Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
23.01.12, 19:35
Aktualisiert
23.01.12, 19:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
11/2012
Erstellt am:
10.01.2012
Aktenzeichen:
IV/61 br/wo
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
01.02.2012
Rat
X
07.02.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301
Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße
Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten
Satzungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 11/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler,
1. Änderung 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich
aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 12.10.2011 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Aufstellungs- und
Beteiligungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 und beauftragte die Verwaltung, den
Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 02.11.2011. Der Entwurf des
Bebauungsplanes lag nebst Begründung in der Zeit vom 10.11.2011 bis einschließlich 12.12.2011 aus. Mit Schreiben
vom 04.11.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten.
Während dieses Beteiligungsschrittes ging lediglich eine Stellungnahme (T 1), die jedoch keine abwägungsrelevanten
Belange beinhaltete, ein.
Im Rahmen der hausinternen Beteiligung ist vom zuständigem Fachamt eine ergänzende Stellungnahme bezüglich der
Festsetzungen zur Entwässerung eingegangen. Die hier formulierten Inhalte werden in die textlichen Festsetzungen
sowie die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Diese Änderungen sind in den textlichen Festsetzungen und der Begründung markiert. Da sie nur geringfügig sind, ist
keine erneute Offenlage erforderlich.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu
empfehlen, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 zu fassen.