Daten
Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
13.06.12, 19:28
Aktualisiert
13.06.12, 19:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
200/2012
Erstellt am:
06.06.2012
Aktenzeichen:
II / 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
19.06.2012
Rat
X
03.07.2012
Betreff
U 3-Ausbaumaßnahmen (Förderung der freien Träger)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
Bis zu 146.965 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
— in den Haushalten der folgenden Jahre
146.965 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel werden für den Haushalt 2013 (Produktsachkonto 06 01 01 5317270 / 7317270 Investitionskostenzuschüsse
U 3-Ausbau) angemeldet.
Vorlage Nr.: 200/2012 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt
a) für die U 3-Ausbaumaßnahmen der Kindertagesstätten Caritas, Nordring 13 zusätzliche Fördermittel von 26.525 €
und für die evangelischen Kindertagesstätte in Stommeln, Peter-Schneider-Str. 4 zusätzliche Fördermittel in Höhe von
31.830 € (insgesamt 58.355 €) bereit zu stellen,
b) mit dem Gemeindekirchenverband Brauweiler Sinthern Geyen (für kath. Kita St. Martinus in Sinthern) weitere Verhandlungen über die Höhe der zusätzlichen Fördermittel und der freiwilligen Bezuschussung von Betriebskosten zu
führen
c) mit der katholischen Kirchengemeine Stommeln (für Kath. Kita St. Bruno in Stommelerbusch) weitere Verhandlungen über die Umsetzung der U 3-Ausbaumaßnahmen mit dem Ziel einer Klärung der weiteren Mietverhältnisse und
der zukünftigen Nutzung zu führen.
Erläuterungen
Die Stadt Pulheim erhält in den Jahren 2012 aus Bundes- und Landesmitteln für den U 3-Ausbau insgesamt 329.812 €
und in 2013 weitere Landesmittel von 129.057 €. Nach den Zuwendungsbescheiden sind die Mittel in den jeweiligen
Jahren zu verausgaben. Darüber hinaus besteht für die Bundesmittel eine verbindliche Meldefrist über die beabsichtigte
Mittelverwendung, die am 30.06.2012 endet.
In der Sitzung des Rates am 27.03.2012 (Vorlagen-Nr. 79/2012) wurde die Verwaltung beauftragt, mit den freien Trägern Verhandlungen über eine Förderquote für die noch durchzuführenden U 3-Ausbaumaßnahmen aufzunehmen.
Ausgehend von der zur Verfügung stehenden Summe von insgesamt 458.869 € wurde unter Berücksichtigung der zu
100 % zu finanzierenden Fördermaßnahmen für Tagespflegeplätze (23.000 €) eine verbleibende Förderquote von 85,26
% (435.869 €) für die U 3- Ausbaumaßnahmen der freien Träger ermittelt.
Es handelt sich hierbei um folgende U 3- Ausbaumaßnahmen (siehe Anlage):
1. Kindertagesstätte der Caritas, Nordring 13
2. evangelische Kindertagestätte Stommeln, Peter-Schneider-Str. 4
3. katholische Kindertagessstätte St. Martinus in Sinthern, Brauweiler Str. 16
4. katholische Kindertagesstätte St. Bruno in Stommelerbusch, Kapellenweg
zu 1.:
In der Kindertagesstätte der Caritas sollen weitere 10 U 3-Plätze (Krippengruppe) geschaffen werden. Die Baukosten
hierfür betragen rd. 213.000 €. Der Caritasverband beantragt einen Zuschuss in Höhe der Komplementärförderung
(20.000 € pro Platz abzüglich Eigenanteil von 10 %) in Höhe von 180.000 €. Der Caritasverband teilte mit Schreiben
vom 24.05.2012 mit, dass die Baumaßnahme mit einer geringeren Förderung nicht möglich sei (Differenzbetrag zur
angebotenen Förderung 26.525 €). Da die Bundes- und Landeszuschüsse in den Jahren 2012 und 2013 gewährt werden, müsste diese U 3- Ausbaumaßnahme mit Teilbeträgen in beiden Jahren gefördert werden (gesamt 180.000 €).
zu 2.:
Vorlage Nr.: 200/2012 . Seite 3 / 4
Die evangelische Kindertagesstätte in Stommeln soll 12 U 3-Plätze erhalten. Die Baukosten betragen rd. 280.000 €. Die
evangelische Kirchengemeinde Pulheim beantragt ebenfalls einen Zuschuss in Höhe der Komplementärförderung. Der
Träger teilte mit Schreiben vom 21.05.2012 mit, dass nach Beschluss des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde Pulheim keine weiteren Eigenmittel für den Ausbau der Kindertagesstätte zur Verfügung stünden (Differenzbetrag zur angebotenen Förderung 31.830 €).
