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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 50/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
237 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 50/2012) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 50/2012) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 50/2012) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 50/2012) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 50/2012) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 50/2012)

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Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage Der Landrat - öffentlich Drucksache 509/2011 Aktenzeichen: 66 federführendes Amt: 66 Amt für Straßenbau und Verkehr Antragsteller: Amt für Straßenbau und Verkehr Beratungsfolge Verkehrsausschuss Termin Bemerkungen 26.01.2012 Priorisierung der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, das der Vorlage als Anlage 4 beigefügte Antwortschreiben dem Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW zuzusenden und - dem Regionalrat sowie - den Bundes- und Landtagsabgeordneten eine Durchschrift dieses Antwortschreibens mit der Bitte um Unterstützung zur Kenntnis zu geben. Über die Reaktion des Ministers ist baldmöglichst zu berichten. Sachdarstellung: Vorbemerkung: Die Landesregierung hat eine Priorisierung aller Straßenplanungen im Bereich der Bundesfernstraßen und der Landesstraßen vorgenommen. Hierüber hatte die Verwaltung in einer Mitteilungsvorlage (Drucksache 463/2011 ) in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.11.2011 berichtet. Die Verwaltung wurde daraufhin gebeten, eine ausführliche Darstellung zu den in rot und grau dargestellten Maßnahmen auszuarbeiten, damit die Thematik Anfang 2012 im Verkehrsausschuss beraten werden kann. Mit Schreiben vom 27.10.2011 hatte das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW aktualisierte Priorisierungslisten übersandt, die nicht in allen Teilen mit den Unterlagen der Mitteilungsvorlage übereinstimmen. Durch den Postweg war dieses Schreiben erst nach der Sitzung des Verkehrsausschusses beim Amt 66 (Straßenbau und Verkehr) eingegangen. Deshalb konnte die Verwaltung hierauf in der Sitzung noch nicht eingehen. Der Sitzungsniederschrift wurde eine Durchschrift des v.g. Schreibens mit den zugehörigen Anlagen beigefügt. Diese Beschlussvorlage bezieht sich auf das v.g. Schreiben mit den aktualisierten Listen; die bereits der Sitzungsniederschrift beigefügten Unterlagen sind dieser Vorlage nochmals beigefügt (Anlagen 1 und 2). Die in den Priorisierungslisten enthaltenen Maßnahmen wurden bereits im Zusammenhang mit der Verkehrsentwicklungsplanung des Kreises eingehend betrachtet. Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) wurde im Detail mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt. Zu jedem Straßenbauvorhaben liegen -soweit seinerzeit überhaupt erforderlich- Beschlüsse vor. In der Anlage 3 ist der entsprechende Auszug aus dem VEP, Teil 2 (Regionalkonzept MIV) beigefügt. Um diesem Auszug aus dem VEP richtig nachvollziehen zu können, werden im Folgenden einige Erläuterungen gegeben: Basis des Regionalkonzeptes MIV ist der Analyse-Null-Fall bezogen auf das Jahr 2003. Die Verkehrsbelastungen der Straßen im Jahr 2003 wurden auf der Basis der Zählergebnisse der bundesweiten Verkehrszählung 2000 ermittelt und anhand aktueller Zählungen geeicht. Für den Prognose- Horizont 2015 wurde dann zunächst der Prognose-Null-Fall