Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
821 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
AZ:
V
1410-21
!J(jfS-
An den
Amt: -14-
Rat der Stadt Erftstadt
zur Beschlussfassung
Beschl.lAusf. :-14-
überden
Werksausschuss
4t
8/
09.09.2005
Straßen
und den
Rechnungsprüfungsausschuss
Betrifft: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Eigenbetrieb Straßen 2004
Finanzielle
zum Jahresabschluss
Auswirkungen:
Keine
•
Beschlussentwurf:
Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen .
Begründung:
Gem. § 8 (Stadtwerke: § 11) der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen
Eigenbetriebe unterliegen diese unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den
Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt.
Die Prüftätigkeiten umfassen hierbei insbesondere:
• Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visakontrolle
• Vergaben im VOL-NaB-Bereich
• Prüfung der Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebs
• wechselnde Prüfthemen
(Bösche)
·Rechnungsprüf~ngsamtStadt
Jahresabschluss
Anlage zu V 7/
Erftstadt
2004 des Eigenbetriebes
"Straßen"
1. Gem. § 8 der Betriebssatzung
Eigenbetrieb Straßen in der ab 01.07.1999
geltenden Fassung hat der Rat zur Rechnungsprüfung folgende Regelung getroffen:
"Unbeschadet der Prüfung des Jahresabschlusses
durch den Abschlussprüfer
unterliegt der Eigenbetrieb Straßen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Erftstadt."
•
•
Die Prüftätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes umfassen insbesondere:
• Die Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft
• Die Prüfung der Vergaben im Tagesgeschäft
• Die Kassenbestandsprüfungen der Sonderkasse
• Die Kassenprüfungen einschI. Jahresabschluss der Sonderkasse
• Die Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der
Tagesabschlüsse
/
Kassenbestandsfortschreibungen
sowie
des
Jahresabschlusses
• Themenprüfung
hier
Restebearbeitung, Nachbearbeitung der in 2004
festgestellten rückständigen Abrechnungen im Bereich Erschließung
Das RPA hält - grundsätzlich - eine Zentralisierung der Vergabeabwicklungen,
zumindest was den Bereich VOB / Eigenbetriebe angeht, durch eine "Vergabe"
oder "Submissionsstelle"
für sinnvoll. Grund: die Trennung zwischen Vergabe
und Bauabwicklung
sowie die Möglichkeit neutraler, zusätzlicher Bieterauswahl
fördert Wettbewerb und wirkt präventiv gegen Korruption
Alternativ wird mit Zustimmung des Rates seit Beginn des Jahres 2005 für eine
Testfase von 2 Jahren folgendes Verfahren bei der Stadt Erftstadt durchgeführt :
Im Bereich der beschränkten Ausschreibungen können Bietervorschläge eines
Eigenbetriebes durch einen jeweils anderen Eigenbetrieb geändert oder ergänzt
werden. Die Bieterauswahl erfolgt somit immer im Mehraugenprinzip.
2. Seit 01.01.2004 unterliegen Ausschreibungen / Submissionen, Aufträge bzw.
Vergaben ab € 2.000,00 sowie alle Schlussrechnungen von Baumaßnahmen /
investiven Maßnahmen der Visakontrolle / Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes.
Dies entspricht den Regelungen der Rechnungsprüfung
für die allgemeine
Verwaltung.
Durch diese Praxis im Rahmen des Tagesgeschäftes
Vorfeld festgestellt
und können korrigiert werden.
können deshalb in vielen Fällen vermieden werden.
p:\14\Jahresabschluss 2002WPD
werden Fehler bereits im
Spätere Beanstandungen
3. Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen
und ggfs. Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (VOL I
VOB); hier insbesondere
bei der formellen Abwicklung beschränkter sowie
öffentlicher Ausschreibungen:
• Vorkalkulation erstellen;
• genaue Definition der erforderlichen leistungen;
• Definition der leistungseinheiten;
e
Aufbau einer Ausschreibung;
• Wahl des Vergabeverfahrens, Durchführung und Abwicklung;
• Auftragsvergabe vorbereiten und durchführen;
• leistungskontrolle, Abnahme, Zahlungen, Prüfen der Rechnung.
