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Mitteilungsvorlage (Vorlage REK - Anlage zur Mitteilungsvorlage 153/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
50 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
14.05.12, 19:18
Aktualisiert
14.05.12, 19:18
Mitteilungsvorlage (Vorlage REK - Anlage zur Mitteilungsvorlage 153/2012) Mitteilungsvorlage (Vorlage REK - Anlage zur Mitteilungsvorlage 153/2012)

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Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage Der Landrat - öffentlich Drucksache 165/2012 Aktenzeichen: 66 federführendes Amt: 66 Amt für Straßenbau und Verkehr Antragsteller: 66 Beratungsfolge Termin Verkehrsausschuss 25.04.2012 Kreisausschuss 10.05.2012 Kreistag 16.05.2012 Bemerkungen Klassifizierungskonzept zur Abstufung der L 213 in Pulheim-Brauweiler zur Kreisstraße Beschlussvorschlag: Unter der Voraussetzung, dass keine Zuwendungen zurückgezahlt werden müssen, wird dem mit Schreiben vom 30.01.2012 vom Landesbetrieb Straßen NRW übersandten Klassifizierungskonzept im Grundsatz zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem: Der Kreis hat die K 10n als Ortsumgehungs- und zwischenörtliche Verbindungsstraße mit Hilfe von Bundes- und Landeszuwendungen gebaut. Die Zweckbindungsfrist endet im Jahre 2021. Neben ihrer Ortsumgehungsstraßenfunktion erfüllt die K 10n inzwischen auch die Funktion einer überörtlichen Verbindungsstraße und wäre somit gem. § 3 StrWG NRW als Landesstraße einzustufen. Der Landesbetrieb Straßen schlägt in seinem v.g. Schreiben vor, die K 10n zur L 213 auf- und im Gegenzug die verlassenen Teilabschnitte der L 213 (Ehrenfriedstraße und Mathildenstraße) zur Kreisstraße abzustufen. 2. Lösung: Dem straßenrechtlich korrekt begründeten Umstufungsvorschlag vom 30.01.2012 sollte grundsätzlich Rechnung getragen werden. Da die Zweckbindungsfrist aber noch nicht abgelaufen ist, muss zunächst geklärt werden, ob die Aufstufung der K 10n zuwendungsunschädlich erfolgen könnte. Hierüber hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW zu befinden. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln (Zuwendungsgeber) ist davon auszugehen, dass das Ministerium einer zuwendungsunschädlichen Aufstufung zustimmen wird, weil die Zweckbestimmung (Entlastung der Ortslage Brauweiler) hierdurch nicht tangiert würde. Die Verwaltung hat den Minister entsprechend angeschrieben. Falls bis zur Sitzung eine Rückäußerung eingeht, wird die Verwaltung hierüber ergänzend berichten. 3. Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: 3.1 Unmittelbare Auswirkungen Das Umstufungskonzept stellt sich unter der Voraussetzung der Zuwendungsunschädlichkeit der Aufstufung der K 10n ergebnis-, finanz- und bilanzneutral dar. Dem Anlagenabgang (Infrastruktur- incl. Grundstücksvermögen der K 10 i.H.v. ca. 1,5 Mio. € ) steht die Auflösung des entsprechenden Sonderpostens in voraussichtlich gleicher Höhe gegenüber. Für die Ehrenfriedstraße und die Mathildenstraße wurde bislang noch keine Wertermittlung durchgeführt. Dies soll im Sinne der Verwaltungsökonomie erst nach Fassung eines grundsätzlichen Beschlusses erfolgen. Da es sich um eine Umstufung handelt, steht dem Anlagenzugang ebenfalls ein Sonderposten in voraussichtlich gleicher Höhe gegenüber. Die Stadt Pulheim beabsichtigt, den Platz vor der Abtei unter Einbeziehung der Ehrenfriedstraße mit Hilfe eines Sponsors städtebaulich aufzuwerten. Dem Kreis entstehen hierdurch keine Kosten. Die Ehrenfriedstraße befindet sich in einem ordnungsgemäßen Straßenzustand, die Mathildenstraße ist dringend sanierungsbedürftig. Straßen NRW ist als Ausgleich für die unterlassene Instandhaltung bereit, dem Kreis einen Gesamtbetrag in Höhe von 318.700 € auszuzahlen. Der von Straßen NRW ermittelte Betrag ist nach Einschätzung der Verwaltung geeignet, kurzfristig einen ordnungsgemäßen Gebrauchswert der Mathildenstraße wiederherzustellen. 3.2 Folgekosten Da die Mathildenstraße jedoch in absehbarer Zeit grundhaft erneuert werden muss, entstehen dem Kreis durch die Umstufung mittelfristig erhebliche Folgekosten. Es wäre sachlich und fachtechnisch sinnvoll, die im Bürgerwerkstattverfahren Glessen/ Brauweiler erarbeiteten Maßnahmenvorschläge im Zuge einer Grundsanierung der Mathildenstraße mit umzusetzen. Hierzu stünden derzeit entsprechende Förderprogramme zur Verfügung. Ob die Förderprogramme angesichts der Neuregelung der Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern in gewohnter Weise fortgeführt werden, ist derzeit allerdings noch völlig ungewiss. Zur Finanzierung der Maßnahmen müsste zumindest der Eigenanteil vom Kreis aus Eigenmitteln aufgebracht werden. Da die K 10n voraussichtlich erst in einigen Jahrzehnten zur Erneuerung ansteht, entstünden dem Kreis, resultierend aus der geringeren Restnutzungsdauer des übernommenen Vermögens ein vorzeitiger Investitionsbedarf. 3.3 Weiteres Vorgehen Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Beschlussfassung vorausgesetzt, über die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft nach Durchführung einer Wertermittlung für die Ehrenfriedstraße und die Mathildenstraße erneut zu berichten und die Angelegenheit zur endgültigen Beschlussfassung wieder vorzulegen. Bergheim, ................................... In Vertretung Gerlinde Dauber Kreisdirektorin Beschlussvorlage 165/2012 Seite 2