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Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
23.01.12, 19:35
Aktualisiert
23.01.12, 19:35
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 5/2012 Erstellt am: 09.01.2012 Aktenzeichen: II/320.30.40 Verfasser/in: Renate Radon Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 31.01.2012 Rat X 07.02.2012 Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen Veranlasser/in / Antragsteller/in Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, Unternehmer Initative Stommeln e. V., BIG e. V. Brauweiler Interessengemeinschaft der Unternehmer Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen meinschaft Brauweiler Fachgeschäfte Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 5/2012 . Seite 2 / 2 Der HFA empfiehlt/der Rat der Stadt Pulheim beschließt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den nachfolgend genannten Terminen: Ostermarkt Sonntag, 01. April 2012 Pulheim open Sonntag, 17. Juni 2012 Weinmarkt Sonntag, 09. September 2012 Barbaramarkt Sonntag, 02. Dezember 2012 Stommeler Woche Sonntag, 10. Juni 2012 Vereinsjubiläum „66 Jahre Stommeler Buure“ Sonntag, 24. Juni 2012 Historischer Umzug anlässlich der 1050 Jahre Stommeln Feier Sonntag, 26. August 2012 Weihnachtsmarkt in Stommeln Sonntag, 09. Dezember 2012 Brauweiler Wochenende Sonntag, 24. Juni 2012 Nikolausmarkt in Brauweiler Sonntag, 09. Dezember 2012 Erläuterungen Der Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, die Unternehmer Initiative Stommeln e. V. „Kaufen im Zeichen der Mühle“ und die Brauweiler Interessengemeinschaft der Unternehmer BIG Brauweiler e. V. beantragen das Offenhalten von Verkaufsstellen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten. Die Geschäfte sollen anlässlich der v. g. Veranstaltungen an den genannten Terminen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG-NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die durch Verordnung zu erfolgende Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Bei der Freigabe ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Als Hauptgottesdienstzeit gilt die Zeit bis 11.00 Uhr. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage sind erfüllt. Florian Herpel Beigeordneter Friedhelm Seibel Amtsleiter Renate Radon Verfasserin