erarbeitet. Der Prognose-NullFall enthält alle Straßenbauvorhaben, bei denen 2003 davon ausgegangen wurde, dass sie bis zum Jahr 2015 fertig gestellt sind. Viele Vorhaben, die im Prognose-Null-Fall enthalten sind, galten bereits vor der Verkehrsentwicklungsplanung als indisponibel. Deshalb war für verschiedene Maßnahmen des Prognose-Null-Falls auch keine besondere Beschlussfassung in den Gremien des Kreistages erforderlich. Die erforderlichen Beschlüsse waren bereits in der Vergangenheit gefasst worden; es handelt sich teilweise um Vorhaben, mit deren Projektierung bereits vor Jahrzehnten begonnen worden ist. Die Priorisierungslisten des Landes beinhalten zum Teil derartige Maßnahmen, eine Einstufung in eine nachrangige Priorität ist deshalb gerade bei diesen Maßnahmen nicht nachvollziehbar. In den Prognosefall 1wurden alle Vorhaben eingestellt, die sich in einer ersten Einschätzung als sinnvolle Netzergänzungen erweisen werden und möglichst nachhaltig zur Entlastung von sensiblen oder überlasteten Strecken beitragen können. In einen Prognosefall 2 wurden additiv zum Prognosefall 1 weitere Vorhaben eingestellt, die sich aus Planungsüberlegungen im Kreis und in den Kommunen ergeben hatten und einer Beurteilung in wirkungsanalytischer Hinsicht bedurften. Aus der Differenzbetrachtung zwischen einem Prognosefall und dem Prognose-Null-Fall (Vergleichsfall) ergibt sich die verkehrliche Wirkung eines einzelnen Straßenbauvorhabens. Bei einer positiven Wirkung eines Vorhabens hat die Verwaltung diese als realisierungswürdig eingestuft und eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen. Bei der Beschlussfassung wurde von - wenigen Ausnahmen abgesehen - der Empfehlung der Verwaltung sowie der Beschlusslage in den Kommunen gefolgt. Die im VEP dokumentierte und in der Anlage 3 beigefügte Auflistung ist somit mit einem großen Konsens in der Region zu Stande gekommen. Problem: Zwischen der Priorisierungsliste der Landesregierung und der Beschlusslage des Kreises bestehen zum Teil erhebliche Differenzen. Der Verwaltung nimmt deshalb zu den in der Landesliste enthaltenen, rot (nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen) und grau (nach Abschluss der Planungsstufe Priorität entscheiden) gekennzeichneten Maßnahmen wie folgt Stellung: Bedarfsplanmaßahmen des Bundes, Priorisierungsliste Planung NRW B 265, OU Erftstadt/Liblar – Hürth/Hermülheim Beschlusslage Land: Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot). Planungsstand: OP (Ohne Planungsaktivitäten). Beschlussvorlage 509/2011 Seite 2 Beschlusslage Kreis: 4-streifiger Ausbau zwischen Hürth (B 265n) und Mülldeponie zu empfehlen, realisierungswürdig. Einschätzung der Verwaltung: Die Maßnahme ist in Kombination mit der B 265, OU Hürth/ Hermülheim sinnvoll, weil so zwischen Erftstadt und dem Kölner Militärring eine durchgehend 4-streifige Verbindung entstehen würde; die Maßnahme ist aber nicht vordringlich. Empfehlung der Verwaltung: Einstufung des Landes akzeptieren. B 265, OU Hürth/Hermülheim Beschlusslage Land: Nach Abschluss der Planungsstufe Priorität entscheiden (grau). Planungsstand: PA (Planfeststellungsverfahren wurde beAntragt). Beschlusslage Kreis: Der Planfeststellungsbeschluss ist inzwischen erlassen worden. Im Zusammenhang mit dem VEP war keine Beschlussfassung notwendig (Maßnahme des Prognose-Null-Falls). Die zeitnahe Realisierung wird vom Kreis seit Jahrzehnten gefordert (Resolutionen des Kreistages). Einschätzung der Verwaltung: Ortsumgehung ist unbedingt