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Beschlussvorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel -Stellungnahme der Stadt Pulheim im Rahmen der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öf- fentlichen Stellen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
05.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Beschlussvorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

-Stellungnahme der Stadt Pulheim im Rahmen der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öf-
 fentlichen Stellen) Beschlussvorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

-Stellungnahme der Stadt Pulheim im Rahmen der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öf-
 fentlichen Stellen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 253/2012 Erstellt am: 13.08.2012 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 05.09.2012 Betreff Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel -Stellungnahme der Stadt Pulheim im Rahmen der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 253/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die als ANLAGE 3 beigefügte Stellungnahme der Stadt Pulheim im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel der Staatskanzlei des Landes Nordrhein Westfalen zuzuleiten. Erläuterungen Mit Schreiben vom 24.05.2012 hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen die Stadt Pulheim im Erarbeitungsverfahren für den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel beteiligt. Die Stadt ist gebeten, zu den vorgelegten Verfahrensunterlagen eine Stellungnahme bis zum 04.10.2012 abzugeben (ANLAGE 1). Mit dem sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel sollen landesplanerische Vorschriften zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels neu aufgelegt werden, die bisher im § 24 a Landesentwicklungsprogramm - LEPro enthalten waren. Das LEPro ist am 31.12.2011 ausgelaufen. Zuvor waren wichtige Regelungselemente des § 24 a LEPro bzw. seine Wirksamkeit durch Urteile des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen aufgehoben bzw. durch das Oberverwaltungsgericht Münster eingeschränkt worden. Der Entwurf für den sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel ist von der Landesregierung am 17.04.2012 beschlossen worden. Zu den Verfahrensunterlagen gehören die Planbegründung, der Planentwurf, der Umweltbericht sowie eine Beteiligtenliste. Dieser Vorlage beigefügt ist als ANLAGE 2 die Begründung und der Planentwurf. Auf einen Abdruck des Umweltberichts wurde verzichtet, da die Verwaltung zu seinen Inhalten keine Äußerungen für erforderlich hält. Zu den Inhalten des Verordnungsentwurfes im Einzelnen wird auf die ANLAGE 2 selbst bzw. auf den Entwurf der Stellungnahme der Stadt Pulheim (ANLAGE 3) verwiesen. Das Beteiligungsverfahren läuft während einer Frist von vier Monaten. Allen Kommunen, ca. 200 weiteren Beteiligten und der allgemeinen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach Ablauf dieser Frist im Oktober 2012 werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Landesregierung ausgewertet und untereinander abgewogen. Danach wird der vorliegende Entwurf gegebenenfalls überarbeitet. Im Anschluss leitet die Landesregierung den Planentwurf dem Landtag mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zu. Mit der Verabschiedung des sachlichen Teilplans wird im ersten Quartal 2013 gerechnet. Nach In-Kraft-Treten der Regelungen sind die formulierten Ziele für die kommunale Bauleitplanung und Genehmigungspraxis verbindlich und die Grundsätze der Abwägung zugänglich. Bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens haben die im Entwurf formulierten Ziele den Status von „In-Aufstellung-befindlichen-Zielen-der-Raumordnung“ und sind bereits jetzt als Abwägungsbelang zu berücksichtigen, was mit Blick auf die Bauleitplanverfahren für die Möbelhausansiedlung von Bedeutung ist.