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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 245/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
61 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
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Inhalt der Datei

II / 32.37.41.10 Sachbearbeiter: Herr Wendt 10.07.2012 Interner Vermerk: Vor- und Nachteile Besetzung Notarztstandort Pulheim, Feuer- und Rettungswache Zum Schwefelberg mit eigenen bzw. externen Kräften Die im internen Vermerk vom 26.06.2012 durch 32 benannten Varianten zur Besetzung des NEF-Standortes haben Vor- und Nachteile. Nach Gesprächen mit dem Träger des Rettungsdienstes beim Hochsauerlandkreis und dem Träger der Rettungswache Kerpen haben sich fünf mögliche Varianten ergeben. Die Vor- und Nachteile hierzu sind in der Anlage dieses Vermerkes aufgeführt und sofern sie für die betreffende Variante zutreffen, gekennzeichnet. Der Rhein-Erft-Kreis hat in seiner Verfügung vom 19.04.2012 als Standort die Feuer- und Rettungswache Pulheim benannt. In Gesprächen wurde deutlich, dass ein anderer Stadtteil als Standort nicht in Frage kommt. Die Entwicklung eines Standortes außerhalb der Feuer- und Rettungswache ist zeitnah nicht zu realisieren. Auch im Falle einer Ausschreibung der Leistungen muss der Standort durch die Stadt Pulheim eingerichtet werden, da ansonsten bei jeder erneuten Ausschreibung die Gefahr besteht, dass der bisherige Standort, da durch den jeweils erfolgreichen Bieter gestellt, nicht mehr zur Verfügung steht. Somit wurde bei der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile nur der in der Verfügung genannte Standort berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile stellt sich die Durchführung des Notarztdienstes in völliger Trägerschaft der Stadt Pulheim als die sicherste und geeigneteste Variante dar. Im Auftrag Gerhard Wendt Anlage: Darstellung Vor- und Nachteile Vor- und Nachteile der Varianten A – E zur Besetzung eines Notarztes am Standort Feuer- und Rettungswache Zum Schwefelberg Variante Ärztlicher Leiter Notarztstandort wird gestellt durch Organisation Fahrzeugführung (RettungsassisNottent, RAss.) gestellt durch arzt(pool) A B C D E Bieter Bieter Stadt Stadt Stadt Bieter Stadt Stadt Stadt Stadt Bieter Bieter Bieter Bieter Stadt Fahrzeug wird beschafft und unterhalten durch Bieter Bieter Bieter Stadt Stadt Vorteile A B C D Die Kosten können eventuell durch eine erforderliche europaweite Ausschreibung verringert werden. X X X X Durch eine Ausschreibung ermittelte Kosten werden in der Regel durch die Kostenträger als wirtschaftliche Kosten anerkannt. X X X X Die Risiken für das Personal und die Kosten können in der Ausschreibung vollständig auf den Bieter übertragen werden. X X X X nur RAss. nur RAss. Der städtische Haushalt wird durch die Refinanzierung über die Gebühren nicht belastet. X X X X E X Die Umsetzung ist zeitnah möglich. X Zukünftige Veränderungen der Rettungsmittelvorhaltung im Bedarfsplan können zeitnah umgesetzt werden. X Seitens der Stadt sind nur Aufsicht und Gebührenabrechnung zu organisieren. X X Die Einsatzerfassung erfolgt durch das eigene Einsatzpersonal, Rückfragen sind sofort möglich. X Es besteht unmittelbare Einwirkung der Stadt auf die Qualitätssicherung. X Personelle, organisatorische und einsatztaktische Synergien von Feuerwehr und Rettungsdienst sind besser zu nutzen und umzusetzen. X Plötzliche Personalausfälle bei den Rettungsassistenten können ohne Einschränkungen in der Verfügbarkeit aufgefangen werden. X Kosten gemäß Gebührenbedarfsrechnung können über die Krankenkassen refinanziert werden. X X X Ein im besonderen Maße geeignetes Fahrzeug wird eingesetzt; da sich dieses nicht auf die Angebotspreise potenzieller Bieter auswirkt. Kostengünstige Personalgewinnung zur Sicherstellung der ärztlichen Leistungen über einen Pool an Notärzten. X X X X X X X X X Vor- und