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Vorlage (Induktive Höranlage hier: Antrag der Fraktion „Die Linke.“ vom 21.10.2012 Bezug: Rat 10.12.2012, AG „Menschen mit Behinderung“ 20.3.2013, Test Höranlage Rat 17.6.2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
114 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
08.10.13, 18:20
Aktualisiert
08.10.13, 18:20
Vorlage (Induktive Höranlage
hier: Antrag der Fraktion „Die Linke.“ vom 21.10.2012
Bezug: Rat 10.12.2012, AG „Menschen mit Behinderung“ 20.3.2013, Test Höranlage Rat 17.6.2013) Vorlage (Induktive Höranlage
hier: Antrag der Fraktion „Die Linke.“ vom 21.10.2012
Bezug: Rat 10.12.2012, AG „Menschen mit Behinderung“ 20.3.2013, Test Höranlage Rat 17.6.2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 01/2 Datum Vorlagen-Nr. 30.09.2013 313/2013 (183/2012) Betreff Induktive Höranlage hier: Antrag der Fraktion „Die Linke.“ vom 21.10.2012 Bezug: Rat 10.12.2012, AG „Menschen mit Behinderung“ 20.3.2013, Test Höranlage Rat 17.6.2013 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Fraktion „Die Linke.“ hat folgenden Antrag gestellt: „Die Verwaltung der Stadt Brühl wird beauftragt, die Möglichkeiten und Kosten die der Einbau von induktiven Höranlagen, Hörschleifen, bzw. Einsatzes von Kopfhörern in öffentlichen Gebäuden und kulturellen Einrichtungen, die für Informationsveranstaltungen, Versammlungen, Besprechungen und Bürger/innenkontakte genutzt werden, zu prüfen, um möglichst vielen hörbeeinträchtigten Menschen Teilhabe an dem öffentlichen Leben zu ermöglichen, wie z.B. im Ratssaal und in den Sitzungszimmern.“ Der Rat hat den Antrag an die AG „Menschen mit Behinderung“ verwiesen, die ihrerseits die Empfehlung ausgesprochen hat, zunächst eine transportable, induktive Höranlage beim Landschaftsverband Rheinland auszuleihen und den Einsatz der Anlage zu testen. Entsprechend der Empfehlung der AG wurde eine induktive Höranlage in der Ratssitzung am 17.6.2013 getestet. Der Test wurde von allen Beteiligten positiv bewertet. Die Anschaffung einer induktiven Höranlage wird als sinnvoll erachtet. Sinn einer induktiven Höranlage ist es, den Menschen, die aufgrund einer Schwerhörigkeit ohne eine solche Anlage die Sitzungen nicht verfolgen können, die Teilnahme zu ermöglichen. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, eine induktive Höranlage für HörgeräteträBgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 313/2013 ger anzubieten, d. h. für die Menschen, die unter einer krankheitsbedingten Hörbeeinträchtigung leiden und im Alltag auf ein Hörgerät angewiesen sind. Mit dem Ziel, die Qualität der Tonübertragung im Ratssaal und im Zuschauerraum insgesamt zu verbessern, sollte die Erneuerung der veralteten Verstärkeranlage geplant werden. Entsprechende Mittel sollen im Entwurf des Haushalts für 2015 vorgesehen werden. In den Sitzungsräumen A012/013 kann eine induktive Höranlage nicht ohne weitere Vorkehrungen betrieben werden. Dort wird keine Verstärkeranlage zur Tonübertragung eingesetzt, die gleichzeitig als Quelle für eine induktive Übertragung benötigt würde. Für die Bereitstellung einer induktiven Anlage im Ratssaal gibt es zwei Alternativen: FM-Kommunikationsübertragungsanlage (teurere, komfortable Lösung) nutzbar für bis zu 5 Personen mit Hörgerät oder Cochlea Implantat mit eingebauter TSpule über Hörempfänger Übertragung erfolgt per Funk, Kabelverlegung nicht erforderlich Akku- oder Batteriebetrieb (regelmäßige Wartung erforderlich) mobile Anlage, daher auch anderweitig einsetzbar Erweiterung der Anlage möglich für Personen ohne Hörgerät (aber Zusatzkosten) Kosten: ca. 1.300 € (ohne Batterien und Akkus) Induktionsschleifenanlage (kostengünstige, einfache Lösung) Nutzerzahl unbegrenzt Kabelverlegung im Zuhörerraum und im Ratssaal erforderlich, Kabel muss auf dem Fußboden verklebt werden Netzbetrieb (keine Wartung) Anlage nur in dem Raum nutzbar, in dem sie verkabelt ist, und nur in Verbindung mit einer Mikrofon-Anlage Kosten für Ringschleifenverstärker: ca. 200 €, darüber hinaus nur Kosten für Kabel, Steckdose, Eigenleistung, da Kabelverlegung selbst übernommen werden kann Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14