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Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich" - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich"
- Satzungsbeschluss)

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Vorlagen-Nr. 172/99/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Rat Aktenzeichen 61 26 81 RD/Schi Termin TOP Ein Datum 26.11.1999 öffentlich Ja Nein Ent Bemerkungen 16.12.1999 Betrifft: 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“ - Satzungsbeschluss Beschlußentwurf: Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Begründung: In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 04.03.1999 wurde die Aufstellung der o.a. Bebauungsplanänderung beschlossen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden an der Entwurfsänderung beteiligt. Der Entwurf sieht vor, dass die Kirchstraße zur Geuenicher Straße hin als Sackgasse abgebunden wird. Der Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung hat in seiner Sitzung am 16.11.1999 dieser Bebauungsplanänderung zugestimmt. Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich" kann als Satzung beschlossen werden. T391.DOC .. .