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Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich" - Satzungsbeschluß)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort-Wohnbereich"
- Satzungsbeschluß)

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Vorlagen-Nr. 69/99/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Rat Aktenzeichen 61 26 81 RD/Schi Termin TOP Ein Datum 22.04.1999 öffentlich Ja Nein Ent Bemerkungen 16.11.1999 16.12.1999 Betrifft: 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“ - Satzungsbeschluß Beschlußentwurf: Über den eingegangenen Hinweis des Trägers öffentlicher Belange wird gemäß dem im Anhang dargelegten Beschlußvorschlag beschlossen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluß des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Begründung: In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 04.03.1999 wurde die Aufstellung der o.a. Bebauungsplanänderung beschlossen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden an der Entwurfsänderung beteiligt. Der Entwurf sieht vor, dass die Kirchstraße zur Geuenicher Straße hin als Sackgasse abgebunden wird. Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort-Wohnbereich“ kann als Satzung beschlossen werden. T288.DOC .. .