Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
23.01.12, 19:35
Aktualisiert
23.01.12, 19:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
14/2012
Erstellt am:
11.01.2012
Aktenzeichen:
I/100
Verfasser/in:
Jörg Schröter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
31.01.2012
Rat
X
07.02.2012
Betreff
4. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Pulheim vom 12.09.2007
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 14/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt:
1.
Ziffer 8. der Vergabeordnung erhält folgenden Wortlaut:
8. Vereinfachungen im Vergaberecht
Die städtische Vergabeordnung wird in dem Umfang geändert, den der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34-48.07.01/99-1/10 – vom 02.10.2010 zu den Vereinfachungen im Vergaberecht
gesetzt hat. Die Änderungen gelten für alle Vergaben auch außerhalb des Konjunkturpaketes II. Die Änderung tritt mit Beendigung der Geltungsdauer des Runderlasses außer Kraft.
2.
Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Erläuterungen
Im Rahmen des Beschlusses zum Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket II) hat der Rat in seiner Sitzung am
31.03.2009 (TOP 9, Vorlage Nr. 128/2009) beschlossen, den sogenannten Vereinfachungserlass der Landesregierung
vom 03.02.2009 für alle Vergaben, auch außerhalb des Konjunkturpaketes II, anzuwenden und die städtische Vergabeordnung entsprechend geändert.
Die Geltung des Ursprungserlasses vom 03.02.2009 war bis zum 31.12.2010 befristet. Durch den Folgeerlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34-48.07.01/99-1/10- vom 02.12.2010 wurde die Möglichkeit eröffnet, diese
Vereinfachungen bis zum 31.12.2011 anzuwenden. Nunmehr ist die Geltungsdauer dieses Erlasses ohne inhaltliche
Veränderungen durch Runderlass - 34-48.07.01/99-1/11 vom 13.12.2011 bis zum 31.12.2012 verlängert worden (Anlage 1). Die Änderung der Vergabeordnung soll im Hinblick auf mögliche weitere Verlängerungen des Runderlasses ebenfalls bis zu dessen Außerkrafttreten gelten.
Das Rechnungsprüfungsamt sieht die Änderung der Vergabeordnung nach wie vor kritisch und verweist auf die zur
Vorlage Nr. 128/2009 abgegebene Stellungnahme vom 30.03.2009 (Anlage 2).