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Kommune
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16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 69/99/......
Der Bürgermeister
Planungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Rat
Aktenzeichen
61 26 81 RD/Schi
Termin
TOP Ein
Datum
22.04.1999
öffentlich
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
16.11.1999
16.12.1999
Betrifft:
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“
- Satzungsbeschluß
Beschlußentwurf:
Über den eingegangenen Hinweis des Trägers öffentlicher Belange wird gemäß dem im Anhang
dargelegten Beschlußvorschlag beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Beschluß des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Begründung:
In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 04.03.1999
wurde die Aufstellung der o.a. Bebauungsplanänderung beschlossen. Die betroffenen Bürger sowie
die berührten Träger öffentlicher Belange wurden an der Entwurfsänderung beteiligt. Der Entwurf
sieht vor, dass die Kirchstraße zur Geuenicher Straße hin als Sackgasse abgebunden wird.
Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“
kann als Satzung beschlossen werden.
T288.DOC
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