Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
05.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
253/2012
Erstellt am:
13.08.2012
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
05.09.2012
Betreff
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
-Stellungnahme der Stadt Pulheim im Rahmen der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 253/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die als ANLAGE 3 beigefügte Stellungnahme der Stadt
Pulheim im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen –
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel der Staatskanzlei des Landes Nordrhein Westfalen zuzuleiten.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 24.05.2012 hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen die Stadt Pulheim im Erarbeitungsverfahren für den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
beteiligt. Die Stadt ist gebeten, zu den vorgelegten Verfahrensunterlagen eine Stellungnahme bis zum 04.10.2012 abzugeben (ANLAGE 1).
Mit dem sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel sollen landesplanerische Vorschriften zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels neu aufgelegt werden, die bisher im § 24 a Landesentwicklungsprogramm - LEPro enthalten
waren. Das LEPro ist am 31.12.2011 ausgelaufen. Zuvor waren wichtige Regelungselemente des § 24 a LEPro bzw.
seine Wirksamkeit durch Urteile des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen aufgehoben bzw.
durch das Oberverwaltungsgericht Münster eingeschränkt worden.
Der Entwurf für den sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel ist von der Landesregierung am 17.04.2012 beschlossen worden. Zu den Verfahrensunterlagen gehören die Planbegründung, der Planentwurf, der Umweltbericht
sowie eine Beteiligtenliste.
Dieser Vorlage beigefügt ist als ANLAGE 2 die Begründung und der Planentwurf. Auf einen Abdruck des Umweltberichts
wurde verzichtet, da die Verwaltung zu seinen Inhalten keine Äußerungen für erforderlich hält.
Zu den Inhalten des Verordnungsentwurfes im Einzelnen wird auf die ANLAGE 2 selbst bzw. auf den Entwurf der Stellungnahme der Stadt Pulheim (ANLAGE 3) verwiesen.
Das Beteiligungsverfahren läuft während einer Frist von vier Monaten. Allen Kommunen, ca. 200 weiteren Beteiligten
und der allgemeinen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach Ablauf dieser Frist im Oktober
2012 werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Landesregierung ausgewertet und untereinander abgewogen.
Danach wird der vorliegende Entwurf gegebenenfalls überarbeitet. Im Anschluss leitet die Landesregierung den Planentwurf dem Landtag mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zu. Mit der Verabschiedung des sachlichen
Teilplans wird im ersten Quartal 2013 gerechnet.
Nach In-Kraft-Treten der Regelungen sind die formulierten Ziele für die kommunale Bauleitplanung und Genehmigungspraxis verbindlich und die Grundsätze der Abwägung zugänglich. Bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens haben die im
Entwurf formulierten Ziele den Status von „In-Aufstellung-befindlichen-Zielen-der-Raumordnung“ und sind bereits jetzt
als Abwägungsbelang zu berücksichtigen, was mit Blick auf die Bauleitplanverfahren für die Möbelhausansiedlung von
Bedeutung ist.