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Vorlage (Arbeitsschwerpunkte des KI im REK)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
51 kB
Datum
13.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
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Inhalt der Datei

Stand: 28.08.2013 Arbeitsschwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis 1. Einleitung Zwischen den kreisangehörigen Kommunen, dem Rhein-Erft-Kreis und der Schulaufsicht herrscht Einvernehmen, dass die Gründung eines Kommunalen Integrationszentrums zur Stärkung der Integrationsarbeit im Rhein-Erft-Kreis vorangetrieben werden soll. Getreu dem Grundsatz „Integration findet vor Ort statt“ wird das Zentrum in Kooperation mit den Kommunen Aktivitäten und Maßnahmen der Integrationsarbeit bündeln, diese gegebenenfalls ergänzen und so zur Verstetigung und Stärkung der Integrations- und Bildungsarbeit beitragen. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz legt zwei Handlungsfelder des Integrationszentrums fest, die mit den Oberbegriffen „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ umschrieben werden können. Die Ausgestaltung und Priorisierung der beiden Schwerpunkte wurde im Vorfeld des Antragsverfahrens vorgenommen und findet mit diesem Papier seinen Abschluss. In den Prozess wurden – wie im Fördererlass1 vorgesehen – von Anfang an die zuständige Schulaufsicht, die Wohlfahrtsverbände, die Träger der Jugendhilfe und kommunale Vertretungsgremien (Integrationsräte) mit einbezogen. Die Beteiligung der kommunalen Integrationsräte und Migrantenselbstorganisationen am Prozess der Schwerpunktsetzung erfolgte im Austausch dieser Akteure mit ihren jeweiligen Rathäusern; insbesondere die vorhandenen Netzwerke innerhalb der Städte sprachen für dieses Vorgehen. Grundlage der Beratungen in den kreisangehörigen Kommunen war ein durch die Kreisverwaltung, mehrere Stadtverwaltungen und die Schulaufsicht erstelltes Arbeitspapier, das denkbare Arbeitsbereiche des Integrationszentrums zunächst nur enumerativ auflistete. Aus diesem Papier wurden anschließend die hier benannten prioritären Arbeitsschwerpunkte für die ersten zwei Jahre des Betriebs festgelegt. 1 Vgl. gemeinsamer Runderlass des MAIS und des MSW vom 25.06.2012, BASS 12 – 21, S. 3. 1 Stand: 28.08.2013 Das in den Kommunen beratene Arbeitspapier ist ergänzend zu der hier vorliegenden Bestimmung der Arbeitsschwerpunkte ebenfalls zu beachten. Erstens spezifizieren die dort genannten konkreten Maßnahmen die hier nur kurz gefassten Arbeitsschwerpunkte. Zweitens orientiert sich die Vielzahl der weiteren – und aktuell nicht zum Zuge gekommenen – Maßnahmen an den konkreten Bedarfen der Kommunen. Insbesondere mit Blick auf die zukünftigen zweijährigen Schwerpunktsetzungen für die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums bleibt das Arbeitspapier daher relevant. 2. Arbeitsschwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums 2.1. Handlungsfeld Bildung Die kommunalen Beratungen zur Findung von Arbeitsschwerpunkten für das Handlungsfeld Bildung haben verschiedene Prioritäten ergeben; so favorisierten einige Kommunen Aktivitäten im Elementar- und Primarbereich, während andere eine Fokussierung auf den Übergang Schule-Beruf bevorzugt hätten. Im Konsens haben die Akteure im Rhein-Erft-Kreis nun entschieden, den Übergang Schule-Beruf zum ganz überwiegenden Teil als Aufgabe bei der Kommunalen Koordinierungsstelle im Neuen Übergangssystem (KommKo) zu verorten. Gleichwohl wird der Rhein-Erft-Kreis als Träger sowohl der KommKo als auch des Kommunalen Integrationszentrums darauf achten, in der täglichen Praxis eine enge Verzahnung der beiden Bereiche sicherzustellen. Als Arbeitsschwerpunkte für die kommenden