Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
10.11.11, 19:04
Aktualisiert
12.12.11, 15:37
Beschlussvorlage (Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen) Beschlussvorlage (Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen)

öffnen download melden Dateigröße: 124 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 449/2011 Erstellt am: 27.10.2011 Aktenzeichen: IV/60/66.10.11 Verfasser/in: Frau Eisbrüggen Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 16.11.2011 Rat X 20.12.2011 Betreff Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 0€ — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 449/2011 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Geyen, Flur 13, Flurstück 10 (teilweise) und Flur 8, Flurstück 544 (teilweise) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) vom 23.9.1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen. Der Umfang der Widmung ist in der Kartenanlage zu dieser Vorlage schraffiert dargestellt. Die Zufahrt wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße) mit der Zweckbestimmung Feuerwehrzufahrt / Wirtschaftsweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Widmung tritt nach Herstellung und Indienststellung der Straße mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Erläuterungen Die Zufahrt auf das Gelände des Feuerwehrgerätehauses in Geyen wurde im Bebauungsplan BP 98 Geyen als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Feuerwehrzufahrt / Wirtschaftsweg festgesetzt und befindet sich im städtischen Eigentum. Die Festsetzung im Bebauungsplan enthält keine Aussage über die Öffentlichkeit der Zuwegung. Dies bleibt insoweit alleine dem Widmungsverfahren überlassen. Einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf es hierfür nicht. Nach der Herstellung und Indienststellung der Straße wird die Widmung öffentlich bekannt gemacht und tritt zu diesem Zeitpunkt in Kraft.