Daten
Kommune
Brühl
Größe
128 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/3
50 97 20 Ra
29.10.2013
351/2013
(145/2013)
Betreff
Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern, Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern
hier: Darstellung der aktuellen Situation
Beratungsfolge
Integrationsausschuss
Ausschuss für Soziales und Migration
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Integrationsausschuss / Der Ausschuss für Soziales und Migration nimmt den Bericht
des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, ist auch im Jahr 2013 weiterhin ansteigend. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Zuweisungen nach
Brühl.
Rechtsgrundlagen
Die Verteilung der Asylbewerber erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach
dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Information des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge.
Die Bundesländer regeln in eigener Zuständigkeit die weitere Aufnahme, Unterbringung
und Versorgung der asylbegehrenden Ausländer.
Grundlage für die Verpflichtung der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen, ist das Gesetz
über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz
– FlüAG) vom 28.02.2003 in der Fassung vom 08.12.2009. Der Personenkreis der ausländischen Flüchtlinge umfasst danach
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Drucksache 351/2013
1. Ausländer, die um Asyl nachgesucht oder einen Asylantrag gestellt haben und nicht
oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, ihre Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder,
1a. Ausländer, die einen Folgeantrag nach § 71 AsylVfG oder einen Zweitantrag nach §
71a AsylVfG gestellt haben, nicht über ein asylverfahrensunabhängiges Aufenthaltsrecht verfügen und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, ihre Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder,
2. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(AufenthG) vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) besitzen,
3. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG besitzen, sofern
sie ab dem 01.01.2005 aus dem Ausland aufgenommen wurden und sofern sie keine
mit eingereisten Familienangehörigen von Ausländern sind, denen eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde,
4. unerlaubt eingereiste Ausländer, die nach § 15a AufenthG verteilt worden sind.
Ergänzend dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen die „Richtlinien zur Verteilung und
Zuweisung von asylbegehrenden oder unerlaubt eingereisten Personen“ erlassen. Danach ist bei der landesinternen Verteilung der Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten sowie von Eltern und ihren minderjährigen ledigen Kindern oder sonstigen humanitären
Gründen von vergleichbarem Gewicht Rechnung zu tragen.
Der Zuweisung der ausländischen Flüchtlinge auf die Kommunen liegt ein Zuweisungsschlüssel zugrunde. Dieser errechnet sich nach § 3 FlüAG entsprechend dem Einwohneranteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes (Einwohnerschlüssel) und
dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes (Flächenschlüssel).
Dabei stehen Einwohnerschlüssel und Flächenschlüssel im Verhältnis 90 % zu 10 %. Soweit Gemeinden durch die Anwendung des Flächenschlüssels eine extreme Belastung
erfahren würden, wird dieser Wert auf höchstens 25 % des Zuweisungsschlüssels, der
sich alleine nach dem Einwohnerschlüssel ergeben würde, begrenzt. Dem Einwohnerund Flächenschlüssel liegt der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik jeweils
zum 01.01. eines Jahres veröffentlichte Stand zugrunde, sodass sich der Zuweisungsschlüssel jährlich ändern kann.
Der Zuweisungsschlüssel für die Stadt Brühl liegt bei 0,2361 %.
Neben den genannten Flüchtlingsgruppen sind jedoch auch Personen unterzubringen, die
nicht verteilt werden. Dazu zählen unter anderem Personen, die in die Bundesrepublik
Deutschland einreisen und keinen Asylantrag stellen. Sofern diese Personen bereits einmal in Deutschland waren und zu einem früheren Zeitpunkt einer Gemeinde zur Aufnahme und Unterbringung zugewiesen waren, gilt diese ehemalige Zuweisung fort, was dazu
führt, dass die Personen in der Aufnahmequote nicht berücksichtigt werden und über das
Erstattungsverfahren nach FlüAG keine Landesmittel in Anspruch genommen werden
können.
Aufnahmen in der Bundesrepublik Deutschland
Bgm.
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Bis zum 30.09.2013 haben 74.194 Personen einen Erstantrag auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. Dies sind bereits ca. 10.000 Anträge mehr als im gesamten
Jahr 2012. Berücksichtigt man daneben die gestellten Asylfolgeanträge, wurden bis zum
30.09.2013 insgesamt 85.325 Asylanträge gestellt (Jahr 2012 = 77.651 Asylanträge).
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
In den genannten Zahlen nicht enthalten sind Personen, die unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und keinen Asylantrag stellen sowie Flüchtlinge, die eine
andere Form der Aufenthaltsgenehmigung erhalten, z.B. aus Syrien. Bei Bedarf haben
aber auch diese Personen Anspruch auf Aufnahme und Unterbringung in einem städtischen Übergangsheim.
Im Jahr 2013 ergeben sich zum Stichtag 30. September 2013 folgende Hauptherkunftsländer von asylbegehrenden Ausländern:
Russland
Syrien
Serbien
Afghanistan
Mazedonien
Iran
Pakistan
Irak
Kosovo
Somalia
13.492 Personen
7.846 Personen
6.432 Personen
5.532 Personen
3.674 Personen
3.287 Personen
3.024 Personen
2.892 Personen
2.318 Personen
2.220 Personen
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Aufnahmen in Brühl
Im Zeitraum 01.01.2013 bis 24.10.2013 waren insgesamt 66 Personen unterzubringen
(2011 = 24 Personen, 2012 = 44 Personen). Davon waren 56 Personen ErstAsylantragsteller, 1 Person mit Zuweisung nach § 15a AufenthG (unerlaubt eingereist), 8
Personen mit Duldung und 1 in Brühl geborenes Kind einer Flüchtlingsfamilie.
