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 20.05.1999 mit dem Ausbau des Josefweges beschäftigt. Auf der Grundlage einer am 13.04.1999 durchgeführten Bürgerversammlung wurde in dieser Sitzung beschlossen, dass der Josefweg verkehrsberuhigt mit einem Pflasterbelag ausgebaut werden soll. Auf der Grundlage des Beschlusses des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschuss hat dann am 01.06.1999 eine weitere Ortsversammlung mit den Anliegern, in denen die Planung nochmals erläutert werden sollte, stattgefunden. Diese Versammlung endete dann damit, dass von der Mehrheit der Anlieger (10 Jaund 3 Neinstimmen) ein Separationsausbau (4 m Fahrbahn und 2 m Mehrzweckstreifen einschl. Rinnenanlage) gefordert wurde, wobei die Straßenoberfläche mit einem bituminösen Belag versehen werden sollte. Bei dieser Ausbauart wäre nur noch eine Beschilderung als „Tempo 30 Zone“ möglich gewesen. Der Josefweg wäre somit einerseits Fahrbahn, andererseits Parkstreifen gewesen. Auf der Grundlage dieser Meinungsbildung wurde beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren die Zustimmung zum Ausführungsplan beantragt. Mit Verfügung vom 06.07.1999 (s. Anlage) teilt das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren mit, dass gegen eine solche Ausbauplanung Bedenken bestehen. Die Bedenken werden aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar begründet. Gerade der lineare Ausbau als Fahrbahn wird dazu führen, dass auf diesem Stück relativ hohe Geschwindigkeiten zu erzielen sind. Hinzu kommt, dass bei einer lediglich formellen Ausweisung des verbleibenden Randstreifens als „Parkstreifen“ hierdurch nicht mehr Parkplätze tatsächlich entstehen werden, als dies bei einer Beschilderung in einem verkehrsberuhigten Bereich, die dort notwendig wäre, möglich ist. Aus den vorstehend genannten Gründen, vor allem vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes, sollte sich über die in der Anwohnerversammlung geäußerte Bitte nach der Ausbauart hinweggesetzt werden. Eine Annäherung an die Wünsche der Anlieger kann dadurch erreicht werden, dass der Ausbau mit einer bituminösen Oberfläche erfolgt. Die für die Ausschilderung eines „verkehrsberuhigten Bereiches“ notwendige Gestaltung des Straßenraumes kann durch die beabsichtigte Verschwenkung der Rinne erreicht werden. Darüber hinaus sollten z.B. T338.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 die Anlage von Baumscheiben und ähnliche Einbauten nur dort erfolgen, wo dies von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke ausdrücklich erbeten wird. Die Ausweisung von Parkplätzen wird zusammen mit dem Straßenverkehrsamt, welches für die Anordnung zuständig ist, vorgenommen. In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 20.05.1999 war gleichzeitig über die Auftragsvergabe an die Firma Strabag beschlossen wurde. Diese Auftragserteilung kann beibehalten bleiben. Aus dem Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 liegen auch für bituminösen Arbeiten Angebotszahlen vor. Die Ausbaukosten werden bei dem jetzt vorgegebenen Ausbau gegenüber dem erteilten Auftrag geringer werden. Die genaue Kostenhöhe muss noch ermittelt werden. T338.DOC .. .