•
In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment werden meistens
der Stadt oder den Eigenbetrieben bekannte Firmen beauftragt. Dabei werden
entweder Preisanfragen
durchgeführt
oder es wird auf kürzlich erfolgte
Ausschreibungen zurückgegriffen
und deren Einheitspreise übernommen und
vereinbart. In vielen Fällen sind bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen in
Schulen oder Kindergärten keine zeitaufwendigen Preisvergleiche möglich, um den
Betriebsablauf nicht zu unterbrechen oder zu stören bzw. Unfallgefahren sofort zu
beseitigen. Hier hat es sich bewährt, dass auf ortsansässige bzw. in der näheren
Umgebung vorhandene Handwerksbetriebe
zurückgegriffen werden kann. Für
verschiedene Gewerke bestehen auch entsprechende Wartungsverträge.
Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen werden, wie mit den Wertgrenzen
festgeschrieben,
bis
< € 7.500,00 I € 15.000,00 ( Baunebengewerbel
Bauhauptgewerbe ) eine Preisanfrage bei mindestens drei Anbietem gemacht,
darüber hinaus wird eine beschränkte Ausschreibung erstellt. Ab € 30.000,00 (€
50.000,00 bei Bauhauptgewerbe) werden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.
=
So weit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen
in Umfang, Gleichartigkeit
und Jährlichkeit sich wiederholen,
wird mit den
Fachämtern eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart.
•
Bei den Angebotsprüfungen von öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen
wurde im Bereich des Eigenbetriebs Straßen z.B. auf aus Rechtssicherheitsgründen
zwingend zu beachtende Verfahrensvorschriften gern. VOB hingewiesen und mit
den Vergabeverantwortlichen abgeklärt :
H
Erforderliche Prüfvermerke auf den leistungsverzeichnissen
als Nachweis der
fachtechnischen und rechnerischen Prüfung fehlten bei ( wurden nachgeholt) :
_Markierungsarbeiten im Stadtgebiet als Jahresvertrag, € 26.494,98
_Sanierung westlicher Unterhaltungsweg an der Erft, € 33.822,12
H
Vergabevermerk gern. § 30 VOB/A unvollständig, bzw. fehlende Unterschriften,
Aufführung Nebenangebote + Nachlässe, Rechenfehler + Schreibfehler usw., hier
bei:
_ Verkehrsberuhigungsmaßnahme
Bonner Ring, lechenich, € 28.522,38
_ Verbreiterung Brücke Kallenhofstraße, Bliesheim, € 36.750,19
_ Fertigstellung BP 84 Elisabeth-Jansen-Straße, lechenich. € 80.861,05
_ Sanierung westlicher Unterhaltungsweg an der Erft, € 33.822,12
p:\14\Jahresabschluss
2002WPD
H
Submissionsprotokoll
unvollständig,
die
geprüften
und
ggf.
berichtigten
Angebotssummen sind in das Angebotsprotokoll einzutragen, hier bei:
Mäh- und Unterhaltungsarbeiten Grünflächen, Gewässern +
unbebaute Grundstücke als Jahresvertrag € 40.530,81/ Jahr
_ Wirtschaftswege Gymnich, Schwarzdeckenarbeiten, € 118.919,49
Etwaige geringfügige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung
( wie oben aufgeführt
sowie auch z.B. fehlende Aufmasse,
Prüfvermerke auf Angeboten)
wurden
unmittelbar mit den Verantwortlichen abgeklärt und erledigt.
•
3.1 Baumpflege-, SicherungsStraßen ( alle Betriebszweige )
und Erhaltungsmaßnahmen
des Eigenbetriebs
Der Auftrag für Baumpflege-, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen wurde am
11.05.2001 (Vorlage V 7/1286 Werksausschuss Straßen) an Fa. B vergeben. Der
Jahresvertrag lief vom 01.05.2001 bis zum 30.04.2004 mit der Option der
Verlängerung um 1 weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich
gekündigt wurde. Mit dem Schreiben vom 05.06.2001 wurde der Fa. B. der Auftrag
in Höhe von DM 81.345,00 erteilt. Dies war die Auftragsumme für 1 Jahr ( Vermerk
des RPA auf dem Auftragsschreiben).