Nach dem Zuwendungsbescheid 2012 für die Bundesmittel in Höhe von 215.095 € ist eine verbindliche Meldung der
Mittelverwendung bis zum 30.06.2012 vorzunehmen. Voraussetzung für die Meldung ist, dass die förderfähigen Anträge
zum 30.06.2012 vollständig beim Landschaftsverband vorliegen. Dies ist bei den noch durchzuführenden U 3Ausbaumaßnahmen der freien Träger nur beim U 3-Antrag der evangelische Kita Stommeln der Fall.
Daher ist vorgesehen, diese Maßnahme für die Verwendung der Bundesmittel zu melden. Sollte sich der Rat gegen die
Förderung dieser Maßnahme entscheiden, müsste mit dem Landschaftsverband über eine andere Mittelverwendung
verhandelt werden. Es könnte dann sein, dass die Mittel bei Änderung des Antrages nicht mehr für die Stadt Pulheim zur
Verfügung stehen.
Die Verwaltung schlägt dennoch vor, die Verwendung der Bundesmittel für diese Maßnahme vorzusehen, da bei Meldung anderer Maßnahmen (wären dann städtische U 3-Ausbaumaßnahmen, investiver Zuschuss, Vereinnahmung im
Finanzplan) die U 3-Ausbaumaßnahmen der freien Träger ohne den Anteil der Bundesmittel über den Ergebnisplan
zusätzlich als überplanmässige Aufwendungen zu finanzieren wären.
zu 3:
In der katholischen Kindertagesstätte St. Martinus in Sinthern sollen weitere 4 U 3-Plätze entstehen. Darüber hinaus soll
die Kindertagesstätte nach der aktualisierten Kita-Bedarfsplanung (JHA 31.05.2012) um eine 3. Gruppe erweitert werden. Der Kirchengemeindeverband Brauweiler, Geyen, Sinthern beantragte zunächst Fördermittel für einen Anbau.
Danach ergab sich eine Fördersumme von 61.390 €. Mit Schreiben vom 20.05.2012 teilte der Träger mit, dass die 3.
Gruppe innerhalb des Pfarrheims Sinthern geschaffen werden soll. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich dann um
einen Umbau, der mit geringeren Mitteln gefördert würde. Die Umbaukosten werden auf rd. 150.000 € geschätzt.
Aus Gründen der Gleichbehandlung wurde die Zuschusshöhe für die Erstellung eines Neubaus beibehalten.
Der Träger teilte in diesem Schreiben auch mit, dass die Kosten für den Umbau nicht getragen werden können (Differenzbetrag 88.610 €). Eine volle Übernahme der Umbaukosten ohne Eigenanteil des Trägers steht im Gegensatz zu
den Regularien der komplementären Förderung und stellt eine Abweichung von der bisherigen Finanzierung der Umbaumaßnahmen bei freien Trägern dar. Darüber hinaus wird als Voraussetzung für die Erweiterung der Kindertagesstätte erwartet, dass der Vertrag für die Finanzierung der Kindertagesstätte (freiwilliger Betriebskostenzuschuss für die 2.
und 3. Gruppe) angepasst und langfristig verlängert wird.
