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Kommune
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16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 172/99/......
Der Bürgermeister
Planungsamt
Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
61 26 81 RD/Schi
Termin
TOP Ein
Datum
26.11.1999
öffentlich
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
16.12.1999
Betrifft:
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“
- Satzungsbeschluss
Beschlußentwurf:
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Begründung:
In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 04.03.1999
wurde die Aufstellung der o.a. Bebauungsplanänderung beschlossen. Die betroffenen Bürger sowie
die berührten Träger öffentlicher Belange wurden an der Entwurfsänderung beteiligt. Der Entwurf
sieht vor, dass die Kirchstraße zur Geuenicher Straße hin als Sackgasse abgebunden wird.
Der Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung hat in seiner Sitzung am 16.11.1999 dieser
Bebauungsplanänderung zugestimmt.
Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich"
kann als Satzung beschlossen werden.
T391.DOC
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