zwei Jahre werden im Handlungsfeld Bildung der Elementarbereich und der Primarbereich festgelegt. Im Elementarbereich gilt es insbesondere die Schulung von Fachkräften, die Entwicklung von Sprachtrainingskonzepten und die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge zu beachten. Nähere Ausführungen zu konkreten Maßnahmen im Elementarbereich sind Kapitel 2.1. des „Arbeitspapiers zur Beratung in den Kommunen“ zu entnehmen. Im Primarbereich soll das Kommunale Integrationszentrum insbesondere Lehrkräftefortbildungen anbieten bzw. organisieren und den Schulen zudem bei der Beantragung von Integrationsstellen zur Seite stehen. Nähere Ausführungen zu konkreten 2 Stand: 28.08.2013 Maßnahmen im Primarbereich sind Kapitel 2.2. des „Arbeitspapiers zur Beratung in den Kommunen“ zu entnehmen. Für den gesamten Bildungsbereich gilt zudem die Beratung sog. „Seiteneinsteiger“ als Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums. 2.2. Handlungsfeld Querschnitt Im zweiten Handlungsfeld wird sich die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis vor allem an den Bedürfnissen neu zugewanderter Migrantinnen und Migranten orientieren. Ähnlich dem ersten Handlungsfeld wird also nicht ein Themenbereich, sondern eine Zielgruppe in den Mittelpunkt gerückt. Der erste Schritt wird eine kreisweiten Bestandaufnahme der Integrationsangebote freier und öffentlicher Träger für diese Zielgruppe sein. Damit leistet das Zentrum einen Beitrag zur Netzwerkbildung in der Integrationslandschaft des Kreises und im nächsten Schritt auch bei der Koordinierung von Integrationsangeboten. Nach der Auswertung der Bestandsaufnahme werden gezielte Integrationsangebote für neu zugewanderte Migrantinnen und Migranten entwickelt werden. Mit dieser Zielsetzung orientiert sich das KI an den Beratungen mit den kreisangehörigen Kommunen, die ergeben haben, dass das Integrationszentrum im Handlungsfeld Querschnitt als Dienstleister agieren soll, der bestehende Integrationsangebote ausweitet bzw. ergänzt. Unabhängig von der genauen Bestandsaufnahme der Integrationsangebote im Rhein-ErftKreis haben die kreisweiten Beratungen im Vorfeld der Einrichtung des KI bereits konkrete Projektaufträge ergeben. Dabei handelt es sich um die Erstellung verständlichen und leicht zugänglichen Informationsmaterials für Migrantinnen und Migranten. So wurde die Entwicklung einer „Willkommensmappe“ mit z. B. Informationen zu notwendigen Behördengängen, Stellen zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse oder der Nennung privater Beratungsstellen beschlossen. In diesem Rahmen ist auch die Erstellung eines mehrsprachigen Ärzteführers für den Rhein-Erft-Kreis geplant. Die Einzelbetreuung von Migrantinnen und Migranten durch die Kommunalen Integrationszentren ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nicht vorgesehen und die begrenzte Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kommunalen Integrationszentrum 3 Stand: 28.08.2013 ließe eine solche auch nicht zu. Daher ist im Bereich Querschnitt – neben dem verbesserten Informationsangebot – die Gewinnung und Ausbildung ehrenamtlicher Integrationslotsen in den Kommunen voranzutreiben. Das Integrationszentrum wird die kreisangehörigen Städte zu diesem Zweck mit einer Öffentlichkeitskampagne unterstützen. Neben dem primär zu leistenden Aufbau eines Serviceangebots für neu zugewanderte Migrantinnen und Migranten wird im ersten Jahr auch ein Kreisintegrationskonzepts erarbeitet werden, das insbesondere Ansätze für die Antidiskriminierungsarbeit liefern soll. Federführend wird dieser Prozess, an dem alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte im Kreis zu beteiligen sind, durch das Kommunale Integrationszentrum organisiert. 4