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Vorlage (Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
480 kB
Datum
23.09.2013
Erstellt
16.09.13, 18:28
Aktualisiert
16.09.13, 18:28
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen DEZ II Datum Vorlagen-Nr. 27.08.2013 276/2013 Betreff Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Bei der Aufstellung eines Haushaltsplanes begibt sich der Kämmerer in ein Spannungsfeld: Auf der einen Seite besteht der Anspruch, die Komplexität des gemeindlichen Handelns in die (Haushalts)Zahlen zu kleiden. Auf der anderen Seite steht die Notwendigkeit, das Zahlenwerk insgesamt möglichst knapp, präzise und verständlich zu fertigen. Die Auflösung dieses „Spannungsfeldes“ wird durch die Begriffe „Haushaltsklarheit“ und „Haushaltswahrheit“ umschrieben. Unter Haushaltsklarheit fasst man die Veranschlagungsgrundsätze zusammen, die zur Verständlichkeit eines Haushaltsplanes beitragen. Hier sind im Einzelnen zu nennen:    eine formal übersichtliche Gestaltung des Haushaltsplanes ein ausführlicher und aussagekräftiger Vorbericht auf einzelne Positionen des Haushaltsplanes (kameral: Haushaltsstellen) bezogene Erläuterungen Der Vorbericht: Der Vorbericht soll eine Vielzahl von Informationen zur Einschätzung der finanziellen Entwicklung einer Gemeinde zur Verfügung stellen. Die Anforderungen sind u.a. beschrieben:      Bgm. Darstellung der Haushaltsentwicklung in vergangenen und zukünftigen Jahren Beschreibung von Chancen und Risiken Darstellung des Zielsystems und der messbaren Jahresziele Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung Angaben zu wichtigen Erträgen und Aufwendungen Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 276/2013  Angaben zu wichtigen Investitionsvorhaben  Angaben zur Finanzierungstätigkeit (Vgl. NKF-Handreichung, 5. Auflage, S. 1397) Die Umsetzung erfolgt in örtlicher Verantwortung in unterschiedlichem Ausmaß. Bei der Verabschiedung des aktuellen Haushaltes in der Sitzung des Rates am 22.04.2013 gab es folgende Hinweise: „Ratsherr Weber (GRÜNE) führt aus, dass man seit einigen Jahren eine Haushaltssatzung habe, aus der Einnahmen und Ausgaben für die verschiedenen Haushaltstitel nur sehr umständlich heraus gefiltert werden könnten. Er appelliere daher an den Kämmerer, einmal zu prüfen, ob die Lesbarkeit im Sinne der Haushaltsklarheit in Zukunft nicht verbessert werden könne.“ Hierzu haben Bürgermeister und Kämmerer mit der Vorlage 21/12 zur Gestaltung des Haushaltsplanes 2013/2014 Vorschläge unterbreitet, die vom HA am 04.06.2012 gebilligt wurden. Sollte es andere Vorstellungen seitens der Ratsmitglieder geben, wird hierauf gern eingegangen. Haushaltswahrheit Es ist selbstverständlich, dass die Haushaltsplanzahlen richtig und mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt werden. Daher müssen die für die Haushaltsplanansätze verwendeten Erträge und Aufwendungen beziehungsweise Ein- und Auszahlungen sowie die Verpflichtungsermächtigungen sehr sorgfältig geschätzt werden, wenn sie nicht errechnet werden können. Dabei wird beispielsweise in NRW ausdrücklich auf die GoB, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, abgestellt. Dies bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Vorsichtsprinzip zu berücksichtigen ist: Ansätze sind sorgfältig, aber aus der Sichtweise des vorsichtigen Kaufmanns zu schätzen. Bestimmte Ertragsarten beziehungsweise Aufwendungen können errechnet werden. Da bestehen kaum Probleme, eine dem Ist-Ergebnis angemessene Zahl für den Haushaltsplan zu prognostizieren. Bei der Anwendung von Schätzmethoden stehen verschiedene Methoden und Schätzgrundlagen zur Verfügung:      An erster Stelle sind die Ist-Ergebnisse früherer Haushaltsjahr und deren Entwicklung zu nennen Gebührenrechnungen, Kosten- und Leistungsrechnung jährliche Orientierungsdaten, veröffentlicht vom Innenministerium, zu wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen, berechnet für den gesamten Finanzplanungszeitraum Die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ Informationen der Kammern, der Verbände und einzelner ortsansässiger Betriebe. Hinweise zu einzelnen Ertragspositionen: Grundsteuer A + B: berechenbar unter Zuhilfenahme der Vorjahresergebnisse – ggf. Hinzurechnung neuer Baugebiete in Abstimmung mit der Baugenehmigungsabteilung in Ihrem Hause beziehungsweise beim Landkreis Gewerbesteuer: zu differenzieren ist zwischen Vorausleistungen, die berechenbar sind und Veranlagungen – bei Letzteren besteht eine hohe Schwankungsbreite, die durch gezielte Gespräche mit den Finanzverantwortlichen größerer Betriebe eingegrenzt werden können Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Familienleistungsausgleich: Rückgriff auf die Ergebnisse des AK Steuerschätzung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 276/2013 Schlüsselzuweisungen und sonstige Zuweisungen: Bezug zu den „Proberechnungen“ des Innenministeriums Verwaltungsgebühren: Schätzung nach Vorjahresergebnissen, Gebührenrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung Auflösung von Sonderposten: Berechnung aus der Anlagenbuchhaltung Kostenerstattungen: