Daten
Kommune
Brühl
Größe
51 kB
Datum
13.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stand: 28.08.2013
Arbeitsschwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums
im Rhein-Erft-Kreis
1. Einleitung
Zwischen den kreisangehörigen Kommunen, dem Rhein-Erft-Kreis und der Schulaufsicht
herrscht Einvernehmen, dass die Gründung eines Kommunalen Integrationszentrums zur
Stärkung der Integrationsarbeit im Rhein-Erft-Kreis vorangetrieben werden soll. Getreu dem
Grundsatz „Integration findet vor Ort statt“ wird das Zentrum in Kooperation mit den
Kommunen Aktivitäten und Maßnahmen der Integrationsarbeit bündeln, diese gegebenenfalls
ergänzen und so zur Verstetigung und Stärkung der Integrations- und Bildungsarbeit
beitragen.
Das Teilhabe- und Integrationsgesetz legt zwei Handlungsfelder des Integrationszentrums
fest, die mit den Oberbegriffen „Integration durch Bildung“ und „Integration als
Querschnittsaufgabe“ umschrieben werden können.
Die Ausgestaltung und Priorisierung der beiden Schwerpunkte wurde im Vorfeld des
Antragsverfahrens vorgenommen und findet mit diesem Papier seinen Abschluss. In den
Prozess wurden – wie im Fördererlass1 vorgesehen – von Anfang an die zuständige
Schulaufsicht, die Wohlfahrtsverbände, die Träger der Jugendhilfe und kommunale
Vertretungsgremien (Integrationsräte) mit einbezogen. Die Beteiligung der kommunalen
Integrationsräte und Migrantenselbstorganisationen am Prozess der Schwerpunktsetzung
erfolgte im Austausch dieser Akteure mit ihren jeweiligen Rathäusern; insbesondere die
vorhandenen Netzwerke innerhalb der Städte sprachen für dieses Vorgehen.
Grundlage der Beratungen in den kreisangehörigen Kommunen war ein durch die
Kreisverwaltung, mehrere Stadtverwaltungen und die Schulaufsicht erstelltes Arbeitspapier,
das denkbare Arbeitsbereiche des Integrationszentrums zunächst nur enumerativ auflistete.
Aus diesem Papier wurden anschließend die hier benannten prioritären Arbeitsschwerpunkte
für die ersten zwei Jahre des Betriebs festgelegt.
1
Vgl. gemeinsamer Runderlass des MAIS und des MSW vom 25.06.2012, BASS 12 – 21, S. 3.
1
Stand: 28.08.2013
Das in den Kommunen beratene Arbeitspapier ist ergänzend zu der hier vorliegenden
Bestimmung der Arbeitsschwerpunkte ebenfalls zu beachten. Erstens spezifizieren die dort
genannten konkreten Maßnahmen die hier nur kurz gefassten Arbeitsschwerpunkte. Zweitens
orientiert sich die Vielzahl der weiteren – und aktuell nicht zum Zuge gekommenen –
Maßnahmen an den konkreten Bedarfen der Kommunen. Insbesondere mit Blick auf die
zukünftigen zweijährigen Schwerpunktsetzungen für die Arbeit des Kommunalen
Integrationszentrums bleibt das Arbeitspapier daher relevant.
2. Arbeitsschwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums
2.1. Handlungsfeld Bildung
Die kommunalen Beratungen zur Findung von Arbeitsschwerpunkten für das Handlungsfeld
Bildung haben verschiedene Prioritäten ergeben; so favorisierten einige Kommunen
Aktivitäten im Elementar- und Primarbereich, während andere eine Fokussierung auf den
Übergang Schule-Beruf bevorzugt hätten. Im Konsens haben die Akteure im Rhein-Erft-Kreis
nun entschieden, den Übergang Schule-Beruf zum ganz überwiegenden Teil als Aufgabe bei
der Kommunalen Koordinierungsstelle im Neuen Übergangssystem (KommKo) zu verorten.
Gleichwohl wird der Rhein-Erft-Kreis als Träger sowohl der KommKo als auch des
Kommunalen Integrationszentrums darauf achten, in der täglichen Praxis eine enge
Verzahnung der beiden Bereiche sicherzustellen.
