Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Verteilung der Asy...
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Vert...
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Verteilung der Asylbewerber
Verteilung der Asylbewerber
Ein Asylsuchender wird einer bestimmten Ersthilfe-Einrichtung zugeordnet. Diese "Verteilung" stützt sich auf mehrere
Kriterien und wird mit Hilfe des Systems "EASY" (Erstverteilung von Asylbegehrenden) ermittelt.
"Verteilung" bedeutet, dass Asylsuchende nach bestimmten Kriterien einer Erstaufnahme-Einrichtung zugeordnet werden,
die für sie zuständig ist. Bevor die Verteilung beginnen kann, muss sich der Ausländer als asylsuchend melden. Hierzu
bestehen zwei Wege.
Asylgesuch an der Grenze oder im Inland
Dabei ist die erste Möglichkeit, dass sich ein Ausländer während der Einreise als asylsuchend meldet. Hierzu wendet er
sich an die Grenzbehörde, die ihn dann an die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung weiterleitet. Dies gilt allerdings
nicht, wenn die Einreise verweigert werden muss, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist. Die zweite
Möglichkeit ist, dass sich ein Ausländer erst im Inland als asylsuchend zu erkennen gibt. Er wird dann ebenfalls an die
nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung verwiesen.
Verteilungssystem "EASY"
Im nächsten Schritt findet die "Verteilung" statt, das Zuordnen zur zuständigen Erstaufnahme-Einrichtung. Diese wird mit
Hilfe des Systems "EASY" ermittelt, das die Verteilung bundesweit verwaltet. Sofern sich der Asylsuchende nicht bereits
in der zuständigen Einrichtung befindet, muss er sich zu derjenigen begeben, die ihm zugeteilt wird. In der Außenstelle
des Bundesamtes, die dieser Erstaufnahme-Einrichtung zugeordnet ist, stellt er dann seinen Asylantrag.
"Königsteiner Schlüssel"
Die Zuteilung zu einer Erstaufnahme-Einrichtungen hängt zum einen ab von deren aktuellen Kapazitäten. Daneben spielt
auch eine Rolle, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland des Asylsuchenden bearbeitet wird, denn
nicht jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Zudem bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen
Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil der Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss und werden nach
dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" festgesetzt. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und
der Bevölkerungszahl der Länder berechnet.
Die Verteilungsquoten fallen für 2013 wie folgt aus:
1 von 3
Bundesland
Quote
Baden-Württemberg
12,93143%
Bayern
15,22505%
Berlin
5,07477%
Brandenburg
3,07156%
Bremen
0,93354%
Hamburg
2,55023%
Hessen
7,30187%
28.10.2013 11:23
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Verteilung der Asy...
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Vert...
Bundesland
Quote
Mecklenburg-Vorpommern
2,06015%
Niedersachsen
9,40134%
Nordrhein-Westfalen
21,21997%
Rheinland-Pfalz
4,80847%
Saarland
1,22715%
Sachsen
5,14393%
Sachsen-Anhalt
2,90793%
Schleswig-Holstein
3,36391%
Thüringen
2,77870%
Verteilung der Asylbewerber 2013 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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