Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
18.11.11, 18:39
Aktualisiert
12.12.11, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
469/2011
Erstellt am:
08.11.2011
Aktenzeichen:
Verfasser/in:
Herr Schillings
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
3
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
24.11.2011
X
20.12.2011
Betreff
Neubau von 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitungen
Projekte der Amprion GmbH (ehem. RWE Transportnetz Strom GmbH)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
00.000.000.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
00.000.000.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
00.000.000.000 €
00.000.000.000 €
00.000.000.000 €
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 469/2011 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss empfiehlt, der Rat beschließt aus städtebaulichen Gründen zunächst keine
Grundstücke für die geplante Hochspannungsleitung mit einer Masthöhe von – im Einzelfall - bis zu 93 m zur Verfügung
zu stellen bzw. entsprechende Vereinbarungen für Überleitungsrechte zu treffen. Das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist abzuwarten.
Erläuterungen
Die Verwaltung hat dem Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 12.10.2011 mit der Vorlage 349/2011 zu
den das Pulheimer Stadtgebiet betreffenden Leitungsbauprojekten der Amprion GmbH informiert.
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat die Information zu den das Pulheimer Stadtgebiet betreffenden Leitungsbauprojekten der Amprion GmbH zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
sowie dem Rat, aus städtebaulichen Gründen zunächst keine Grundstücke für die geplante Hochspannungsleitung mit
einer Masthöhe von – im Einzelfall - bis zu 93 m zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Vereinbarungen für Überleitungsrechte zu treffen.
Erst im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens werden Stellungnahmen und Einwendungen gegen das
Vorhaben erörtert. Daher empfiehlt die Verwaltung der Firma Amprion zunächst keine Grundstücke zur Verfügung zu
stellen bzw. entsprechende Vereinbarungen für Überleitungsrechte zu treffen. Das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist abzuwarten. Mit Beginn des Verfahrens ist nicht vor 2012 zu rechnen