Schätzung nach Vorjahresergebnissen Sonstige Erträge: Vorjahresergebnisse, Informationen der Versorgungsgesellschaften bei Konzessionsabgaben Aktivierte Eigenleistungen: in Abhängigkeit vom Personaleinsatz bei den Investitionen im Hochund Tiefbau Hinweise zu einzelnen Aufwandspositionen: Personalaufwendungen: Schätzung aufgrund der Vorjahresergebnisse, angepasst an den aktuellen Stellenplan, erhöht um Tarifergebnisse – sofern bekannt; ansonsten werden die Werte aus den Orientierungsdaten zur Berechnung der Tarifsteigerungen herangezogen. Zu berücksichtigen sind ferner Personaleinsparkonzepte und sich hieraus ergebende Abschläge globaler oder spezifischer Natur Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Unterhaltungsaufwand in Abstimmung mit der Hoch- und Tiefbauverwaltung, Aufwendungen für Energie und Wasser in Abstimmung mit den Versorgungsträgern, Zuschüsse (Kultur-, Sportförderung) bleiben oftmals konstant oder werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung verringert, ansonsten Anwendung der Werte aus den Orientierungsdaten Transferleistungen: Flüchtlings-, Jugend- und Sozialhilfe: Schätzung entlang der Vorjahresergebnisse unter Berücksichtigung der Steigerungswerte aus den Orientierungsdaten und örtlicher Faktoren (z.B. U3-Ausbau) Abschreibungen: Berechnung aus dem Anlagevermögen der Anlagenbuchhaltung, zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung der Investitionen des neuen Haushaltsjahres durch folgende Vereinfachungsregel: 50 % des vollständigen Jahresbetrages aller Neuinvestitionen unter der Voraussetzung, dass über das ganze Jahr verteilt die Investitionsprojekte erstellt oder beschafft werden; gegebenenfalls ergänzt um die Einzelbetrachtung größerer Investitionsprojekte Ein- und Auszahlungen im Finanzplan Die Veranschlagungen im Finanzplan folgen den gleichen Grundsätzen. Oftmals sind die Positionen mit gleichem Betrag zu veranschlagen, wenn Aufwand (bspw. Personalaufwand) und Auszahlung (bspw. Auszahlung für Dienstbezüge) übereinstimmen. Abweichungen zwischen Ergebnisund Finanzplan werden zusammenfassend erläutert – siehe S. 37/38 des Entwurfes Haushaltsplan 2013/2014 (Auflösung Sonderposten, Einzahlungen Friedhofsgebühren, pauschale Wertberichtigungen usw.). Bei Investitionen sind die Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnungen zu beachten (Wirtschaftlichkeitsvergleich, Folgekostenberechnung, Vorlage von Bauzeichnungen, Kostenberechnungen und Bauzeitenplänen). Ratsherr Weber hat in der genannten Ratssitzung hierzu weiter ausgeführt: Zum Punkt Haushaltswahrheit appelliert an die Redner zum Haushalt, dass auf der einen Seite immer das bestehende strukturelle Defizit beklagt, auf der anderen Seite je nach Antrag allerdings argumentiert werde, dass man noch Spielraum habe. In den letzten zehn Jahren habe man keine roten Zahlen mehr geschrieben und der Haushalt sei im realen Ergebnis immer ausgeglichen gewesen. Er vermute daher, dass man teilweise auf Anträge zur Erhöhung von Gewerbe- oder Grundsteuer verzichte, da man gar kein Defizit erwartete. Dies sei allerdings nicht im Sinne einer Haushaltswahrheit. Zum Sachverhalt: Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 276/2013 Die Ergebnisse der letzten zehn Jahre waren die folgenden: 1. kamerale Abschlüsse bereinigtes Soller- Abweichung Plan gebgg.über Jahr VwH nis VwH Plan kameral in Euro 2003 -13700 -10580 3120 € 2004 -5687 -7465 -1778 € 2. Kaufmännische Abschlüsse Ergebnisrechnung 2005 2006 2007 -8211 -10141 0 -9845 -5478 4668 -1634 € 4663 € 4668 € 2008 2009 2010 2011 2100 -3800 -8960 -8710 10697 -4521 4791 -661 8597 -721 13751 8049 2012 -20030 -6998 13032 € € € € € Zusammenfassend waren sieben von zehn Jahren defizitär mit einem Gesamtdefizit von 45,548 Mio. EUR, drei Jahre hatten positive Ergebnisse mit insgesamt 20,156 Mio. EUR. Insofern trifft die Vermutung von Ratsherrn Weber, man habe keine roten Zahlen mehr geschrieben, nicht zu. Doch auch der Blick auf die Abweichungen des Jahresabschlusses zum verabschiedeten Haushaltsplan ergibt, dass in sieben von zehn Jahren der Abschluss erfreulicherweise besser war als geschätzt, aber auch das traf in den Jahren 2004, 2005 und 2009 nicht zu, diese drei Jahre waren durch konjunkturelle Abschwünge geprägt. Diese Abweichung beziehen sich im Wesentlichen auf Veränderungen im Steueraufkommen, hinzu kamen in Einzelfällen nicht vorhersehbare Ereignisse, die zu ertragswirksamer Auflösung von Rückstellungen führten oder wie im Jahr 2008 die Erstattung des Landes in Sachen „Einheitslasten“ aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Münster. Fazit: Bei den Veranschlagungen im Haushaltsplan muss auf Prognosen zurückgegriffen werden. Diese sind bekanntlich schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen. (Das Zitat wird u.a. Niels Bohr, Karl Valentin, Winston Churchill und Mark Twain zugeschrieben.) Durch weitgehende Transparenz und ausführlicher Darlegung der Schätz- und Berechnungsgrundlagen werden bei der Haushaltsaufstellung die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit beachtet. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14