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Beschlussvorlage (1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
333 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V Az.: 8/ Amt: ~~f}3 - lO- An den BeschIAusf.: - 100 - Rat Datum: 25.11.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberotung • über den Hauptausschuss Betrifft: 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt. den Beschlussentwurf: • Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt vom Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, GV NW S. 666 (GO NW), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NW S. 498), mit der Mehrheit der Ratsmitglieder folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. § 17 wird wie folgt geändert: §17 Personalangelegenheiten (1) Der Finanz- und Personalausschuss entscheidet über die Einstellunq. Ernennung, Beförderung, Entlassung, Arbeitszeitänderung sowie Beurlaubung bei Beamten / Beamtinnen ab der Besoldungsgruppe A 9 g.o. BBesG . P:\lOO\l. ÄNDERUNG HAUPTSATZUNG,DOC Bei tariflich Beschäftigten entscheidet er über die Einstellung, Ernennung, Höher- I Herabgruppierung, Entlassung, Arbeitszeitänderung sowie Beurlaubung ab Entgeltgruppe 9. (2) Alle übrigen Entscheidungen in beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen heiten trifft der Bürgermeister. Angelegen- § 22 erhält folgende Fassung: • Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft . Begründung: Durch die Änderung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 01.10.2005 werden die bisherigen Eingruppierungen im öffentlichen Dienst in neue Entgeltgruppen übergeleitet. Die bisherige Unterteilung in Angestellte und Arbeiter entfällt ebenfalls ab dem 01.10.2005. Durch die Einführung des TVöD gibt es ab dem 01.10.2005 nur noch tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Hauptsatzung der Stadt Erftstadt ist daher textlich an die neuen Regelungen anzupassen . • P:\100\1. ÄNDERUNG HAUPTSATZUNG.DOC