Die Gesamtmaßnahme
für die gesamte Laufzeit von 3 Jahren wurde nicht
beauftragt ( DM 81.345,00 x 3
DM 244.035,00 ). Ebenso wurden auch die
erforderlichen
Folgeaufträge
im nächsten und übernächsten
Jahr über DM
81.345,00 nicht explizit erteilt. Aus Gründen der Rechtssicherheit hält das RPA eine
diesbezügliche einwandfrei Auftragsvergabe für grundsätzlich unabdingbar. Ebenso
war - bei genauem Studium des Vorlagentextes - die Maßnahme in diesem Umfang
nicht beschlossen worden.
Drei Monate vor dem Ablauf der Frist am 30.04.2004 wurde keine Kündigung
vorgenommen, der Vertrag verlängerte sich somit um ein weiteres Jahr.
=
•
Mit Vorlage V 8/ 0163 vom 16.11.2004 legte der Eigenbetrieb Straßen den
Beschlussentwurf vor, den Jahresvertrag Fa. B. für die Baumpflegemaßnahmen für
die Zeit vom 01.05.2005 bis zum 30.04.2006 zu verlängern. Eine Preisanfrage bei 3
anderen Firmen mit Preisspiegel lag der Vorlage bei. Die bisher ausführende Firma
B. sagte die gleichen Konditionen aus dem Vertrag aus 2001 für weitere 12 Monate
zu.
Nach Prüfung durch das RPA wurden für die Leistungen
Beträge im Eigenbetrieb Straßen ( einschließlich Gartenbau
berechnet:
€ 56.398,97 ( DM
Jahr 2001
€ 92.411,98 (OM
Jahr2002
€116.248,59 ( DM
Jahr 2003
€ 86.855,71 ( DM
Jahr 2004 bis Oktober 2004
der Fa. B. folgende
+ Friedhöfe) pro Jahr
110.306,80 )
180.742,12)
227.362,48 )
169.875,00 )
Auf Grund dieser berechneten Jahresrechnungssummen
und den vorgegebenen
Ausschreibungsgrenzen
in den Vergaberichtlinien
hielt
das
RPA eine
Neuausschreibung für erforderlich. Weiterhin war die Ausschreibung aus dem Jahre
2001 nicht VOB-gerecht,
da dort nur Einzelpreise
ohne Mengenangaben
ausgeschrieben und angeboten wurden.
P:\14\Jahresabschluss
2002WPD
Nach Beratung im Werksausschuss am 07.12.2005 wurde die Vorlage abgelehnt
und die Neuausschreibung der Baumpflege beschlossen.
Die Neuausschreibung erfolgte als beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb im April 2005.
Hierbei haben sich verschiedene Verfahrensmängel ergeben ; so war z.B. der
Leistungszeitraum von 3 Jahren in der Vergabebekanntmachung nicht genannt, erst
in dem späteren
Leistungsverzeichnis.
Solche Versäumnisse
sind u.U.
wettbewerbsverzerrend.
Aus Gründen der Schadensbegrenzung für die bestbietende Fa. (und damit ggfls.
Schadenersatz zu Lasten der Stadt) wurde auf eine Neuausschreibung auch mit
Zustimmung des RPA letztlich verzichtet.
Mit Vorlage V 8 / 0638 wurde in der Sitzung des Werksauschusses
die Vergabe an den Mindestbieter beschlossen.
•
am 21.06.2005
Da die Mengen im Leistungsverzeichnis offensichtlich zu hoch angesetzt waren,
wurde auf Vorschlag des RPA von dem Auftragnehmer vor Beschlussfassung eine
Erklärung eingeholt, dass kein Rechtsanspruch auf die Mengenansätze
im
Leistungsverzeichnis erhoben wird.
B
Die Einhaltung der Vergaberichtlinien
- gerade auch bei mehrjähriger
Beauftragung mit solchen Volumina - , realistische Mengenangaben in den
Leistungsverzeichnissen
sowie
eindeutige
Auftragsinhalte
und
Beschlussvorlagen sollten künftig mehr Beachtung finden.
4. Erschließungs-' Ablösebeiträge (Prüfung 2004)
hier: Nachfrage der beanstandeten Altfälle
•
Geprüft wurde in 2004 die fristgerechte
Bericht Jahresabschluss 2003).
