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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.11.2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
156 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
23.01.12, 19:35
Aktualisiert
23.01.12, 19:35
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.11.2010) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.11.2010) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.11.2010)

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Inhalt der Datei

0 Vorlage Nr.: 16/2012 Erstellt am: 11.01.2012 Aktenzeichen: IV-61 ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 01.02.2012 Rat X 07.02.2012 Betreff Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.11.2010 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 16/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt – in Abänderung seines Beschlusses vom 09.11.2010 - gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung der Änderung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: Am Schwefelberg) mit modifizierter Zielsetzung wie folgt: Ziel der Änderung ist, die Zulässigkeit eines Möbelhauses mit einer Verkaufsfläche von bis zu 45.000 qm bauleitplanerisch vorzubereiten. Darstellungsinhalt soll auch die Größenbegrenzung für das Randsortiment in Höhe von 4.500 qm Verkaufsfläche werden. Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Der Rat überträgt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse, auch soweit eine Änderung dieses Aufstellungsbeschlusses erforderlich werden sollte, wieder auf den Umwelt- und Planungsauschuss. Erläuterungen Bereits in seiner Sitzung am 09.11.2010 hatte der Rat der Stadt Pulheim - auf Empfehlung des Umwelt- und Planungs ausschusses – die Aufstellung der Teiländerung 17.3 des Flächennutzungsplans beschlossen (siehe Vorlage 444/2010, Niederschrift der 9. Sitzung des Rates am 09.11.2010, TOP 47). Seinerzeit wurde als Ziel der Änderung formuliert, die Zulässigkeit eines Möbelhauses mit einer Verkaufsfläche von bis zu 50.000 qm bauleitplanerisch vorzubereiten. Auf der Basis der für die betreffenden Flächen bisher beschlossenen und genehmigten Flächennutzungsplan-Darstellung ( FNP 15.8) war auf den fraglichen Grundstücksflächen des Gewerbegebiets Am Schwefelberg nur ein Möbelhaus mit max. 20.000 qm Verkaufsfläche als zukünftige Nutzung plan- und realisierbar. Unter der Vorlagen-Nr. 10/2012 wird dem Umwelt- und Planungsausschuss (in dieser Sitzung) vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 109 zu fassen, mit dem das Baurecht für ein Möbelhaus mit 45.000 qm Verkaufsfläche geschaffen werden soll. Um keine Fragen aufwerfende Diskrepanz zwischen der Zielsetzung der verbindlichen Bauleitplanung (BP) und derjenigen der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) entstehen zu lassen, hält die Verwaltung es für angezeigt, exakt die Zielzahl von 45.000 qm Verkaufsfläche auch für das parallel durchzuführende Flächennutzungsplanänderungsverfahren zu übernehmen. Der Ausschuss sollte daher dem Rat empfehlen, seinen Beschluss vom 09.11.2010 dahingehend zu modifizieren, dass diese Zielzahl die bisherige ersetzt (45.000 qm statt 50.000 qm). Der Beschlussvorschlag enthält zusätzlich die Zielformulierung, eine Größenbegrenzung von 4.500 qm Verkaufsfläche für das kernsortimentstypische Randsortiment zum Darstellungsinhalt zu machen. Vorlage Nr.: 16/2012 . Seite 3 / 3 Die Verwaltung schlägt dies vor, da im Aufstellungsverfahren zur Teilbereichsänderung 15.8 die Bezirksregierung im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung (Anfrage gem. § 32 Landesplanungsgesetz LPlG, heute § 34) diesen zusätzlichen Darstellungsinhalt gefordert hatte. Hinsichtlich der flächenmäßigen Darstellung schlägt die Verwaltung zunächst vor, weiterhin dieselbe Fläche als Änderungsbereich darzustellen, die auch für die FNP-Änderung 15.8 abgegrenzt wurde. Dieser Änderungsbereich basierte auf dem Bebauungskonzept des damaligen Investors/Projektentwicklers und entsprach der Ausweisung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) im Regionalplan. Änderungsinhalt der – aufzustellenden – Teilbereichsänderung 17.3 gegenüber der von der Bezirksregierung genehmigten Teilbereichsänderung 15.8 wären damit vorerst nur die neuen Zielzahlen für die Verkaufsflächenobergrenzen des Kern- und Randsortiments. Da das Bebauungskonzept des neuen Investors noch nicht ausreichend konkret ist, lässt sich derzeit nicht abschätzen, ob die erforderliche, flächenmäßige Sondergebietsfestsetzung im Bebauungsplan auch eine Anpassung oder Vergrößerung der Flächen notwendig macht, die als „Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel Möbelhaus“ im FNP darzustellen sind. Eine Klärung u.a. dieser Frage erwartet die Verwaltung als Ergebnis eines Gesprächs bei der Bezirksregierung im Februar. Denkbar ist folglich, dass mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit als nächstem, für die AprilSitzung des UPA geplanten verfahrensleitenden Beschluss eine Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses bezüglich der Abgrenzung der Änderungsfläche noch Beschlussinhalt wird. Wenn insofern ein weiteres Mal eine Veränderung des vom Rat gefassten Aufstellungsbeschlusses erforderlich werden sollte, möge der Rat gemäß Ziffer 2 des Beschlussvorschlags auch dafür die Entscheidungskompetenz auf den UPA übertragen. Zum besseren Verständnis der bauleitplanerischen Verfahrensstände für die hier in Rede stehende Teilfläche des Gewerbegebietes Am Schwefelberg ist als Anlage eine tabellarische Übersicht beigefügt.