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Beschlussvorlage (4. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Pulheim vom 12.09.2007)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
23.01.12, 19:35
Aktualisiert
23.01.12, 19:35
Beschlussvorlage (4. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Pulheim vom 12.09.2007) Beschlussvorlage (4. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Pulheim vom 12.09.2007)

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Vorlage Nr.: 14/2012 Erstellt am: 11.01.2012 Aktenzeichen: I/100 Verfasser/in: Jörg Schröter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 31.01.2012 Rat X 07.02.2012 Betreff 4. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Pulheim vom 12.09.2007 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 14/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt: 1. Ziffer 8. der Vergabeordnung erhält folgenden Wortlaut: 8. Vereinfachungen im Vergaberecht Die städtische Vergabeordnung wird in dem Umfang geändert, den der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34-48.07.01/99-1/10 – vom 02.10.2010 zu den Vereinfachungen im Vergaberecht gesetzt hat. Die Änderungen gelten für alle Vergaben auch außerhalb des Konjunkturpaketes II. Die Änderung tritt mit Beendigung der Geltungsdauer des Runderlasses außer Kraft. 2. Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Erläuterungen Im Rahmen des Beschlusses zum Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket II) hat der Rat in seiner Sitzung am 31.03.2009 (TOP 9, Vorlage Nr. 128/2009) beschlossen, den sogenannten Vereinfachungserlass der Landesregierung vom 03.02.2009 für alle Vergaben, auch außerhalb des Konjunkturpaketes II, anzuwenden und die städtische Vergabeordnung entsprechend geändert. Die Geltung des Ursprungserlasses vom 03.02.2009 war bis zum 31.12.2010 befristet. Durch den Folgeerlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34-48.07.01/99-1/10- vom 02.12.2010 wurde die Möglichkeit eröffnet, diese Vereinfachungen bis zum 31.12.2011 anzuwenden. Nunmehr ist die Geltungsdauer dieses Erlasses ohne inhaltliche Veränderungen durch Runderlass - 34-48.07.01/99-1/11 vom 13.12.2011 bis zum 31.12.2012 verlängert worden (Anlage 1). Die Änderung der Vergabeordnung soll im Hinblick auf mögliche weitere Verlängerungen des Runderlasses ebenfalls bis zu dessen Außerkrafttreten gelten. Das Rechnungsprüfungsamt sieht die Änderung der Vergabeordnung nach wie vor kritisch und verweist auf die zur Vorlage Nr. 128/2009 abgegebene Stellungnahme vom 30.03.2009 (Anlage 2).