Daten
Kommune
Inden
Größe
17 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 126/99/......
Der Bürgermeister
Sportamt
Aktenzeichen
52 52 10
Beratungsfolge
Termin
Sozial, Sport- und Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
Datum
20.09.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
18.11.1999
02.12.1999
16.12.1999
Betrifft:
Gewährung eines Betriebskostenzuschusses;
- Antrag des Tennisclubs Inden vom 06.05.1998
Beschlußentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuß empfiehlt dem Rat, dem Tennisclub einen Zuschuss in Höhe
von 3.880,00 DM zu den Betriebskosten 1998 zu gewähren. Der Betrag von 880,00 DM ist
überplanmäßig bei Hhst. 1.550.7171.0 bereitzustellen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.05.1998 beantragt der Tennisclub Inden einen Zuschuß zu den Betriebskosten.
Die Einnahme- und Ausgabenentwicklung für 1998 wurde durch entsprechende Belege
nachgewiesen. Anhand der ebenfalls nachgewiesenen Ausgaben für die Jahre 1995 bis 1997 wurde
dargestellt, dass sich die Einnahmesituation in den letzten Jahren durch immer geringer werdende
Mitgliederzahlen erheblich verschlechtert hatte.
Um überhaupt noch neue Mitglieder zu bekommen, wird daher seit 1997 auf die Erhebung von
Aufnahmegebühren verzichtet. Im Ausgabenbereich wurden eine Reihe von Einsparungen
vorgenommen, die zu Kostenreduzierungen führten, weitere Einsparmöglichkeiten sind nicht
ersichtlich, da zum Beispiel die Erhaltung der Anlage sehr arbeitsintensiv ist. Die hierdurch
entstehenden Kosten bewegen sich im üblichen Rahmen. Unabhängig von allen Einsparungsbemühungen entstand trotzdem in 1998 ein Fehlbedarf in Höhe von rund 3.000,00 DM, der nicht
gedeckt werden konnte.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der TC Inden seine gesamte Anlage selbst verwaltet
und unterhält, während z. B. andere Sportvereine, wie Fußball, Handball und Tischtennis
gemeindliche Einrichtungen kostenlos nutzen können.
In seiner Sitzung am 18.11.1998 hat der Sozial-, Sport- und Kulturausschuß entschieden, im Haushalt
1999 Mittel für einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 DM bereitzustellen. Nach Vorlage der
Auflistung der Bewirtschaftungskosten für das Jahr 1998 sollte dann über die tatsächliche Höhe des
Zuschusses entschieden werden.
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten im Haushaltsjahr 1998 für das Tennisheim Inden
Kostenart
Durchschnitt Vorjahre
1997 DM
1998 DM
T344.DOC
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VorlageSeite ../ 2
Wassergeld
ca. 794 cbm
525 cbm= 1.262,32
736 cbm=1.879,42
50 cbm
50 cbm = 215,00
50 cbm = 215,00
240 l, 04-09/Jahr
384,00
384,00
Strom allgemein
2.074 kWh=993,62
hochgerechnet
2.528 kWh =1.146,15
Heizung
6.956 kWh=934,88
12.2.-14.5.98
8.800 kWh =1.199,90
3.789,82
4.824,47
Kanalgebühr
Müllabfuhrgebühr
Zwischensumme
80 %
3.880,00
Da der größte Anteil des Wassers zum Bewässern der Tennisplätze dient und somit nicht in den
Kanal gelangt, werden Kanalgebühren nur für 50 cbm berechnet. Beim Wasserverbrauch kann die
Abrechnung 1997 nicht berücksichtigt werden, da aufgrund des Brandes des Tennisheimes keine
vollständiger Betrieb stattfinden konnte. Gleichzeitig ist der Abrechnungszeitraum für die Fernwärme
nicht repräsentativ und kann nicht auf das gesamte Jahr hochgerechnet werden. (Heizperiode,
Abrechnungszeitraum 12.02.-14.05.1998)
Es ist allerdings festzustellen, dass sich die Verbräuche bei Strom und Fernwärme, verglichen mit
den anderen Sportheimen, durchaus im üblichen Rahmen bewegen.
In seiner Sitzung am 22.05.1997 hat der Sozial-, Sport- und Kulturausschuß beschlossen auf der
Basis der für die Jahre 1994/1995 und 1995/96 vorgelegten Bewirtschaftungskosten, die Höchstbeträge auf 80 % der durchschnittlichen Bewirtschaftungskosten festzulegen.
Um eine Gleichbehandlung der Vereine zu erreichen und in der Gemeinde Inden auch weiterhin ein
umfangreiches Angebot an Sportvereinen zu haben, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem
TC Inden einen Zuschuss zu seinen Bewirtschaftungskosten 1998 zu gewähren. Dabei wird aufgrund
des Neubaus des Tennisheims vorgeschlagen, die Bewirtschaftungskosten von 1998 als Grundlage
zu nehmen, da die früheren Zahlen nicht mehr aktuell sind.
Der Höchstbetrag von 80 % beläuft sich auf 3.880,00 DM. Im Haushalt 1999 sind bei Haushaltsstelle
1.550.7171.0 3.000,00 DM bereitgestellt, so dass noch ein Betrag von 880,00 DM überplanmäßig
bereitzustellen ist.
T344.DOC
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