Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Niederzier Offenlage des Bebauungsplanes Niederzier H 4, westlich des Mühlenteiches, Ortschaft Krauthausen - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Niederzier 
Offenlage des Bebauungsplanes Niederzier H 4, westlich des Mühlenteiches, Ortschaft Krauthausen
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 8,3 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 65/99/...... Der Gemeindedirektor Planungsamt Beratungsfolge Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 16.04.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 29.04.1999 Betrifft: Bauleitplanung der Gemeinde Niederzier Offenlage des Bebauungsplanes Niederzier H 4, westlich des Mühlenteiches, Ortschaft Krauthausen - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Die mit Datum vom 20.11.1998 zur Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes eingereichten Anregungen werden aufrechterhalten. Begründung: Die Stellungnahme zur Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschuß am 05.11.1998 beschlossen. Die Vorlage und die entsprechend formulierte Stellungnahme, die der Gemeinde Niederzier mit Datum vom 20.11.1998 zugestellt wurde, liegen als Anlage bei. Der o.a. Bebauungsplan liegt nun bei der Gemeinde Niederzier öffentlich aus. Die Festsetzungen wurden auf der Grundlage der Anregungen der Gemeinde Inden nicht überarbeitet. Aus diesen Gründen sollten die Anregungen die zur Aufstellung formuliert wurden, aufrechterhalten bleiben. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Gemeinde Niederzier zuzustellen. T284.DOC .. .