Daten
Kommune
Pulheim
Größe
150 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
197/2012
Erstellt am:
05.06.2012
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
6
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
20.06.2012
X
03.07.2012
Betreff
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim - Fortschreibung 2012
hier: Teil I - Bestandskonzept und Zielkonzept
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 197/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Pulheim nimmt die Ergebnisse der Analysen zur Einzelhandelsangebots- und nachfragesituation zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandorts Pulheim und in der weiteren Folge die Bauleitplanung zur Steuerung des Einzelhandels
im Stadtgebiet an dem vorgeschlagenen Zielkonzept auszurichten. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
2.1 Die Pulheimer Sortimentsliste: Abweichend zur bisher verwendeten Sortimentsliste sieht der Neuentwurf
Konkretisierungen im Bereich „Heimtextilien, Bettwaren, Raumausstattung“ vor. So werden die Sortimentsgruppen Haus- / Tisch- / Bettwäsche, Stoffe / Gardinen / Vorhänge und Bilder /Bilderahmen weiterhin als zentrenrelevant bewertet. Die einrichtungsbezogenen Sortimente Beleuchtungskörper / Lampen, Bettwaren / Matratzen, abgepasste Teppiche / Läufer und Spiegel werden dagegen im Neuentwurf als nicht-zentrenrelevant
eingestuft.
2.2 Die Innenstadt von Pulheim wird weiterhin als Hauptzentrum definiert. Damit wird das Pulheimer Zentrum,
dessen räumliche Abgrenzung aus dem bisherigen Konzept unverändert übernommen wird, weiterhin als einziger zentraler Versorgungsbereich im Stadtgebiet Pulheim dazu qualifiziert, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten und gesamtstädtischen Versorgungsfunktionen aufzunehmen. Darüber hinaus übernimmt die Innenstadt wichtige Nahversorgungsfunktionen für die Pulheimer Kernstadt (ca.
21.700 Einwohner).
2.3 Die ebenfalls in ihrer räumlichen Abgrenzung unverändert übernommenen Nebenzentren Brauweiler und
Stommeln übernehmen ergänzende Versorgungsfunktionen auf Stadtteilebene. Dem Zentrum Brauweiler
funktional zugewiesen werden neben dem Ort selbst auch die Stadtteile Dansweiler und Freimersdorf (zusammen rd. 11.200 Ew). Im Verflechtungsbereich des Zentrums Stommeln (Stommeln, Stommelerbusch,
Ingendorf) leben rd. 9.300 Einwohner.
2.4 Die Entwicklungspotenziale bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten sollten ausschließlich auf die
ausgewiesenen Zentren oder in wohngebietsintegrierte Lagen gelenkt werden.
2.5 Für großflächige Lebensmittelmärkte sind städtebaulich geeignete Ergänzungsstandorte zu definieren und
planungsrechtlich abzusichern. Die Größenordnung der an diesen Standorten zulässigen Märkten sollte sich
an den funktionalen Anforderungen des zu versorgenden Stadtquartiers orientieren. Vorgeschlagen wird, folgende zwei Ergänzungsstandorte für die Nahversorgung festzulegen:
- die Ortsmitte von Sinnersdorf (Verflechtungsbereich Sinnersdorf mit rd. 5.500 Ew)
- den Nahversorgungsstandort Sintherner Straße (Verflechtungsbereich Geyen, Sinthern, Mansteden mit rd.
6.000 Ew)
2.6 Als Ergänzungsstandort für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentren und nichtnahversorgungsrelevanten Kernsortimenten wird das Gewerbegebiet Pulheim inklusive des Bereichs „Am
Schwefelberg“ in das Standortkonzept aufgenommen. Der kleinflächige Einzelhandel mit maximal 800 m² Verkaufsfläche wird innerhalb des Gewerbegebiets ebenfalls auf Betriebe mit nicht-zentren und nichtnahversorgungsrelevanten Kernsortimenten beschränkt.
Vorlage Nr.: 197/2012 . Seite 3 / 3
Erläuterungen
Das im Jahr 2008 beschlossene Einzelhandelskonzept versteht sich als Handlungskonzept zur Steuerung der
zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Pulheim. Es basiert inzwischen jedoch auf einer teilweise
veralteten Datengrundlage. Daher wurde es notwendig, die städtebaulichen Vorgaben für den Einzelhandel
anzupassen.
Das Gutachten zur Aktualisierung wurde im Oktober 2011 an die BBE Handelsberatung mit folgender Aufgabenstellung vergeben:
Aktualisierung der Strukturanalyse, Bewertung der Versorgungsqualität in quantitativer und qualitativer
Hinsicht, Benennung konkreter ortsteilspezifischer Angebotsdefizite und Bedarfe
Verifizierung oder Modifizierung der Abgrenzung zentraler Versorgungs-bereiche und deren hierarchische Untergliederung
Aussagen zur Einzelhandelssteuerung mit Mitteln der Bauleitplanung
Überprüfung der mit dem Einzelhandelskonzept beschlossenen Liste nahversorgungs- und zentrenrelevanter bzw. nicht-zentrenrelevanter Sortimente
Empfehlungen zur Attraktivitätssteigerung der Pulheimer Innenstadt und der anderen Ortskerne
Die Gutachter werden in der Ausschusssitzung zunächst die Ergebnisse der Angebots- und Nachfrageanalyse
vorstellen. Darauf aufbauend werden die Empfehlungen zur Modifizierung des kommunalen Einzelhandelskonzepts erläutert.
Die Leitziele zur künftigen Einzelhandelsentwicklung
Das räumliche Steuerungsmodell mit dem Hauptzentrum Pulheim, Nebenzentren in Brauweiler und
Stommeln, Ergänzungsstandorten für die Nahversorgung in Sinnersdorf und Geyen/ Sinthern sowie
einem Ergänzungsstandort für den nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel im Gewerbegebiet Pulheim
Vorschläge zur Modifizierung der Pulheimer Sortimentsliste zur Definition der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente
Das vorgelegte Zielkonzept enthält somit alle wesentlichen Grundlagen, um in einer zweiten Phase der
gutachterlichen Begleitung gemeinsam mit der Verwaltung konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandorts Pulheim erarbeiten zu können.
Diese Handlungsempfehlungen werden folgende Aussagen beinhalten:
Grundlegende Empfehlungen zur Attraktivitätssteigerung der Pulheimer Innenstadt und der beiden
Nebenzentren Brauweiler und Stommeln.
Identifizierung geeigneter Entwicklungsflächen in den Zentren und Empfehlungen zur Größenordnung
und zu geeigneten Vertriebskonzepten zusätzlicher Einzelhandelsnutzungen sowie deren Einbindung
in die bestehenden Geschäftslagen
Empfehlungen von geeigneten Nutzungen und Betriebsformen zur Stärkung der wohnungsnahen
Grundversorgung
Empfehlungen zur Entwicklung des großflächigen Einzelhandels mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten, dabei genaue Festlegung potenzieller Entwicklungsstandorte