•
•
•
Abrechnung der Erschließungsbeiträge
(s.
im Interesse einer wirtschaftlichen HaushaltsfOhrung sowie
im Interesse einer kalkulierbaren Abwicklung für die Anlieger und
einer gewissen Gleichbehandlung innerhalb der Anliegerschaft
soll eine BauGB-Heranziehung nach der Fertigstellung möglichst zügig durchgefOhrt
werden, sofern Ablösebeträge nicht vereinbart wurden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass einige Straßen, obschon deren Fertigstellung
bereits mehrere Jahre zurücklag, noch nicht abgerechnet waren.
Wiedervorlagetermin
01.09.2005:
Von den dort aufgeführten Straßenmaßnahmen wurden seither 5 abgerechnet.
Dies ergibt eine diesbezügliche realisierte Einnahme i.H.v. 427.000 €.
p:\14\Jahresabschluss
2002.wPD
H
Allerdings
gibt
es
immer
noch
nachträglich
abzurechnende
Alterschließungsgebiete.
Nach Aussage des Eigenbetriebs sollen diese ebenfalls
möglichst kurzfristig abgearbeitet werden. Als nächstes erfolgen die Abrechnungen
•
•
•
•
•
Platanenweg
Matthias-Grell-Str.
Josef-Nix-Str.
Sonnenweg
Ottostraße
Die abrechnungsvorbereitenden
Arbeiten laufen. Die einzelnen
werden dem RPA jeweils zur Prüfung vorgelegt.
•
5. Prüfung der Sonderkasse Eigenbetrieb Straßen
Bei der Kassenbestandsaufnahme
sowie der Kassenprüfung
werden die
Geldbewegungen des Eigenbetriebes miterfasst. Die unvermutete Kassenprüfung
erfolgte vom 19.04. bis 03.05.2004, die Kassenbestandsaufnahme wurde in der Zeit
vom 28.09. bis 13.10.2004 durchgeführt. Weiterhin wurden vom 16.11. - 29.11.2004
unvermutet die Buchungen des Monats Oktober 2004 nach den Auszügen der
Geschäftskonten in der kfm. Buchführung und den Büchern der Stadtkasse
(Tagesabschlüsse mit Kassenbestandsfortschreibung,
Summenfortschreibung und
SChwebepostenaufstellung zur Sonderkasse 494) überprüft.
Art der Prüfuna
Prüfzeitraum
Unvermutete Prüfung Kasse / Sonderkasse
19.04. bis 03.05.2004
Dito
•
Heranziehungen
Dito
Kasse /
Kassenbestandsaufnahme
Sonderkasse
Prüfuna Buchführuna IRP - EB Straßen
28.09. bis 13.10.2004
16.11. bis 29.11.2004
Die Prüfung erfolgt unter der Vorgabe, dass die Aufgaben der Sonderkasse des
Eigenbetriebes
an die Stadtkasse
übertragen
wurden.
Im Bereich des
Eigenbetriebes
"Straßen" wurde die kaufm. Buchhaltung eingeführt ("IRP"). Die
einzelnen Einnahmen und Ausgaben werden kassenmäßig nicht zum Soll gestellt
und auch ist-seitig nicht als Einzelposten dargestellt. Als Kassenbuchung (Ist)
werden die in den Kto. Auszügen ausgewiesenen Gesamtsummen in den Verwahrund
Vorschusskonten
der
Stadtkasse
gebucht.
Darauf
basieren
die
Tagesabschlüsse und der Jahresabschluss.
Evt. Restanten werden aufgrund der Buchführung in IRP beim
Eigenbetrieb
ermittelt ; der Stadtkasse werden dann zwecks Einleitung der Mahn- und VolIstreckungsverfahren entsprechende Aufträge erteilt. Unterjährig erfolgte hier eine
Änderung dahingehend, dass der Eigenbetrieb die Mahnungen einschI. der
Nebenkosten (Säumniszuschläge, Gebühren, Kosten) selber aus der IRP-Datei
erstellt.
