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Beschlussvorlage (2010 – ‚masterplan: grün’, Version 3.0 Stellungnahme zum Entwurf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
182 kB
Datum
01.02.2012
Erstellt
23.01.12, 19:35
Aktualisiert
23.01.12, 19:35
Beschlussvorlage (2010 – ‚masterplan: grün’, Version 3.0
Stellungnahme zum Entwurf) Beschlussvorlage (2010 – ‚masterplan: grün’, Version 3.0
Stellungnahme zum Entwurf) Beschlussvorlage (2010 – ‚masterplan: grün’, Version 3.0
Stellungnahme zum Entwurf)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 6/2012 Erstellt am: 09.01.2012 Aktenzeichen: IV/003 Verfasser/in: Frau Dr. Cassens-Sasse Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 01.02.2012 Betreff Regionale 2010 – ‚masterplan: grün’, Version 3.0 Stellungnahme zum Entwurf Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 6/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim nimmt den Entwurf des ‚masterplan: grün’ Version 3.0 zur Kenntnis und schließt sich wie bereits 2005 der Zielsetzung an, bestehende Landschafts- und Freiräume in der Region zu sichern und auf der Basis des Masterplans qualitätsvoll weiter zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme an den Region Köln/Bonn e.V. zu übermitteln. Erläuterungen Mitte Dezember wurde der Stadt der Entwurf des fortgeschriebenen ‚masterplan: grün’ in der Version 3.0 (s. Anlage 1) durch den Region Köln Bonn e.V. mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet (s. Anlage 2). Im Rahmen der Regionale 2010 diente der ‚masterplan: grün’ als Instrument der „regionalen Qualitätssicherung“ zur Beurteilung der freiraumwirksamen Regionale-Projekte. Im Jahr 2005 hatten sich alle an der Regionale 2010 beteiligten kreisfreien Städte, Kreise sowie die kreisangehörigen Kommunen der Version 2.0 des Masterplans angeschlossen. Auch die Stadt Pulheim hatte in der Sitzung des UPA am 30.11.2005 (Vorlage 0575, TOP 4) diese Version positiv zur Kenntnis genommen und die Zielsetzung, bestehende Landschafts- und Freiräume in der Region zu sichern und weiter zu entwickeln ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig war in dem Abstimmungsprozess eine Stellungnahme beschlossen worden, die der Regionale 2010 Agentur zugeleitet worden war. Der damalige Entwurf des ‚masterplan: grün’ ist aufgrund aller Stellungnahmen grundlegend überarbeitet und komprimiert worden. Die damals seitens der Stadt vorgeschlagenen Anregungen sind überwiegend berücksichtigt worden. Der ‚masterplan: grün’ stellt auf der Grundlage der Entstehungsgeschichte der Landschaft und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen Leitbilder für die verschiedenen charakteristischen Landschaftsräume der Region dar und ist in einem dynamischen Prozess mit unterschiedlichen Akteuren im regionalen Konsens entstanden. Aufbauend auf den Aussagen und Zielsetzungen des ‚masterplan: grün’ konnten die in den beteiligten Kommunen geplanten Grünprojekte u.a. zu dem Regionale-Projekt RegioGrün entwickelt werden. Diese Qualifizierung der Einzelprojekte als Teil einer übergeordneten regionalen Planung führte dazu, dass erhebliche Fördermittel für grüne Projekte in die Region geflossen sind und fließen. Auch Pulheim hat durch die Beteiligung die Möglichkeit erhalten, den Nordpark, die Aufwertung und Entwicklung des Pulheimer Baches sowie viele weitere Projektbausteine durch die Bewilligung umfangreicher Fördermittel zu realisieren. Mittlerweile wurde der ‚masterplan: grün’ fortgeschrieben und aktualisiert. Der jetzt vorliegende Entwurf wurde den Fraktionen aufgrund seines Umfangs bereits vorab in je einem Druckexemplar zugeleitet. Gleichzeitig wurde der Text in Form einer pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Der jetzt vorliegende Entwurf des ‚masterplan: grün’ nimmt die Grundaussagen der Version 2.0 auf, indem die definierten Qualitäts- und Gestaltungsziele für die verschiedenen Landschaften wiederum dargestellt werden. Allerdings geht die neue Version über die bisherige Zielsetzung hinaus, indem