Daten
Kommune
Brühl
Größe
114 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
08.10.13, 18:20
Aktualisiert
08.10.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
01/2
Datum
Vorlagen-Nr.
30.09.2013
313/2013
(183/2012)
Betreff
Induktive Höranlage
hier: Antrag der Fraktion „Die Linke.“ vom 21.10.2012
Bezug: Rat 10.12.2012, AG „Menschen mit Behinderung“ 20.3.2013, Test Höranlage Rat
17.6.2013
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Fraktion „Die Linke.“ hat folgenden Antrag gestellt:
„Die Verwaltung der Stadt Brühl wird beauftragt, die Möglichkeiten und Kosten die der
Einbau von induktiven Höranlagen, Hörschleifen, bzw. Einsatzes von Kopfhörern in öffentlichen Gebäuden und kulturellen Einrichtungen, die für Informationsveranstaltungen, Versammlungen, Besprechungen und Bürger/innenkontakte genutzt werden, zu prüfen, um
möglichst vielen hörbeeinträchtigten Menschen Teilhabe an dem öffentlichen Leben zu
ermöglichen, wie z.B. im Ratssaal und in den Sitzungszimmern.“
Der Rat hat den Antrag an die AG „Menschen mit Behinderung“ verwiesen, die ihrerseits
die Empfehlung ausgesprochen hat, zunächst eine transportable, induktive Höranlage
beim Landschaftsverband Rheinland auszuleihen und den Einsatz der Anlage zu testen.
Entsprechend der Empfehlung der AG wurde eine induktive Höranlage in der Ratssitzung
am 17.6.2013 getestet. Der Test wurde von allen Beteiligten positiv bewertet. Die Anschaffung einer induktiven Höranlage wird als sinnvoll erachtet.
Sinn einer induktiven Höranlage ist es, den Menschen, die aufgrund einer Schwerhörigkeit
ohne eine solche Anlage die Sitzungen nicht verfolgen können, die Teilnahme zu ermöglichen. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, eine induktive Höranlage für HörgeräteträBgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
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Drucksache 313/2013
ger anzubieten, d. h. für die Menschen, die unter einer krankheitsbedingten Hörbeeinträchtigung leiden und im Alltag auf ein Hörgerät angewiesen sind.
Mit dem Ziel, die Qualität der Tonübertragung im Ratssaal und im Zuschauerraum insgesamt zu verbessern, sollte die Erneuerung der veralteten Verstärkeranlage geplant werden. Entsprechende Mittel sollen im Entwurf des Haushalts für 2015 vorgesehen werden.
In den Sitzungsräumen A012/013 kann eine induktive Höranlage nicht ohne weitere Vorkehrungen betrieben werden. Dort wird keine Verstärkeranlage zur Tonübertragung eingesetzt, die gleichzeitig als Quelle für eine induktive Übertragung benötigt würde.
Für die Bereitstellung einer induktiven Anlage im Ratssaal gibt es zwei Alternativen:
FM-Kommunikationsübertragungsanlage (teurere, komfortable Lösung)
nutzbar für bis zu 5 Personen mit Hörgerät oder Cochlea Implantat mit eingebauter TSpule über Hörempfänger
Übertragung erfolgt per Funk, Kabelverlegung nicht erforderlich
Akku- oder Batteriebetrieb (regelmäßige Wartung erforderlich)
mobile Anlage, daher auch anderweitig einsetzbar
Erweiterung der Anlage möglich für Personen ohne Hörgerät (aber Zusatzkosten)
Kosten: ca. 1.300 € (ohne Batterien und Akkus)
Induktionsschleifenanlage (kostengünstige, einfache Lösung)
Nutzerzahl unbegrenzt
Kabelverlegung im Zuhörerraum und im Ratssaal erforderlich, Kabel muss auf dem
Fußboden verklebt werden
Netzbetrieb (keine Wartung)
Anlage nur in dem Raum nutzbar, in dem sie verkabelt ist, und nur in Verbindung mit
einer Mikrofon-Anlage
Kosten für Ringschleifenverstärker: ca. 200 €, darüber hinaus nur Kosten für Kabel,
Steckdose, Eigenleistung, da Kabelverlegung selbst übernommen werden kann
Bgm.
Zust. Dez.
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