Nachteile der Varianten A – E zur Besetzung eines Notarztes am Standort Feuer- und Rettungswache Zum Schwefelberg Nachteile Die Durchführung durch einen Leistungserbringer ist zwingend europaweit auszuschreiben. X X X X Eine Ausschreibung ist nicht kurzfristig umzusetzen. X X X X Für die qualifizierte Durchführung einer Ausschreibung sind ohne die Berücksichtigung von Prozessrisiken Kosten im fünfstelligen Bereich in Ansatz zu bringen. Diese Kosten fallen für jeden Ausschreibungszeitraum an. Deren Refinanzierung ist nicht gesichert über die Rettungsdienstgebühren möglich. X X X X Zusätzlich zu den Kosten der Ausschreibung selbst sind aufgrund der eigenen Erfahrungen Kosten für Prozessrisiken mit großer Wahrscheinlichkeit unumgänglich. Deren Refinanzierbarkeit wird in der Regel angefochten. X X X X Spätestens nach fünf Jahren sind die Leistungen erneut, mit allen Nachteilen, auszuschreiben. X X X X Zukünftige Veränderungen der Rettungsmittelvorhaltung im Bedarfsplan können zeitnah nur eingeschränkt umgesetzt werden. Eine Reduktion der Rettungsmittelvorhaltung ist nur zum Ende des Vergabezeitraumes möglich. Die Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung erfordert eine Neuausschreibung mit allen Risiken, Kosten und zeitlichen Verzögerungen. X X X X Die Gebühren müssen weiterhin seitens der Stadt mit den Kassenverbänden vereinbart werden und in einer Gebührensatzung der Stadt festgesetzt werden. X X X X Veränderungen und die strategische Fortentwicklung des Rettungsdienstes kann nur erschwert und nicht kontinuierlich erfolgen. X X X Eine einheitliche Vergütung des Rettungsfachpersonals ist nicht möglich. X X X X Ein Weisungsrecht der Stadt gegenüber den Mitarbeitern besteht nicht. X X X X nur RAss. nur RAss. Zusätzliches Personal ist einzustellen. X X Die Identifikation der Einsatzdienstmitarbeiter mit ihrem Rettungsdienst ist bei turnusmäßigem Wechsel der Leistungserbringer nicht im erforderlichen Maße möglich. X X X Die Harmonisierung der im Rettungsdienst des Rhein-ErftKreises angesetzten Standards ist nur schwer möglich, da Qualitätsvorgaben in der Regel von den Dachorganisationen der Leistungserbringer gemacht werden und die Mitarbeiter diesen in erster Linie verpflichtet sind. X X X Ein auf Langfristigkeit und Kontinuität angelegter Ausbau der Zusammenarbeit mit den anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Gefahrenabwehr (Ärzte, Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei, etc.) ist nur erschwert möglich. X X X Eine Einflussnahme der Stadt Pulheim als Aufgabenträger, auch hinsichtlich des Beschwerdemanagements, ist so gut wie nicht vorhanden. X X X X Vor- und Nachteile der Varianten A – E zur Besetzung eines Notarztes am Standort Feuer- und Rettungswache Zum Schwefelberg Bei Beschwerden und Haftungsfragen ist die Stadt, auch bei X X X X Vergabe an Leistungserbringer, der verantwortliche Ansprechpartner. Organisatorische Maßnahmen als Aufgabenträger sind weiterhin durch die Stadt zu bearbeiten und zu verantworten. Diese sind bei Leistungserbringern nicht immer umsetzbar. X X X X Bei Ausfall eines Leistungserbringers hat die Stadt umgehend die Einsetzbarkeit des Rettungsmittels zu gewährleisten. X X X X Es befinden sich Mitarbeiter anderer Arbeitgeber auf der Feuer- und Rettungswache. Diese haben Zugriff auf Räumlichkeiten, Material- und Lagerhaltung sowie das erforderliche, gemeinsame EDV-Netz. X X X X Die Nutzung von Synergien bei der Personal- und Materialbewirtschaftung im Organisationsbereich Feuerschutz und Rettungsdienst ist nur eingeschränkt möglich. X X X X Plötzliche Personalausfälle bei den Rettungsassistenten können zu zeitlichen Einschränkungen in der Verfügbarkeit führen. X X X X Die Anzahl städtischer Bediensteter steigt, diese werden jedoch über die Gebühren refinanziert. Es ist ein zusätzlicher Raumbedarf für Personal und ein Stellplatz für das Fahrzeug zu realisieren. X X X X X X