Daten
Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
50/2012
Erstellt am:
14.02.2012
Aktenzeichen:
IV/66-12
Verfasser/in:
Hr. Königs
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
07.03.2012
Betreff
Priorisierung der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Mit Datum vom 27. Oktober 2011 hat der Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr den Rhein-ErftKreis angeschrieben ( s. Anlage ). In dem Schreiben wurde dargestellt, dass sich der Zustand der Straßeninfrastruktur in
den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert hat und die Landesregierung, insbesondere für die Landesstraßen,
zum Ziel hat, dem Erhalt des bestehenden Straßennetzes Vorrang einzuräumen.
Aus diesem Grunde wurde seitens der Landesregierung eine Priorisierung der Bundes- und Landesstraßen vorgenommen ( s. Anlage ).
Der Rhein-Erft-Kreis hat zur Priorisierung der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen die Beschlussvorlage 509/2011
erstellt ( s. Anlage ) , mit dem Ziel, dass die zuständigen Gremien die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises beauftragen,
dem Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr ein Antwortschreiben zu senden ( s. Anlage) und den
Bundes- und Landtagsabgeordneten eine Durchschrift dieses Antwortschreibens – mit der Bitte um Unterstützung – zur
Kenntnis zu geben.
Anlass für die Erstellung der Beschlussvorlage 509/2011 ist der Umstand, dass zwischen der Priorisierungsliste der
Landesregierung und dem Beschluss des Kreises zum Teil erhebliche Differenzen bestehen. Die Beschlusslage des
Landes sieht zur Zeit für den 1. BA der OU-Pulheim ( Westumgehung Sinnersdorf ) die Prioritätsstufe „vorrangig planen“ vor. Der 2. BA der OU-Pulheim ( Ostumgehung Pulheim ) ist in die Prioritätsstufe „nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen“ eingestuft. In der Vorlage des Rhein-Erft-Kreises ist zum Einen die aktuelle Beschlusslage des Kreises zur L 183 OU Pulheim 1. BA / 2. BA aufgeführt, die die Realisierung der Maßnahme in einem
Zug empfiehlt . Zum Anderen wird seitens der Kreisverwaltung die Empfehlung ausgesprochen, die Einstufung des Landes nicht zu akzeptieren. Beide Punkte sind in dem Entwurf des Schreibens an das Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr aufgeführt.