die Entwicklung der Kulturlandschaften weit über den Zeitpunkt der Regionale 2010 hinausreicht. Dementsprechend werden die Inhalte weitergeführt und um neue Themen ergänzt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei das dieser Region typische Ineinandergreifen von Stadt, Zwischenstadt, Stadtumfeld und freier Landschaft, das als ‚StadtLandschaft’ definiert wird. Der Masterplan möchte dazu beitragen, die aus diesen Herausforderungen resultierende Raumentwicklung qualitätsvoll zu bewältigen und einen Ausgleich der verschiedenen Nutzungsansprüche unter Beibehaltung der charakteristischen Eigenschaften des natürlichen und kulturellen Erbes der Landschaft herzustellen. Vorlage Nr.: 6/2012 . Seite 3 / 3 Neben der Darstellung der verschiedenen Kulturlandschaftsräume in der Region werden – wie bereits in der Version 2.0 – die sektoralen Anforderungen einzelner Disziplinen in Form von Fachbeiträgen herausgearbeitet. Diese werden in der vorliegenden Arbeit um die Fachbeiträge zum Klima, zur Ressourcenlandschaft und zum Rhein ergänzt. Die bisherigen Fachbeiträge zur Siedlungsentwicklung, zum Wasserschutz, zum Schutz des kulturellen Erbes, zu Naturund Landschaftspflege, zu Land- und Forstwirtschaft sowie zu Freizeit und Erholung wurden aktualisiert. Es wird verdeutlicht, dass der ‚masterplan: grün’ als eine Art „regionale Übersetzung“ der Europäischen Landschaftskonvention angesehen werden kann und die Region Köln/Bonn zum Vorreiter in Deutschland macht, da der Masterplan im Sinne dieser Konvention die Entwicklung der Landschaft in den Mittelpunkt stellt. Dabei geht es nicht nur um den Schutz und Erhalt besonders wilder und unberührter Landschaftsteile, sondern es werden auch die im urbanen und insbesondere im suburbanen Raum liegenden Landschaftsbereiche in die Betrachtung einbezogen und bei der Entwicklung von Qualitätszielen berücksichtigt. Als Fazit aus den Fachbeiträgen wurden in der Version 2.0 mögliche Konfliktfelder zwischen den verschiedenen Disziplinen dargestellt. Diese Betrachtung wurde in der Version 3.0 ebenfalls erweitert, indem neben den möglichen Konflikten auch die Entwicklungschancen der einzelnen raumwirksamen Fachbereiche beschrieben wurden. Somit liegt jetzt eine Raumanalyse für die Metropolregion Köln/Bonn vor, die Voraussetzung für die weitere Umsetzung der RegioGrünProjekte ist. Das Pulheimer Projekt Nordpark Pulheim entspricht aus Sicht der Verwaltung dem in der Fortschreibung dargestellten Aspekt der ‚StadtLandschaft’ in besonderem Maß, da sich die beschriebenen Ziele wieder finden. So soll durch den Nordpark der Siedlungsrand an dieser Stelle eine abschließende Kontur erhalten. Gleichzeitig wird aus der Stadt heraus der Übergang zur freien Landschaft gestaltet ohne die vorhandene Landschaft zu überformen – sondern im Gegenteil werden durch die Art der Gestaltung die vorhandenen Landschaftselemente aufgenommen und neu dargestellt. Des weiteren kommt auch die in die weitere Zukunft gerichtete Sichtweise des fortgeschriebenen Masterplans diesem Projekt entgegen, da die Umsetzung von vorneherein auf 20 bis 30 Jahre angelegt war. Der hergestellte Bezug zur Europäischen Landschaftskonvention bietet für das Projekt RegioGrün möglicherweise die Chance auch zukünftig Fördermittel über die Europäische Union zu erhalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass sich die Stadt Pulheim – wie bereits 2005 - der Zielsetzung anschließt, bestehende Landschafts- und Freiräume in der Region zu sichern und auf der Basis des Masterplans qualitätsvoll weiter zu entwickeln. Die Verwaltung wird im Rahmen dieser Stellungnahme redaktionelle Hinweise geben, wie z.B. dass die Fußnoten im Kapitel ‚Suburbane Freiraumkorridore’ (S. 46) nicht mit den im Text angegeben Zahlen inhaltlich übereinstimmen. Damit der Masterplan auch zukünftig Grundlage der raumwirksamen Planungen sein kann, ist vorgesehen, dass er in den nächsten Jahren einschließlich seiner Fachbeiträge kontinuierlich unter Beteiligung aller Akteure fortgeschrieben werden soll.