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Beschlussvorlage (Erarbeitung der Bebauungspläne "Saure Benden" und "Roter Acker II"; - Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Erarbeitung der Bebauungspläne "Saure Benden" und "Roter Acker II";
- Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Erarbeitung der Bebauungspläne "Saure Benden" und "Roter Acker II";
- Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 138/99/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen 63 20 10/SA RD/Schi Termin TOP Ein Datum 13.10.1999 öffentlich Ja Nein Ent Bemerkungen 16.11.1999 Betrifft: Erarbeitung der Bebauungspläne „Saure Benden“ und „Roter Acker II“; - Sachstandsbericht Beschlussentwurf: Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Saure Benden" in Inden/Altdorf wird zurückgestellt. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich "Roter Acker II" in der Ortschaft Schophoven wird eingeleitet. Begründung: In Weiterführung des Gemeindeentwicklungskonzeptes vom Juli 1998 sollen Bebauungspläne für die Gebiete Saure Benden (Inden/Altdorf) und Roter Acker (Schophoven) erarbeitet werden. Entsprechend sind Anfragen gemäß § 20 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln gestellt worden. Eine mündliche Zusage, dass die Entwicklung von Wohnbauland in diesen Bereichen nicht mit der Landesplanung in Konflikt steht, liegt vor. Da schon auf der Grundlage der Restriktionsuntersuchungen im Gemeindeentwicklungskonzept für den Bereich "Saure Benden" darauf hingewiesen wurde, dass wegen starker Lärmbelästigungen von der Bundesautobahn A 4 und von dem angrenzenden Gewerbegebiet die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes fraglich ist, wurden die Vorgaben für das Plangebiet vertieft untersucht. Die zu erwartenden Immissionsverhältnisse wurden verglichen mit den Richtwerten für zulässige Lärmbelästigungen gemäß DIN 18005. Diese DIN - Schallschutz im Städtebau- gibt Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete in Höhe von 55 dB(A) Tag und 40 bis 45 dB(A) Nacht vor. Die Nachtzeit ist die Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Es ist davon auszugehen, dass selbst bei einer Verlängerung des vorhandenen Lärmschutzwalles in Richtung Frenz die vorgegebenen Nachtwerte geringfügig überschritten werden. Ohne eine Verlängerung des Lärmschutzwalles ist mit sehr viel deutlicheren Überschreitungen der Richtwerte für zulässige Lärmbelästigungen in einem Wohngebiet zu rechnen. Ob und inwieweit ein Abschirmeffekt zur Autobahn durch eine Gliederung der geplanten Bebauung erzielt werden kann, müsste gutachterlich überprüft werden. Ein Abschirmeffekt kann dadurch erzielt werden, wenn in dem zur Autobahn ausgerichteten Teilbereich eine geschlossene Mischgebietsbebauung errichtet wird. Diese geschlossene Bebauung hätte dann eine abschirmende Wirkung auf die dahinter liegenden Baukörper. Eine Vermarktung dieser Grundstücke, die zu einem Teil durch nicht störende Gewerbetreibende genutzt werden müssten, ist in dieser Lage sicherlich schwierig. T355.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Des weiteren müsste in den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen verankert werden. Diese Maßnahmen würden die zukünftigen Kosten der Hochbauvorhaben erhöhen. Beurteilt man die Immissionsbelastungen aus dem vorhandenen Gewerbegebiet, so ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsied-lungsstandortWohnbereich" eine Ausweisung im Plangebiet als allgemeines Wohngebiet nur in geringen Teilen möglich wäre. Dem könnte ebenfalls durch die Ausweisung eines Mischgebietes mit geschlossener Bauweise direkt gegenüber dem Gewerbegebiet entgegengewirkt werden. Dies hätte vergleichbare Abschirmeffekte. Des weiteren müssten die Nutzungsrechte im Gewerbegebiet auf den jetzigen Bestand beschränkt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen stärker störende Betriebe zu, als momentan im Gewerbegebiet vorhanden sind. Dieses kann zu Konflikten mit den jetzigen Nutzern des Gewerbegebietes führen. Wegen der oben angeführten Sachlage sollte das Verfahren zumindest so lange zurückgestellt werden, bis der Sachstand zum 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 geklärt ist. Ein dafür notwendiges Planfeststellungsverfahren müsste den Lärmschutz für die Ortslage Frenz beinhalten. Dies würde sich günstig auf das Plangebiet auswirken. Die Voraussetzungen für die Ausweisungen eines allgemeinen Wohngebiet können dann erneut überprüft werden. Der Sachstand wird in der Sitzung anhand von Planunterlagen dargelegt. Der Bebauungsplan "Roter Acker II" kann wie vorgesehen entwickelt werden. T355.DOC .. .