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Beschlussvorlage (Linienabstimmungsverfahren L 12 n - Ortsumgehung Luchem - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Linienabstimmungsverfahren L 12 n - Ortsumgehung Luchem
- Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Linienabstimmungsverfahren L 12 n - Ortsumgehung Luchem
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 17/99/...... Der Gemeindedirektor Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Aktenzeichen Schus. Termin Datum 19.02.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 04.03.1999 Betrifft: Linienabstimmungsverfahren L 12 n - Ortsumgehung Luchem - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Der Ausschuss stimmt der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Gemeinde Inden zu. Begründung: Für den Neubau der L 12 n wird derzeit unter dem Arbeitstitel „Ortsumgehung Luchem“ das Linienabstimmungsverfahren durchgeführt. Übersichtspläne, in denen die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie untersuchten Varianten (I bis V) sowie der Beginn und das Ende der abzustimmenden Linie dargestellt sind, werden als Anlagen beigefügt. Bei der abzustimmenden Linie handelt es sich um die im bisherigen Verfahren von der Gemeinde geforderten Variante V. Diese Variante wird auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie seitens der Gemeinde Inden weiter als zu realisieren verfolgt. Am 03.02.1999 fand im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Inden die gemäß § 37 Straßen- und Wegegesetz NW durchzuführende Bürgerbeteiligung statt. Die Unterlagen haben gleichzeitig bis zum 15.02.1999 offengelegen. Für den 22.03.1999 ist ein Erörterungstermin der Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung der Linie vorgesehen. In der Stellungnahme der Gemeinde hat diese den Träger der Straßenbaulast über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zu unterrichten, wobei sie auch auf die Bedenken und Anregungen eingehen soll. Im Rahmen der Bürgerinformation am 03.02.1999 sowie in einer anschließenden schriftlichen Stellungnahme wurde seitens der Vertreter der Landwirtschaft vor allem geltend gemacht, dass die im hiesigen Raum notwendigen verschiedenen Grunderwerbsmaßnahmen,wie z.B. auch für den 6streifigen Ausbau der Autobahn, die Ortsumgehung Langerwehe sowie die ökologischen Ausgleichsflächen einerseits koordiniert, andererseits so gering wie möglich gehalten werden. Es wird vorgeschlagen, dass laufende Flurbereinigungsverfahren für die B 264 n auf die L 12 n auszudehnen. Eine solche Anregung kann grundsätzlich unterstützt werden, dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dadurch das Verfahren zeitlich nicht verzögert wird. Aus Sicht der Gemeinde ist im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass die gemeindlichen Interessen bezüglich der Beplanung des Raumes „Waagmühle“ weder direkt noch indirekt T235.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für den Bau der im Braunkohlenplan vorgesehenen Ersatzstraße mit dem Arbeitstittel „K 35 n“. T235.DOC .. .