Daten
Kommune
Pulheim
Größe
178 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
23.01.12, 19:35
Aktualisiert
23.01.12, 19:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
7/2012
Erstellt am:
10.01.2012
Aktenzeichen:
IV-61 foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
01.02.2012
Rat
X
07.02.2012
Betreff
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 17.7 A Stommeln (Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 Stommeln)
Anpassung der Darstellung von „Gemischter Baufläche“ (M-Fläche) in die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ (W- Fläche)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Vorlage Nr.: 7/2012 . Seite 2 / 2
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt für den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 Stommeln, im Bereich Berlich,
zwischen Schmittegasse und Venloer Straße den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2
BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes, durchzuführen.
Erläuterungen
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wenn er
von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist;
die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Für den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 Stommeln ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes als vorbereitenden Bauleitplan vorzunehmen. Der gewachsenen Struktur entsprechend wird die Darstellung der derzeitigen gemischten Baufläche (M-Fläche) in eine Wohnbaufläche (W- Fläche) angepasst. Die städtebauliche Entwicklung des
Gemeindegebietes ist nicht beeinträchtigt, da hier eine Anpassung an die vorhandene gewachsenen Struktur vorgenommen wird, die im Bebauungsplan, der verbindlichen Planung, weiterhin planungsrechtlich geregelt ist.
Die Anpassung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung, Teilbereich 17.7 A Stommeln (Teilbereich des
Bebauungsplanes Nr. 46 Stommeln). Der Plan mit der Berichtigung ist in Anlage beigefügt.
Der Bebauungsplan Nr. 46 Stommeln ist ein Bebauungsplan der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch, Bebauungspläne der Innenentwicklung, durchgeführt wurde. Er greift die sich aus der gewachsenen gemeindlichen Entwicklung ergebende Bestandssituation auf und regelt planungsrechtlich die weitere Fortentwicklung. Auf Grund
seiner Festsetzung „Allgemeine Wohngebiete“ (WA-Gebiet) weicht er im Bereich der Straße Berlich von der Darstellung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der hier derzeit eine gemischte Baufläche (M-Fläche) darstellt, ab. In der
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 46 Stommeln wurde unter Punkt 3 – Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan –
auf die zeitnah vorzunehmende Anpassung hingewiesen.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 46 Stommeln wurde am 07.06.2011 durch den Rat der Stadt Pulheim
einstimmig gefasst, die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 16.08.2011. Mit der Bekanntmachung ist der Plan in Kraft.