Daten
Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 17/99/......
Der Gemeindedirektor
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Aktenzeichen
Schus.
Termin
Datum
19.02.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
04.03.1999
Betrifft:
Linienabstimmungsverfahren L 12 n - Ortsumgehung Luchem
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlußentwurf:
Der Ausschuss stimmt der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Gemeinde Inden zu.
Begründung:
Für den Neubau der L 12 n wird derzeit unter dem Arbeitstitel „Ortsumgehung Luchem“ das
Linienabstimmungsverfahren durchgeführt. Übersichtspläne, in denen die im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsstudie untersuchten Varianten (I bis V) sowie der Beginn und das Ende der
abzustimmenden Linie dargestellt sind, werden als Anlagen beigefügt. Bei der abzustimmenden Linie
handelt es sich um die im bisherigen Verfahren von der Gemeinde geforderten Variante V. Diese
Variante wird auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie seitens
der Gemeinde Inden weiter als zu realisieren verfolgt.
Am 03.02.1999 fand im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Inden die gemäß § 37 Straßen- und
Wegegesetz NW durchzuführende Bürgerbeteiligung statt. Die Unterlagen haben gleichzeitig bis zum
15.02.1999 offengelegen. Für den 22.03.1999 ist ein Erörterungstermin der Träger öffentlicher
Belange zur Abstimmung der Linie vorgesehen.
In der Stellungnahme der Gemeinde hat diese den Träger der Straßenbaulast über die vorgebrachten
Bedenken und Anregungen zu unterrichten, wobei sie auch auf die Bedenken und Anregungen
eingehen soll.
Im Rahmen der Bürgerinformation am 03.02.1999 sowie in einer anschließenden schriftlichen
Stellungnahme wurde seitens der Vertreter der Landwirtschaft vor allem geltend gemacht, dass die im
hiesigen Raum notwendigen verschiedenen Grunderwerbsmaßnahmen,wie z.B. auch für den 6streifigen Ausbau der Autobahn, die Ortsumgehung Langerwehe sowie die ökologischen
Ausgleichsflächen einerseits koordiniert, andererseits so gering wie möglich gehalten werden. Es
wird vorgeschlagen, dass laufende Flurbereinigungsverfahren für die B 264 n auf die L 12 n
auszudehnen.
Eine solche Anregung kann grundsätzlich unterstützt werden, dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dadurch das Verfahren zeitlich nicht verzögert wird.
Aus Sicht der Gemeinde ist im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass die gemeindlichen
Interessen bezüglich der Beplanung des Raumes „Waagmühle“ weder direkt noch indirekt
T235.DOC
..
.
VorlageSeite ../ 2
beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für den Bau der im Braunkohlenplan vorgesehenen Ersatzstraße
mit dem Arbeitstittel „K 35 n“.
T235.DOC
..
.