Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V
Az.:
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Amt:
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- lO-
An den
BeschIAusf.: - 100 -
Rat
Datum: 25.11.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberotung
•
über den
Hauptausschuss
Betrifft:
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den
Beschlussentwurf:
•
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt
vom
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am
aufgrund der §§ 7 und 41 (1) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994, GV NW S. 666 (GO NW), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005
(GV NW S. 498), mit der Mehrheit der Ratsmitglieder folgende 1. Änderung der Hauptsatzung
beschlossen.
§ 17 wird wie folgt geändert:
§17
Personalangelegenheiten
(1) Der Finanz- und Personalausschuss entscheidet über die Einstellunq. Ernennung,
Beförderung, Entlassung, Arbeitszeitänderung sowie Beurlaubung bei Beamten /
Beamtinnen ab der Besoldungsgruppe A 9 g.o. BBesG .
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ÄNDERUNG
HAUPTSATZUNG,DOC
Bei tariflich Beschäftigten entscheidet er über die Einstellung, Ernennung,
Höher- I Herabgruppierung, Entlassung, Arbeitszeitänderung sowie Beurlaubung ab
Entgeltgruppe 9.
(2) Alle übrigen Entscheidungen in beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen
heiten trifft der Bürgermeister.
Angelegen-
§ 22 erhält folgende Fassung:
•
Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft .
Begründung:
Durch die Änderung des Bundesangestelltentarifvertrages
(BAT) in den Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD) zum 01.10.2005 werden die bisherigen Eingruppierungen im
öffentlichen Dienst in neue Entgeltgruppen übergeleitet. Die bisherige Unterteilung in
Angestellte und Arbeiter entfällt ebenfalls ab dem 01.10.2005. Durch die Einführung des
TVöD gibt es ab dem 01.10.2005 nur noch tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Die Hauptsatzung der Stadt Erftstadt ist daher textlich an die neuen Regelungen
anzupassen .
•
P:\100\1. ÄNDERUNG
HAUPTSATZUNG.DOC