Als Arbeitsschwerpunkte für die kommenden zwei Jahre werden im Handlungsfeld Bildung
der Elementarbereich und der Primarbereich festgelegt.
Im Elementarbereich gilt es insbesondere die Schulung von Fachkräften, die Entwicklung von
Sprachtrainingskonzepten und die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge zu beachten.
Nähere Ausführungen zu konkreten Maßnahmen im Elementarbereich sind Kapitel 2.1. des
„Arbeitspapiers zur Beratung in den Kommunen“ zu entnehmen.
Im
Primarbereich
soll
das
Kommunale
Integrationszentrum
insbesondere
Lehrkräftefortbildungen anbieten bzw. organisieren und den Schulen zudem bei der
Beantragung von Integrationsstellen zur Seite stehen. Nähere Ausführungen zu konkreten
2
Stand: 28.08.2013
Maßnahmen im Primarbereich sind Kapitel 2.2. des „Arbeitspapiers zur Beratung in den
Kommunen“ zu entnehmen.
Für den gesamten Bildungsbereich gilt zudem die Beratung sog. „Seiteneinsteiger“ als
Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums.
2.2. Handlungsfeld Querschnitt
Im zweiten Handlungsfeld wird sich die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums im
Rhein-Erft-Kreis vor allem an den Bedürfnissen neu zugewanderter Migrantinnen und
Migranten orientieren. Ähnlich dem ersten Handlungsfeld wird also nicht ein
Themenbereich, sondern eine Zielgruppe in den Mittelpunkt gerückt.
Der erste Schritt wird eine kreisweiten Bestandaufnahme der Integrationsangebote freier und
öffentlicher Träger für diese Zielgruppe sein. Damit leistet das Zentrum einen Beitrag zur
Netzwerkbildung in der Integrationslandschaft des Kreises und im nächsten Schritt auch bei
der Koordinierung von Integrationsangeboten. Nach der Auswertung der Bestandsaufnahme
werden gezielte Integrationsangebote für neu zugewanderte Migrantinnen und Migranten
entwickelt werden. Mit dieser Zielsetzung orientiert sich das KI an den Beratungen mit den
kreisangehörigen Kommunen, die ergeben haben, dass das Integrationszentrum im
Handlungsfeld Querschnitt als Dienstleister agieren soll, der bestehende Integrationsangebote
ausweitet bzw. ergänzt.
Unabhängig von der genauen Bestandsaufnahme der Integrationsangebote im Rhein-ErftKreis haben die kreisweiten Beratungen im Vorfeld der Einrichtung des KI bereits konkrete
Projektaufträge ergeben. Dabei handelt es sich um die Erstellung verständlichen und leicht
zugänglichen Informationsmaterials für Migrantinnen und Migranten. So wurde die
Entwicklung einer „Willkommensmappe“ mit z. B. Informationen zu notwendigen
Behördengängen, Stellen zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
oder der Nennung privater Beratungsstellen beschlossen. In diesem Rahmen ist auch die
Erstellung eines mehrsprachigen Ärzteführers für den Rhein-Erft-Kreis geplant.
Die
Einzelbetreuung
von
Migrantinnen
und
Migranten
durch
die
Kommunalen
Integrationszentren ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nicht vorgesehen und die
begrenzte Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kommunalen Integrationszentrum
3
Stand: 28.08.2013
ließe eine solche auch nicht zu. Daher ist im Bereich Querschnitt – neben dem verbesserten
Informationsangebot – die Gewinnung und Ausbildung ehrenamtlicher Integrationslotsen in
den Kommunen voranzutreiben. Das Integrationszentrum wird die kreisangehörigen Städte zu
diesem Zweck mit einer Öffentlichkeitskampagne unterstützen.
Neben dem primär zu leistenden Aufbau eines Serviceangebots für neu zugewanderte
Migrantinnen und Migranten wird im ersten Jahr auch ein Kreisintegrationskonzepts
erarbeitet werden, das insbesondere Ansätze für die Antidiskriminierungsarbeit liefern soll.
Federführend wird dieser Prozess, an dem alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte im
Kreis zu beteiligen sind, durch das Kommunale Integrationszentrum organisiert.
4