Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
07.02.12, 09:54
Aktualisiert
07.02.12, 09:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
27/2012
Erstellt am:
24.01.2012
Aktenzeichen:
III / 26-Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
nö. Sitzung
Termin
09.02.2012
Betreff
Errichtung einer Kleinwindkraftanlage an der Christinaschule in Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Christinaschule Stommeln
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss stimmt der Errichtung einer Kleinwindkraftanlage an der Christinaschule in
Stommeln - unbeschadet öffentlich-rechtlicher Bestimmungen - zu.
Vorlage Nr.: 27/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Mit beigefügtem Schreiben vom 23.11.2011 beantragt die Christinaschule die Zustimmung zur Errichtung eines kleinen
Windrades (Rotordurchmesser 1,17 m) an der Christinaschule. Das Windrad wurde der Energie AG der Schule von der
lokalen Agenda 21 geschenkt. Die Installation und der Betrieb soll ebenfalls in Kooperation mit der Agenda 21 erfolgen.
Näheres zu den technischen Daten ergibt sich aus den beigefügten Anlagen.
Hierzu hat ein Ortstermin mit einem Vertreter des Immobilienmanagements und der Schule stattgefunden. Die Errichtung auf dem Dach sowie der Anschluss an das Stromnetz ist ohne Beeinträchtigung einer möglicherweise später noch
zu installierenden Photovoltaikanlage möglich.
Es ist beabsichtigt mit der Schule eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen, in der eine Beteiligung der Stadt an
Installations-, Instandhaltungs- und Wartungskosten ausgeschlossen wird. Zudem sind eventuell erforderliche baurechtliche Genehmigungen durch die Schule eigenständig einzuholen und bleiben hiervon unberührt.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung keine Bedenken und schlägt vor dem Antrag der Christinaschule zuzustimmen.