Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
156/2012
Erstellt am:
21.05.2012
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung / Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Betreff
Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 156/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1.
2.
die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2011 und
die für das Jahr 2011 festgestellte Überdeckung von 5.462 € als Nebenertrag in der Kalkulation für das Jahr
2013 einzusetzen.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2011 erstellt.
Die Betriebsabrechnung 2011 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 101,37 % und einer Überdeckung
von 5.462 € ab.
Der Gesamtaufwand wurde lediglich rund 9 T€ / 2% unter den Kalkulationsannahmen abgerechnet.
Die Gebührenerträge sind um rund 3 T€ / 0,7% unterhalb der Kalkulationsannahme abgerechnet worden.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2011 ausgewiesene Überdeckung von 5.462 € in die Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2013 als Nebenertrag aufzunehmen.