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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2011) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2011)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 156/2012 Erstellt am: 21.05.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung / Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Betreff Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2011 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 156/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. 2. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2011 und die für das Jahr 2011 festgestellte Überdeckung von 5.462 € als Nebenertrag in der Kalkulation für das Jahr 2013 einzusetzen. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2011 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2011 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 101,37 % und einer Überdeckung von 5.462 € ab. Der Gesamtaufwand wurde lediglich rund 9 T€ / 2% unter den Kalkulationsannahmen abgerechnet. Die Gebührenerträge sind um rund 3 T€ / 0,7% unterhalb der Kalkulationsannahme abgerechnet worden. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2011 ausgewiesene Überdeckung von 5.462 € in die Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2013 als Nebenertrag aufzunehmen.