Die Herkunftsländer verteilen sich wie folgt:
Mazedonien
Guinea
Russland
Serbien
Ägypten
Georgien
Bgm.
10 Personen
8 Personen
8 Personen
7 Personen
4 Personen
4 Personen
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Bangladesh
Eritrea
Ghana
Iran
Marokko
Armenien
Mongolei
Afghanistan
Algerien
Bosnien Herzegowina
Deutsch
Pakistan
Syrien
3 Personen
3 Personen
3 Personen
3 Personen
3 Personen
2 Personen
2 Personen
1 Person
1 Person
1 Person
1 Person (in Brühl geborenes Kind)
1 Person
1 Person
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereit erklärt, Flüchtlinge aus Syrien in einem
Sonderkontingent aufzunehmen. Aus diesem Personenkreis heraus sind bislang keine
Personen nach Brühl zugewiesen worden.
Belegung der Übergangsheime
Zum Stichtag 28.10.2013 waren die zur Verfügung stehenden Plätze in den städtischen
Übergangsheimen nahezu komplett belegt. Die Situation stellt sich wie folgt dar:
Am Volkspark 1a – 1c
insgesamt untergebracht: 22 Personen, davon
1 Ehepaar mit 1 Kind (Ägypten)
1 Mutter mit Kind (Sri Lanka)
15 männliche Einzelpersonen
2 weibliche Einzelpersonen
freie Plätze: keine
Villestraße 57 -DGinsgesamt untergebracht: 21 Personen, davon
1 Ehepaar mit 3 Kindern (Russland)
1 Paar mit 1 Kind (Mazedonien)
2 Mutter mit Kind (Iran und Eritrea)
3 Ehepaare (Georgien, Serbien)
2 männliche Einzelpersonen (Brüder aus Mazedonien)
1 männliche Einzelperson (Bangladesh)
freie Plätze: für 2 männliche Einzelpersonen
Willy-Brandt-Straße 5
insgesamt untergebracht: 24 Personen, davon
2 Ehepaare (Pakistan, Kosovo)
1 Vater mit volljährigem Sohn (Syrien)
16 männliche Einzelpersonen
2 weibliche Einzelpersonen
freie Plätze: für 2 männliche Einzelpersonen
Willy-Brandt-Straße 6
Bgm.
Zust. Dez.
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Drucksache 351/2013
insgesamt untergebracht: 21 Personen, davon
3 Ehepaare mit 2 Kindern (Russland, Sri Lanka, Afghanistan)
1 Mutter mit 2 Kindern (Nigeria)
2 Mutter mit 1 Kind (Ghana)
2 weibliche Einzelpersonen (Armenien)
freie Plätze: keine
Im Jahresverlauf ergab sich die Situation, dass für einzelne Flüchtlinge zum Aufnahmezeitpunkt kein / kein geeignetes Zimmer in den Übergangsheimen zur Verfügung stand.
Diese Personen wurden in die Obdachlosenunterkünfte am Lupinenweg eingewiesen.
Zum Stichtag 28.10.2013 handelt es sich um 5 Personen:
1 alleinstehende ältere Frau mit volljährigem Sohn (Bosnien Herzegowina)
1 Ehepaar (Mazedonien)
1 männliche Einzelperson (Irak)
Ausblick
Bis zum Jahresende 2013 muss mit der Zuweisung von weiteren 6 bis 8 Personen gerechnet werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Unterbringung in den städtischen Übergangsheimen,
ggf. mit Nutzung einer weiteren Wohneinheit innerhalb der Obdachlosenunterkünfte Lupinenweg, erfolgen kann.
Flüchtlinge, die ein Bleiberecht für die Bundesrepublik Deutschland erhalten haben, werden aufgefordert, sich umgehend um die Anmietung einer eigenen Wohnung zu kümmern, um so die Übergangsheime zu entlasten. Bei ihren Bemühungen werden die Flüchtlinge von den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung Soziales sowie den Integrationslotsen unterstützt.
Mit der Gebausie wurde vereinbart, dass diese Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellt. Dies kann bedeuten, dass die zur Anmietung eigener Wohnungen berechtigten Familien / Einzelpersonen bevorzugt Wohnungen angeboten bekommen. Angedacht ist aber auch, dass die Stadt Brühl bereitgestellte Wohnungen anmietet und dort
Flüchtlinge im Wege der Einweisung unterbringt. Die Gebausie hat signalisiert, zum
01.12.2013 drei Wohnungen bereitstellen zu können.
Die Verwaltung ist ferner bemüht, auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt freie Wohnungen
anzumieten. Hierzu wurde ein entsprechender Aufruf in der Presse gestartet. Im Einzelfall
werden Vermieter jedoch auch persönlich angesprochen.
Ziel dieser Maßnahmen ist, die Nutzung einer weiteren Liegenschaft als Übergangsheim
zu vermeiden. Ob dies dauerhaft gelingen wird, ist im wesentlichen davon abhängig, wie
viel Personen in der Zukunft zugewiesen werden.
Anlage(n):
(1) BAMF - Verteilung der Asylbewerber
Bgm.
Zust. Dez.
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