notwendig. Empfehlung der Verwaltung: Einstufung des Landes nicht akzeptieren. B 265, Hürth/Hermülheim – Köln/Militärring (L 34) Beschlusslage Land: Nach Abschluss der Planungsstufe Priorität entscheiden (grau). Planungsstand: PA (Planfeststellungsverfahren wurde beAntragt). Beschlusslage Kreis: Im Zusammenhang mit dem VEP war keine Beschlussfassung notwendig (Maßnahme des Prognose-Null-Falls). Einschätzung der Verwaltung: Maßnahme ist zwingend notwendige Folgemaßnahme der OU Hermülheim. Empfehlung der Verwaltung: Einstufung des Landes nicht akzeptieren. Landesstraßenbedarfsplan Stufe 1 L 48, Neubau Bedburg/Kirchherten bis Frimmersdorf (L 279 – L 116) Beschlusslage Land: Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot). Planungsstand: OP (Ohne Planungsaktivitäten). Beschlusslage Kreis: Kann entfallen, wenn L 279 (Kirchherten- Millendorf) ausgebaut und mit Radwegen versehen wird. Einschätzung der Verwaltung: Wie Beschlusslage Kreis; der Bergbautreibende könnte evtl. den Ausbau der L 279 als Ersatzmaßnahme für die L 48 finanzieren. Empfehlung der Verwaltung: Einstufung des Landes unter der Bedingung akzeptieren, dass L 279 ausgebaut und mit Radwegen versehen wird. Beschlussvorlage 509/2011 Seite 3 L 93, OU Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf, BA K 20 bis B 477 mit OU Bergheim/ Büsdorf und Fliesteden Beschlusslage Land: Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot). Planungsstand: PO. Beschlusslage Kreis: Im Zusammenhang mit dem VEP war keine Beschlussfassung notwendig (Maßnahme des Prognose-Null-Falls). Die zeitnahe Realisierung wird vom Kreis seit Jahrzehnten gefordert. Einschätzung der Verwaltung: Maßnahme ist zur Entlastung der Ortsdurchfahrten Büsdorf und Fliesteden dringend notwendig. Die Linie ist bestimmt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat der Erörterungstermin bereits stattgefunden, der Planfeststellungsbeschluss ist zeitnah zu erwarten. Empfehlung der Verwaltung: Einstufung des Landes nicht akzeptieren. L 103, OU Brühl/Nord bis Hürth/Kendenich Beschlusslage Land: Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot). Planungsstand: OP (Ohne Planungsaktivitäten). Beschlusslage Kreis: Hohe Verbindungsfunktion, gute Entlastungswirkung, realisierungswürdig. Einschätzung der Verwaltung: Die Straße hätte eine hohe Verbindungsfunktion und würde Hürth/ Fischenich spürbar entlasten. Die L 103 zwischen der L 103 alt (Knapsack) und der B 265 ist dem Rotstift anscheinend deshalb nicht zum Opfer gefallen, weil hier eine Wiederherstellungsverpflichtung des Bergbautreibenden besteht. Es sollte versucht werden, die Wiederherstellungsverpflichtung auf die parallel verlaufende K 25n zu verlagern. Der erhebliche Eingriff in den empfindlichen Natur- und Landschaftsraum ist wahrscheinlich nur im Zusammenhang mit einer neuen Rheinbrücke bei Köln/Godorf bzw. Wesseling zu rechtfertigen. Empfehlung der Verwaltung: Einstufung des Landes nicht akzeptieren, Gespräche über die Wiederherstellungsverpflichtung mit dem Land und dem Bergbautreibenden aufnehmen. L 122, Ausbau bei Kerpen/Sindorf, AS A4 bis Südkreisel Beschlusslage Land: Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot). Planungsstand: VULA (Vorbereitende Untersuchung zur LinienAbstimmung). Beschlusslage Kreis: Maßnahme war nicht unmittelbar Gegenstand der Beschlussfassungen zum VEP. Der VEP enthält eine „Direktrampe AK Kerpen/ L 122“. Die Überlastung der L 122 (Erfttalstraße) war mehrfach Gegenstand der Beratungen in den Gremien des