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Beschlussvorlage (Errichtung einer Kleinwindkraftanlage an der Christinaschule in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
07.02.12, 09:54
Aktualisiert
07.02.12, 09:54
Beschlussvorlage (Errichtung einer Kleinwindkraftanlage an der Christinaschule in Stommeln) Beschlussvorlage (Errichtung einer Kleinwindkraftanlage an der Christinaschule in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 27/2012 Erstellt am: 24.01.2012 Aktenzeichen: III / 26-Ba Verfasser/in: Herr Batist Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X nö. Sitzung Termin 09.02.2012 Betreff Errichtung einer Kleinwindkraftanlage an der Christinaschule in Stommeln Veranlasser/in / Antragsteller/in Christinaschule Stommeln Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss stimmt der Errichtung einer Kleinwindkraftanlage an der Christinaschule in Stommeln - unbeschadet öffentlich-rechtlicher Bestimmungen - zu. Vorlage Nr.: 27/2012 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Mit beigefügtem Schreiben vom 23.11.2011 beantragt die Christinaschule die Zustimmung zur Errichtung eines kleinen Windrades (Rotordurchmesser 1,17 m) an der Christinaschule. Das Windrad wurde der Energie AG der Schule von der lokalen Agenda 21 geschenkt. Die Installation und der Betrieb soll ebenfalls in Kooperation mit der Agenda 21 erfolgen. Näheres zu den technischen Daten ergibt sich aus den beigefügten Anlagen. Hierzu hat ein Ortstermin mit einem Vertreter des Immobilienmanagements und der Schule stattgefunden. Die Errichtung auf dem Dach sowie der Anschluss an das Stromnetz ist ohne Beeinträchtigung einer möglicherweise später noch zu installierenden Photovoltaikanlage möglich. Es ist beabsichtigt mit der Schule eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen, in der eine Beteiligung der Stadt an Installations-, Instandhaltungs- und Wartungskosten ausgeschlossen wird. Zudem sind eventuell erforderliche baurechtliche Genehmigungen durch die Schule eigenständig einzuholen und bleiben hiervon unberührt. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung keine Bedenken und schlägt vor dem Antrag der Christinaschule zuzustimmen.