Die Förderung für die Schaffung von 4 U 3-Plätze in der katholischen Kindertagesstätte St. Martinus in Sinthern wird
möglich, da die ursprünglich geplante U 3- Ausbaumaßnahme in der Kindertagesstätte Kinder-Kinder e. V., Sinthern,
Brauweiler Str. 31, in den Jahren 2012 und 2013 nicht vorgesehen ist und auch mittelfristig dort keine Ausbaumaßnahmen geplant sind. Dies wurde von der Vorsitzenden von Kinder-Kinder e. V., Frau Stadtmann, am 27.04.2012 schriftlich
mitgeteilt.
zu 4.:
In der eingruppigen katholischen Kindertagessstätte St. Bruno in Stommelerbusch sollen 4 U 3-Plätze entstehen. Die
Räumlichkeiten werden von der katholischen Kirchengemeinde St. Bruno Stommelerbusch angemietet. Eigentümerin
des Gebäudes ist die Stadt Pulheim. Gemäß Mietvertrag führt der Vermieter die Um- und Ausbauarbeiten auf eigene
Kosten durch. Die katholische Kindertagesstätte wird seit einigen Jahren nur noch mit einer Gruppe betrieben. Aufgrund
der geänderten Nutzung (nur noch 1 Kita-Gruppe) wurde bereits im Jahr 2009 ein Änderungsvertrag mit einer geringeren Nutzungsfläche vorbereitet, der allerdings bisher nicht zum Abschluss gebracht werden konnte.
Vorlage Nr.: 200/2012 . Seite 4 / 4
Für die Schaffung der U 3-Plätze müsste ein Umbau im Gebäude erfolgen. Die Kosten hierfür sind zur Zeit nicht bekannt. Vor Beginn der Umbauarbeiten muss abschließend über die weitere Nutzung des Gebäudes verhandelt werden.
Diese Maßnahme wurde als Fördermaßnahme für freie Träger in Anlage I aufgenommen, da diese Kita nicht von der
Stadt betrieben wird. Die für den Umbau des Gebäudes zu tragenden Kosten sind noch nicht bekannt.
Sollten alle U 3-Ausbaumaßnahmen, wie von den freien Trägern beantragt, durchgeführt werden, müsste die Stadt Pulheim aktuell Fördermittel in Höhe von rd. 147.000 € finanzieren. Die abschließend von der Stadt Pulheim zu finanzierende Summe steht dabei noch in Abhängigkeit von den Verhandlungen mit dem Kirchengemeindeverband Brauweiler,
Geyen, Sinthern. Hierbei handelt es sich um eine Summe, die im Ergebnisplan und Finanzplan als Aufwand und Auszahlung (konsumtiv) bereit zu stellen wäre, da es sich um Investitionskostenförderungsmaßnahmen handelt. Diese Mittel
müssten im Haushalt 2013 bei Produktsachkonto 06 01 01 5317270 / 7317270 (Investitionskostenzuschüsse U 3Ausbau) zur Verfügung gestellt werden. Zu berücksichtigen sein wird weiterhin, dass für die Haushaltsberatungen 2013
noch weitere Mittel für den U 3-Ausbau in den städtischen Einrichtungen am Nelkenweg und Anemonenweg /jeweils
Pulheim einzustellen sein werden.
Die für 2013 gewährte Landesförderung von 129.057 € würde dann teilweise für die Restfinanzierung der U 3- Ausbaumaßnahme Caritas und für die Schaffung weiterer Tagespflegeplätze verwendet. So ist ein Maßnahmebeginn in 2012
gewährleistet.
In welcher Höhe eine Übernahme von zusätzlichen Fördermitteln für die Maßnahme 3 (kath. Kita Sinthern) möglich ist,
muss mit dem Kirchengemeindeverband Brauweiler Geyen Sinthern verhandelt werden.
Eine konkrete Durchführung der Maßnahme 4 (kath. Kita Stommelerbusch) ist ebenfalls abhängig vom Ergebnis der
weiteren Verhandlungen mit der Kirchengemeinde Stommelerbusch (Abschluss eines neuen Mietvertrages und weitere
Nutzung des Gebäudes durch die Kirchengemeinde). Die tatsächliche Höhe der Kosten für die Baumaßnahme steht hier
allerdings auch noch nicht fest.
Diese beiden Maßnahmen könnten bei einem positiven Abschluss der Verhandlungen in 2013 mit den restlichen Landesmitteln gefördert werden.
Sollten sich bis zum Sitzungstermin des Rates am 03.07.2012 weitere Ergebnisse aus den Verhandlungen mit den beiden Kirchengemeindeverbänden ergeben, werden diese in der Sitzung mündlich mitgeteilt.