Daten
Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 120/99/......
Der Gemeindedirektor
Tiefbauamt
Beratungsfolge
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Aktenzeichen
IV/Schus/Schi
Termin
Datum
04.08.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
19.08.1999
Betrifft:
Ausbau „Josefweg“ in Inden-Schophoven
Beschlußentwurf:
Der Josefweg ist in Form einer „Mischverkehrsfläche“ auszubauen. Der Ausbau erfolgt mit
bituminösen Material.
Dem in der Sitzung vorgestellten Ausbauplan wird zugestimmt.
Begründung:
Der Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am
20.05.1999 mit dem Ausbau des Josefweges beschäftigt. Auf der Grundlage einer am 13.04.1999
durchgeführten Bürgerversammlung wurde in dieser Sitzung beschlossen, dass der Josefweg
verkehrsberuhigt mit einem Pflasterbelag ausgebaut werden soll. Auf der Grundlage des Beschlusses
des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschuss hat dann am 01.06.1999 eine weitere
Ortsversammlung mit den Anliegern, in denen die Planung nochmals erläutert werden sollte,
stattgefunden. Diese Versammlung endete dann damit, dass von der Mehrheit der Anlieger (10 Jaund 3 Neinstimmen) ein Separationsausbau (4 m Fahrbahn und 2 m Mehrzweckstreifen einschl.
Rinnenanlage) gefordert wurde, wobei die Straßenoberfläche mit einem bituminösen Belag versehen
werden sollte. Bei dieser Ausbauart wäre nur noch eine Beschilderung als „Tempo 30 Zone“ möglich
gewesen. Der Josefweg wäre somit einerseits Fahrbahn, andererseits Parkstreifen gewesen.
Auf der Grundlage dieser Meinungsbildung wurde beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren die
Zustimmung zum Ausführungsplan beantragt. Mit Verfügung vom 06.07.1999 (s. Anlage) teilt das
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren mit, dass gegen eine solche Ausbauplanung Bedenken
bestehen. Die Bedenken werden aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar begründet. Gerade der
lineare Ausbau als Fahrbahn wird dazu führen, dass auf diesem Stück relativ hohe
Geschwindigkeiten zu erzielen sind. Hinzu kommt, dass bei einer lediglich formellen Ausweisung des
verbleibenden Randstreifens als „Parkstreifen“ hierdurch nicht mehr Parkplätze tatsächlich entstehen
werden, als dies bei einer Beschilderung in einem verkehrsberuhigten Bereich, die dort notwendig
wäre, möglich ist.
Aus den vorstehend genannten Gründen, vor allem vor dem Hintergrund der Stellungnahme des
Straßenverkehrsamtes, sollte sich über die in der Anwohnerversammlung geäußerte Bitte nach der
Ausbauart hinweggesetzt werden. Eine Annäherung an die Wünsche der Anlieger kann dadurch
erreicht werden, dass der Ausbau mit einer bituminösen Oberfläche erfolgt. Die für die
Ausschilderung eines „verkehrsberuhigten Bereiches“ notwendige Gestaltung des Straßenraumes
kann durch die beabsichtigte Verschwenkung der Rinne erreicht werden. Darüber hinaus sollten z.B.
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die Anlage von Baumscheiben und ähnliche Einbauten nur dort erfolgen, wo dies von den
Eigentümern der angrenzenden Grundstücke ausdrücklich erbeten wird. Die Ausweisung von
Parkplätzen wird zusammen mit dem Straßenverkehrsamt, welches für die Anordnung zuständig ist,
vorgenommen.
In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 20.05.1999 war
gleichzeitig über die Auftragsvergabe an die Firma Strabag beschlossen wurde. Diese
Auftragserteilung kann beibehalten bleiben. Aus dem Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 liegen
auch für bituminösen Arbeiten Angebotszahlen vor. Die Ausbaukosten werden bei dem jetzt
vorgegebenen Ausbau gegenüber dem erteilten Auftrag geringer werden. Die genaue Kostenhöhe
muss noch ermittelt werden.
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