Daten
Kommune
Pulheim
Größe
198 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
12.12.11, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
475/2011
Erstellt am:
10.11.2011
Aktenzeichen:
I/10
Verfasser/in:
Günter Schmitz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.12.2011
Rat
X
20.12.2011
Betreff
Stellenplan 2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
s. Erläuterungen €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein s. Erläuterungen
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan 2012.
Vorlage Nr.: 475/2011 . Seite 2 / 4
Erläuterungen
Der Entwurf des Stellenplans 2012 sieht gegenüber dem Stellenplan 2011 folgende Änderungen vor:
Lfd.
Nr.
1
Produktbereich
Amt,
Abteilung
01.10.01
Amt für Stadtfinanzen
2
01.10.01
Amt für Stadtfinanzen,
Kämmereiabteilung
3
01.10.01
Amt für Stadtfinanzen,
Vollstreckungsabteilung
4
1)
5
6
7
02.07.01
Feuer- und Rettungswache
02.08.01
Feuer- und Rettungswache
03.01.01
03.04.01
Schulverwaltungs-, Kulturund Sportamt, Schulverwaltungs-abteilung
Schulverwaltungs-, Kulturund Sportamt, Schulverwaltungs-abteilung
03.05.01
Jugendamt,
Abt. Jugendförderung /
Jugendhilfe
9
06.01.01
Jugendamt, Kindertagesstätten
10
06.04.01
Jugendamt, ASD
11
14.01.01
Koordinierungsstelle Umweltschutz
8
1)
Saldo
1)
Änderung
Haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen jährlich
Mehrausgaben
Einsparung/
Einnahmen
Umwandlung einer Stelle der Entgeltgruppe 11 TVöD in eine Beamtenstelle
der Besoldungsgruppe A 11 BBesG
Anhebung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A
11 BBesG
Anhebung einer Stelle von Entgeltgruppe 8 nach Entgeltgruppe 9 TVöD
Ausweisung von 3 zusätzlichen Stellen
der Besoldungsgruppe A 7 BBesG
(Brandmeister)
Umwandlung von 3 Stellen (2,67 VZÄ)
der Entgeltgruppe 5 TVöD (Rettungsassistent) in Beamtenstellen der Besoldungsgruppe A 7 BBesG (Brandmeister)
7.300 €
6.500 €
136.500 €
17.090 €
Anhebung einer Stelle von Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 8 TVöD
3.000 €
Aufstockung des Besetzungsumfangs
einer Stelle der Entgeltgruppe 6 TVöD
von 0,64 auf 0,77 VZÄ
5.460 €
Aufstockung der Stelle Schulsozialarbeit an der Förderschule von 0,5 auf
Vollzeit
Personalaufstockung im Bereich der
Fachkräfte (Entgeltgruppe S 6 TV SuE)
um 3,5 VZÄ und im Bereich der Ergänzungskräfte (Entgeltgruppe S 4 TV
SuE) um 0,77 VZÄ
Ausweisung der Stelle einer Fachkraft
aus dem Gesundheitswesen (Kinderkrankenschwester o. ä.)
Anhebung einer Stelle der Entgeltgruppe 9 nach Entgeltgruppe 10 TVöD
17.090 €
25.000 €
25.000 €
189.390 €
92.800 €
22.600 €
8.800 €
286.750 €
Diese Änderungen hat der Rat bereits am 08.11.2011 beschlossen. Sie sind hier nur der Vollständigkeit halber aufgeführt.
Vorlage Nr.: 475/2011 . Seite 3 / 4
zu lfd. Nr. 1:
Die vom Rat mit dem Stellenplan 2010 beschlossene Stelle "Beteiligungsmanagement", die im Juli 2010 extern besetzt
wurde, ist seit dem 01.10.2011 wieder vakant. Die Verwaltung beabsichtigt, die Stelle intern mit einem Dipl.Verwaltungsbetriebswirt (Beamter des gehobenen nichttechnischen Dienstes) zu besetzen. Dazu ist die Umwandlung in
eine Beamtenstelle erforderlich.
