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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
23.01.12, 19:35
Aktualisiert
23.01.12, 19:35
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301
Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße
Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301
Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße
Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 11/2012 Erstellt am: 10.01.2012 Aktenzeichen: IV/61 br/wo Verfasser/in: Herr Brozio Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 01.02.2012 Rat X 07.02.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten Satzungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 11/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen. Erläuterungen In seiner Sitzung am 12.10.2011 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 und beauftragte die Verwaltung, den Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 02.11.2011. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag nebst Begründung in der Zeit vom 10.11.2011 bis einschließlich 12.12.2011 aus. Mit Schreiben vom 04.11.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten. Während dieses Beteiligungsschrittes ging lediglich eine Stellungnahme (T 1), die jedoch keine abwägungsrelevanten Belange beinhaltete, ein. Im Rahmen der hausinternen Beteiligung ist vom zuständigem Fachamt eine ergänzende Stellungnahme bezüglich der Festsetzungen zur Entwässerung eingegangen. Die hier formulierten Inhalte werden in die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Diese Änderungen sind in den textlichen Festsetzungen und der Begründung markiert. Da sie nur geringfügig sind, ist keine erneute Offenlage erforderlich. Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 zu fassen.