Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
23.01.12, 19:35
Aktualisiert
23.01.12, 19:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
5/2012
Erstellt am:
09.01.2012
Aktenzeichen:
II/320.30.40
Verfasser/in:
Renate Radon
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
31.01.2012
Rat
X
07.02.2012
Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, Unternehmer Initative Stommeln e. V., BIG e. V. Brauweiler
Interessengemeinschaft der Unternehmer
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
meinschaft Brauweiler Fachgeschäfte
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 5/2012 . Seite 2 / 2
Der HFA empfiehlt/der Rat der Stadt Pulheim beschließt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den nachfolgend genannten Terminen:
Ostermarkt
Sonntag, 01. April 2012
Pulheim open
Sonntag, 17. Juni 2012
Weinmarkt
Sonntag, 09. September 2012
Barbaramarkt
Sonntag, 02. Dezember 2012
Stommeler Woche
Sonntag, 10. Juni 2012
Vereinsjubiläum „66 Jahre Stommeler Buure“
Sonntag, 24. Juni 2012
Historischer Umzug anlässlich der 1050 Jahre Stommeln Feier
Sonntag, 26. August 2012
Weihnachtsmarkt in Stommeln
Sonntag, 09. Dezember 2012
Brauweiler Wochenende
Sonntag, 24. Juni 2012
Nikolausmarkt in Brauweiler
Sonntag, 09. Dezember 2012
Erläuterungen
Der Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, die Unternehmer Initiative Stommeln e. V. „Kaufen im
Zeichen der Mühle“ und die Brauweiler Interessengemeinschaft der Unternehmer BIG Brauweiler e. V. beantragen das
Offenhalten von Verkaufsstellen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten.
Die Geschäfte sollen anlässlich der v. g. Veranstaltungen an den genannten Terminen in der Zeit von 13.00 bis 18.00
Uhr geöffnet sein.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG-NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich
höchstens vier Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Die durch Verordnung zu erfolgende Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken.
Bei der Freigabe ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Als Hauptgottesdienstzeit gilt die Zeit
bis 11.00 Uhr.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage sind erfüllt.
Florian Herpel
Beigeordneter
Friedhelm Seibel
Amtsleiter
Renate Radon
Verfasserin