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Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
166 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
18.11.11, 18:39
Aktualisiert
12.12.11, 15:37
Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2012) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2012) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2012)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 471/2011 Erstellt am: 08.11.2011 Aktenzeichen: III / 26-Ba Verfasser/in: Herr Batist Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X 24.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss X 06.12.2011 Rat X 20.12.2011 Betreff Bauunterhaltungsmaßnahmen 2012 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein Finanzierungsbedarf gesamt in 2012: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 3.500.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung im Rahmen der Haushaltsberatungen ja X nein Vorlage Nr.: 471/2011 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzauschuss empfiehlt, der Rat beschließt, für das Haushaltsjahr 2012 Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 3.500.000 € zur Verfügung zu stellen und entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmenliste für die Prioritäten 1 und 2 zu verwenden (Anlage 1). Die übrigen Ausführungen und Anlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Erläuterungen Für das Jahr 2012 stehen nach der aktuellen Finanzplanung Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 3.500.000 € zur Verfügung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden hiervon rd. 900.000 € benötigt, um diese in 8 Einzelbudgets aufzuteilen und den Objektbetreuern für sog. Kleinreparaturen zur Verfügung zu stellen. Hierunter sind kleinere Instandhaltungsmaßnahmen zu verstehen, die ein Volumen von jeweils 5.000 € nicht überschreiten. Für Wartungen sind weitere 200.000 € vorgesehen. Hieraus werden turnusmäßig durchzuführende Wartungen und sicherheitstechnische Prüfungen (z.B. an Brandschutzanlagen, Aufzügen etc.) finanziert. Für unvorhergesehene Einzelmaßnahmen (z.B. Ausfall eines Heizkessels o.ä.) muss eine Reserve von rd. 100.000 € vorgehalten werden. Die Verwaltung hat alle bekannten Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 5.000 € in einer Liste zusammengetragen, die sowohl aus Mängelanzeigen und Wünschen der Gebäudenutzer als auch aus Erkenntnissen der Objektbetreuer im Immobilienmanagement entstanden ist und zudem alle Maßnahmen enthält, die schon in den Vorjahren mangels Finanzmasse nicht berücksichtigt werden konnten. Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung diesen Maßnahmen Prioritäten nach folgenden Kriterien zugeordnet: Priorität 1 Die Umsetzung ist zur Abwendung einer Gefahr oder drohender Folgeschäden oder zum Erhalt der Nutzbarkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich Priorität 2 Die Umsetzung wird dringend empfohlen zum Substanzerhalt oder zur deutlichen Optimierung der Bewirtschaftungskosten oder zur Verhinderung von Nutzungseinschränkungen Priorität 3 Sinnvolle Maßnahme die der Optimierung der Gebäudenutzung oder Bewirtschaftung dient (aber in geringerem Umfang als Priorität 2) Priorität 4 Reine Schönheitsmaßnahme ohne zusätzlichen Nutzen. Funktion und Nutzung ist auch ohne Umsetzung gewährleistet Im Jahr 2011 konnten ausschließlich Maßnahmen mit der Priorität 1 und 2 finanziert werden. Auch für das kommende Jahr wird die Umsetzung der Maßnahmen mit den Prioritäten 1 und 2 vorgeschlagen. Vorlage Nr.: 471/2011 . Seite 3 / 3 In der Anlage 2 sind die Maßnahmen der Prioritäten 3 und 4 aufgelistet, die mit den im kommenden Jahr verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden können. Die Verwaltung wird diese Maßnahmen in den Folgejahren fortschreiben. Ob und in welchem zeitlichen Rahmen die vorstehend aufgeführten sowie die aus dem laufenden Jahr noch nicht abgeschlossen Baumaßnahmen mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen bewältigt werden können, wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des LHA mit einer gesonderten Vorlage darstellen.