Die Prüfung der Forderungsbearbeitung
Sonderkasse.
erfolgt
im Rahmen
Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich aus § 103 Abs. 1 GO.
p:\14\Jahresabschluss
2002.wPD
der Prüfung
der
Abstimmung Buchführung Eigenbetrieb I Konto I Stadtkasse
Konto 1200031 Kreissparkasse
Köln Kto. 191002810
Abstimmung nach Bewegungen Oktober 2004
Neuer Saldo
Auszug 202
29.10.04
7.075,82
Alter Saldo
Auszug 184
30.09.04
- 76.763,83
83.839,65
Bewegung It. Kontenauszüge
Bewegungen Sachkonten IRP
•
83.839,65
Anlage
Abstimmung mit Stadtkasse (Buchungen)
Gesamtbetrag GKZ 494
1.338.594,51
TA 03.11.2004
16.004,63
./. Bestand VR-Bank
1.350.000,00
./. Tagesgeld
34.485,94
+ Schwebeoosten
Entspricht Kto. Auszug vom 29.10.04
1.331.518,69
7.075,82
Die Salden der Bankauszüge u. Schwebeposten stimmen mit den Zahlwegfortschreibungen der Stadtkasse überein. Die Schwebeposten sind nach Art und Höhe
gerechtfertigt.
Konto 1205033 VR·Bank Brühl·Erftstadt Kto. 1000011017
•
Abstimmung nach Bewegungen Oktober 2004
Neuer Saldo
Auszug 176
29.10.04
22.437,39
Alter Saldo
Auszug 161
30.09.04
4.736,21
17.701,18
Bewegung It. Kontenauszüge
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
Anlage
17.701,18
Abstimmung mit Stadtkasse (Buchungen)
Gesamtbetrag GKZ 494
TA 04.11.2004
11.931,99
./. Bestand KSK Köln
1.350.000,00
./. Taoesaeld
Entspricht Kto. Auszug vom 29.10.04
1.384.369,38
1.361.931,99
22.437,39
Die Salden der Bankauszüge u. Schwebeposten stimmen mit den Zahlwegfortschreibungen der Stadtkasse überein. Die Schwebeposten sind nach Art und Höhe
gerechtfertigt.
P:\14\Jahresabschluss 2002.WPD
ERGEBNIS
Die Buchführung der bei der Stadtkasse geführten Sonderkasse
hinsichtlich
•
•
•
Saldo Bankkontostände
ausgewiesener
Schwebeposten
in
den
Tagesabschlüssen
Buchungsbestand gemäß Summenfortschreibung
zu
mit den Fortschreibungen der Debitoren-I Kreditorenbestände
systems des Mandanten 300 überein.
•
•
GKZ 494 stimmt
Grunde
gelegten
des IRP-Buchungs-
Die Buchungen auf den IRP-Konten des Eigenbetriebs Straßen sind nach
Abgleich mit den Bankkonten für die Betriebszweige im Prüfzeitraum
vollständig erfasst.
6. Sonstige Prüfbereiche
Prüfung "offene Posten"
Eigenbetrieb
Straßen
Die Sonderkasse des Eigenbetriebes wurde hinsichtlich der fristgerechten und
zeitnahen Einleitung von Mahn - 1 Vollstreckungsmaßnahmen
(bzw. bei privatrechtlichen Forderungen entsprechende gerichtliche Forderungstitulierungen)
in
Stichproben geprüft. Diese Prüfung erfolgte auf der Grundlage einer "OffenenPosten"-Ubersicht aus der IRP-Buchführung.
•
Nachfolgende Fälle wurden bereits im Prüfbericht vom 30.11.2004 aufgeführt, mit
der Bitte um Sachstandsmitteilung .
Eine abschließende Bearbeitung der Fälle war am 08.09.2005 noch nicht erfolgt.
B1
Zu 4 Fällen wurde zwischen 2001 und 2004 jeweils seitens -21- ein Antrag auf
Niederschlagung
gestellt
(seinerzeit war -70- sachlich noch zuständig,
buchungsseitig über IRP jedoch immer -65-, später war -65- zudem auch sachlich
zuständig).
Die Posten waren in 09105 noch unerledigt.
Die Fälle sind umgehend aufzugreifen, die Anträge auf Niederschlagung sind in
Kopie beigefügt.
B2
Es darf nicht sein, dass trotz offener Posten, zu denen entweder bei -21- oder bei65- keine Unterlagen (mehr) auffindbar sind - obschon der Posten buchungsseitig
seinerzeit beim Eigenbetrieb erfasst worden ist und als Rest dargestellt wird - weder
eine Realisierung der Einnahme noch eine Niederschlagung erfolgt.
P:\14\Jahresabschluss
2002.wPD
Sollten begründende Unterlagen nicht oder nicht mehr greifbar sein, dürfen die
betreffenden Fälle nicht ruhen, sondern müssen eben neu aufleben. Sollte dann
eine Einnahmerealisierung begründet nicht möglich sein, muss auf Antrag -21niedergeschlagen werden.