zu lfd. Nr. 2:
Auf der Stelle sind schwerpunktmäßig Aufgaben des Finanzcontrollings wahrzunehmen. Nach dem für die Beamtenstellen maßgebenden KGSt-Gutachten "Stellenplan - Stellenbewertung" ist die Stelle Sachbearbeitung Finanzcontrolling in
die Besoldungsgruppe A 11 eingestuft.
zu lfd Nr. 3:
Die Stelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet.
zu lfd. Nr. 4:
Die Stellen wurden vom Rat bereits am 08.11.2011 beschlossen.
zu lfd. Nr. 5:
Im Stellenplan 2011 wurden aufgrund des Rettungsdienstbedarfsplans 3 Stellen für Beschäftigte im Rettungsdienst
(Rettungsassistenten / Rettungsassistentinnen) im Umfang von 2,67 VZÄ eingerichtet. Es wird vorgeschlagen, die Stellen in Beamtenstellen des feuerwehrtechnischen Dienstes umzuwandeln. Es ist betriebliche Praxis der Feuer- und Rettungswache, dass die Beschäftigten sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst eingesetzt werden. Die Beamten und Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes erwerben deshalb im Rahmen dienstlicher Qualifizierungsmaßnahmen die Zusatzqualifikation als Rettungsassistent bzw. Rettungsassistentin. Der dienstliche Vorteil liegt im
flexiblen Einsatz aller Einsatzkräfte.
Die zusätzlichen Kosten werden über Gebühren finanziert.
zu lfd. Nr. 6:
Die Stelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet.
zu lfd. Nr. 7:
Die Aufstockung des Besetzungsumfangs der Stelle auf 0,77 VZÄ ist aufgrund des gestiegenen Aufgabenumfangs erforderlich.
Vorlage Nr.: 475/2011 . Seite 4 / 4
zu lfd. Nr. 8:
Die Aufstockung wurde vom Rat bereits am 08.11.2011 beschlossen. Die Mehrausgaben werden bis einschließlich 2013
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und - soweit der Bund die Finanzierung nicht über 2013 hinaus fortsetzt - aus dem Budget des Dezernats finanziert.
zu lfd. 9:
Der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren führt zu Personalmehrbedarf in den Kindertageseinrichtungen. Die Berechnungen müssen derzeit noch mit dem sog. Kibiz-Rechner für das Kindergartenjahr 2010/2011 durchgeführt werden. Der Rechner für das Kindergartenjahr 2011/2012, der auch die im Zuge der Kibiz-Reform vorgenommenen
gesetzlichen Änderungen im Personalbereich berücksichtigen wird, steht noch nicht zur Verfügung. Ggf. werden zu
einem späteren Zeitpunkt Korrekturen an der Berechnung vorgenommen werden müssen. Der derzeit ermittelte Personalbedarf erfordert keine Ausweitung des Stellenplans, weil er durch nicht genutzte Anteile vorhandener Stellen abgedeckt werden kann. Das zusätzlich notwendige Personal wirkt sich jedoch auf die Personalkosten aus. Die Mehrausgaben werden durch Betriebskostenzuschüsse teilweise refinanziert.
zu lfd. Nr. 10:
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz entsteht ab 2012 die rechtliche Notwendigkeit und die daraus resultierende fachliche
Anforderung an den Träger der Jugendhilfe, den sinnvollen Ausbau und die Verzahnung der frühen Hilfen mit der Gesundheitshilfe voranzutreiben. Um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, ist aus der fachlichen Sicht des Jugendamtes die Einrichtung einer Stelle (zunächst zu besetzen in Teilzeit mit 50%) für eine Fachkraft aus dem Gesundheitswesen (Kinderkrankenschwester o. ä.) erforderlich.
zu lfd. Nr. 11:
Die Stelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet.
Kosten
Bei den in der Tabelle angegebenen Beträgen handelt es sich um Jahressummen. Da die neu geschaffenen Stellen erst
im Laufe des Jahres besetzt werden, ist in 2012 mit deutlich geringeren Kosten zu rechnen. Die Verwaltung strebt an,
diese im Rahmen des Personalbudgets aufzufangen.