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Mitteilungsvorlage (Priorisierung der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Mitteilungsvorlage (Priorisierung der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 50/2012 Erstellt am: 14.02.2012 Aktenzeichen: IV/66-12 Verfasser/in: Hr. Königs Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 07.03.2012 Betreff Priorisierung der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Mit Datum vom 27. Oktober 2011 hat der Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr den Rhein-ErftKreis angeschrieben ( s. Anlage ). In dem Schreiben wurde dargestellt, dass sich der Zustand der Straßeninfrastruktur in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert hat und die Landesregierung, insbesondere für die Landesstraßen, zum Ziel hat, dem Erhalt des bestehenden Straßennetzes Vorrang einzuräumen. Aus diesem Grunde wurde seitens der Landesregierung eine Priorisierung der Bundes- und Landesstraßen vorgenommen ( s. Anlage ). Der Rhein-Erft-Kreis hat zur Priorisierung der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen die Beschlussvorlage 509/2011 erstellt ( s. Anlage ) , mit dem Ziel, dass die zuständigen Gremien die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises beauftragen, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr ein Antwortschreiben zu senden ( s. Anlage) und den Bundes- und Landtagsabgeordneten eine Durchschrift dieses Antwortschreibens – mit der Bitte um Unterstützung – zur Kenntnis zu geben. Anlass für die Erstellung der Beschlussvorlage 509/2011 ist der Umstand, dass zwischen der Priorisierungsliste der Landesregierung und dem Beschluss des Kreises zum Teil erhebliche Differenzen bestehen. Die Beschlusslage des Landes sieht zur Zeit für den 1. BA der OU-Pulheim ( Westumgehung Sinnersdorf ) die Prioritätsstufe „vorrangig planen“ vor. Der 2. BA der OU-Pulheim ( Ostumgehung Pulheim ) ist in die Prioritätsstufe „nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen“ eingestuft. In der Vorlage des Rhein-Erft-Kreises ist zum Einen die aktuelle Beschlusslage des Kreises zur L 183 OU Pulheim 1. BA / 2. BA aufgeführt, die die Realisierung der Maßnahme in einem Zug empfiehlt . Zum Anderen wird seitens der Kreisverwaltung die Empfehlung ausgesprochen, die Einstufung des Landes nicht zu akzeptieren. Beide Punkte sind in dem Entwurf des Schreibens an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr aufgeführt.