Dies gilt für alle unaufgeklärten Fälle aus der IRP-Buchhaltung, nicht nur für die
unten genannten Beispiele.
Das RPA bittet um Umsetzung und Sachstandsmitteilung
bis spätestens
01.11.2005.
Beispielfälle :
"..
•
•
.,
•Deb.Kto.
,
"
Name
'};~.,Offener
,e ;. Betraa "
.
nr
a Ig '.
,.
10000051 B.
1.441,33 31.12.2000
10000053 V.
1.643,29 01.01.2001
10000054 K.
1.441,33 01.01.2001
10000055 M.
800,68
31.12.2000
10000521 H.
1.333,96
ab
15.03.2002
30000487
B.
766,94
15.02.2002
30001014
P.
3.074,60
06.04.2003
-21- z.Kts. und ggfls. weiterer
Veranlassung
.
'
.', ..
Bemerkungen:
'
.
"
,
Antrag auf Niederschlagung
v.-21- an -65- am16.10.2003
Bezügl. Mahnung/Beitreibung
kein Vornano bei -21Antrag auf Niederschlagung
v.-21-an -70- am 24.09.2001
Antrag auf Niederschlagung
v.-21- an -70- am 13.01.04
I (aber abweichender Betrag)
Bezügl. Mahnung/Beitreibung
kein Vornano bei -21Antrag auf Niederschlagung
v.-21- an -65- am18.9.03
Bezügl. Mahnung/Beitreibung
kein Voroano bei -21-
I Abstimmung
.
7. Bei den Prüfungen wurden schwerwiegende Verstöße nicht festgestellt; die o.g.
Hinweise I Beanstandungen sind ausgeräumt bzw. werden künftig beachtet.
Erftstadt, den 08.09.2005
P:\14\Jahresabschluss
2002,WPD
Anlage zu V 8 I 0875
Stellungnahme zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Jahresabschluss Eigenbetrieb Straßen 2004
zum
Punkt 6 - Prüfung der "offenen Posten"
•
Zu B1 - die Anträge auf Niederschlagung liegen und lagen dem Eigenbetrieb vor
und sind intern auch als befristet niedergeschlagen behandelt worden,
lediglich der formale Ausweis fehlte hier.
Um Missverständnisse auszuräumen ist in der IRP-Buchhaltung ein neuer
Debitoren Nummernkreis ( 4....) eingerichtet worden in den alle Niederschlagungsfälle umgebucht wurden.
Zu B2 - Unter Beteiligung von -14- ist das Verfahren im März 2005 zwischen -21und -65- neu geregelt worden.
In diesem Zusammenhang sind alle übrigen ,Altfälle" aufgegriffen und
zwecks Beitreibung der Forderungen an -21- gemeldet worden.
Die Sachstandsmitteilung
zu den Beispielfällen ist als Anlage beigefügt.
•
Anlage
p:"\65OI,EXCEl \FiBu\SchriftveO<ehI'I14
PrOf'Deritht OS.doc
•
•
Beispielfälle :
!a,~~;i,~!~~;~
1~~~~j:·~:ß~~;~l~~~i~
l~i~~el1:~
W~ffiIDrfj~~i::,it
rllif~~itili~nl~,/~:~t:j
10000051
B.
1.44133
,
31.12.2000
10000053
1V.
1.643,29
101.01.2001
10000054
1K.
1.441,33
101.01.2001
800,68
131.12.2000
100000551
100005211
M.
H.
30000487
1B.
300010141
P.
1.333,96
766,94
3.074,60
aD
15.03.2002
15.02.2002
106.04.2003
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Antrag auf Niederschlagung
v.-21- an -65- am 16.10.2003
Bezüql. Mahnung/Beitreibung
kein Vorqanq bei -21Antrag auf Niederschlagung
v.-21-an -70- am 24.09.2001
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10:0
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1Bezügl. Mahnung/Beitreibung
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I Antrag
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v.-21- an -70- am 13.01.04
(aber abweichender BeIraal
Bezügl. Mahnung/Beitreibung
kein Voroano bei -21Antrag auf Niederschlagung
v.-21- an -65- am18.9.03
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