Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
245/2012
Erstellt am:
09.08.2012
Aktenzeichen:
II/32.37.41.23
Verfasser/in:
Friedhelm Seibel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
11.09.2012
Rat
X
25.09.2012
Betreff
Einrichtung eines Notarztstandortes im Stadtgebiet Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Investitionskosten und Betriebskosten werden über Gebühren refinanziert. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Finanzerfordernisse noch nicht bezifferbar.
Vorlage Nr.: 245/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt auf Empfehlung des HFA, den einzurichtenden Notarztstandort an der Feuer- und Lehrrettungswache in städtischer Trägerschaft zu führen.
Erläuterungen
Mit Verfügung vom 16.4.2012 hat der Rhein-Erft-Kreis die Einrichtung eines NEF-Standortes an der Feuer- und Rettungswache Pulheim im Zuge der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes (RDBP) angeordnet und die zügige
Umsetzung dieser Anordnung erbeten.
Seitens der Stadtverwaltung Pulheim stand im ersten Schritt die Entscheidungsfindung über das Trägersystem im Vordergrund. Hier stehen unterschiedliche Alternativen zur Verfügung, die mit Blick auf die grundsätzliche Beschlussfassung des Stadtrates, die für die Pulheimer Bevölkerung optimale Lösung zu finden, zu untersuchen waren. Im Gegensatz zur bereits vorhandenen notärztlichen Versorgung über Frechen, Dormagen und im Bedarfsfalle Köln wird der
Standort in Pulheim nicht über eine direkte Anbindung an ein vorhandenes Krankenhaus verfügen.
Nach Gesprächen mit dem Träger des Rettungsdienstes beim Hochsauerlandkreis (NA-Standort wird durch Verein betrieben) und dem Träger der Rettungswache Kerpen (NA-Standort wird durch die Stadt betrieben), die beide ebenfalls
keine Krankenhausanbindung haben, haben sich fünf mögliche Varianten zur Besetzung eines Notarztstandortes ergeben. Die Vor- und Nachteile hierzu sind als Anlage dieses Vermerkes aufgeführt und sofern sie für die betreffende Variante zutreffen, gekennzeichnet.
Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile stellt sich die Durchführung des Notarztdienstes in Trägerschaft der Stadt
Pulheim als die sicherste und geeigneteste Variante dar. Dabei folgt die Verwaltung der Argumentation der Feuerwehr
Kerpen, die letztendlich wegen der Möglichkeit der unmittelbaren Einflussnahme in die Organisation und einer eigenverantwortlichen, klaren Qualitätskriterien folgenden Notarztversorgung der eigenen Trägerschaft den Vorzug gegeben hat.
Diesen Argumenten wurde seitens des Rates der Stadt Kerpen gefolgt.
Soweit die Verwaltungsvorlage beschlossen ist, wird die Verwaltung die Erfordernisse zur haushaltsrechtlichen Absicherung des NEF-Standortes angehen und die Fragen der Personalgewinnung, der mobilen Beschaffungen bis hin zur
Klärung der Raumfragen mit einem aus hiesiger Sicht optimistischem endgültigen Inbetriebnahmedatum zum 1.4.2013
klären.
Grundsätzliches Problem ist dabei die Schaffung zusätzlichen Raumes, das sich nicht nur auf die Unterbringung des
NEF inkl. Personal beschränkt, sondern durch die Aufgaben- und Personalbedarfsentwicklungen der letzten Jahre weitaus umfänglichere Ausbau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen im Bereich der Feuer- und Rettungswache nach
sich zieht. Hier ist eine längerfristige Betrachtung angezeigt. Das Thema ist bereits verwaltungsseitig in eine Projektgruppe der zuständigen Fachämter aufgenommen worden.