Kreistages. Die Notwendigkeit einer zeitnahen Problemlösung war immer unstrittig. Beschlussvorlage 509/2011 Seite 4 Einschätzung der Verwaltung: Die überaus sinnvolle Maßnahme sollte zeitnah umgesetzt werden. Empfehlung der Verwaltung: Einstufung des Landes nicht akzeptieren. L 183, OU Pulheim/Sinnersdorf (Westumgehung) und OU Pulheim, 2. BA Ostumgehung Beschlusslage Land: Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot). Planungsstand: VULA (Vorbereitende Untersuchung zur LinienAbstimmung). Beschlusslage Kreis: Entlastet Sinnersdorf, belastet aber Pulheim; Empfehlung: Maßnahme sollte in ei- nem Zuge mit der Ostumgehung Pulheim realisiert werden. Einschätzung der Verwaltung: Die Westumgehung Sinnersdorf wurde im VEP im Prognose-Null-Fall, die Ostumgehung Pulheim in Planfall 1 angesetzt. Es zeigte sich, dass eine Realisierung der Westumgehung ohne Ostumgehung zwar Sinnersdorf entlasten, die Ortsdurchfahrt der L 183 (Worringer Straße) aber sehr stark neu belasten würde. Sollte eine Ostumgehung Pulheim in absehbarer Zeit nicht projektiert werden können, muss aus fachlicher Sicht vom Neubau einer Westumgehung Sinnersdorf eigentlich abgeraten werden. Empfehlung der Verwaltung: Einstufung des Landes nicht akzeptieren. L 276, Wiederherstellung zwischen Elsdorf und Niederzier, Tagebau Hambach Beschlusslage Land: Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot). Planungsstand: OP (Ohne Planungsaktivitäten). Beschlusslage Kreis: Maßnahme ist im VEP des Kreises nicht enthalten. Der VEP geht davon aus, dass im Restfeld des Tagebaus Hambach nach Abschluss des Bergbaus keine Straßen mehr notwendig sind. Einschätzung der Verwaltung: Maßnahme ist nicht notwendig, Verkehrsbeziehung ist über andere leistungsfähige Straßen ausreichend gewährleistet. Es wäre zu prüfen, ob die Wiederherstellungsverpflichtung des Bergbautreibenden anderweitig genutzt werden könnte. Empfehlung der Verwaltung: Einstufung des Landes akzeptieren, Maßnahme zur Herausnahme aus dem Bedarfsplan vorschlagen. L 361, Neubau von Bergheim/Kenten (K 22) bis Frechen/Königsdorf Beschlusslage Land: Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot). Planungsstand: OP (Ohne Planungsaktivitäten). Beschlusslage Kreis: Hohe Verbindungsfunktion, realisierungswürdig. In den Bemerkungen zur Beschlusslage ist festgehalten: Wegen relativ geringer Entlastungswirkung für Quadrath-Ichendorf aber eher nachrangig. Einschätzung der Verwaltung: Der VEP hat gezeigt, dass hohe Wechselwirkungen zwischen der A 61 und der L 361n bestehen. Die L 361n würde die A 61 entlasten, weil der regionale Verkehr nach Realisierung des Autobahnhalbanschlusses an der A 4 - westlich von Königsdorf - von Beschlussvorlage 509/2011 Seite 5 und in Richtung Köln die direkte Route wählen würde. Die Entlastungswirkung der L 361n ist vergleichsweise gering, der Eingriff in Natur und Landschaft, insbesondere in das Naherholungsgebiet Glessener Höhe, aber sehr schwerwiegend. Die Stadt Bergheim hat ein großes Interesse an der Straßenverbindung, weil hierüber ggf. ein neues Gewerbegebiet erschlossen werden könnte. Für Frechen wäre die Straße wegen des Eingriffs in den empfindlichen Landschaftsraum aber eher nachteilig. Das Vorhaben sollte deshalb weiter verfolgt, aber auch nicht vorrangig projektiert werden. Bevor weitere Schritte unternommen werden, sollte zunächst der Autobahnhalbanschluss an die A 4 (westlich von Königsdorf) in Betrieb gegangen sein. Die Maßnahme „L 361n, Neubau in Frechen/Königsdorf (L 361 – A4 )“ in der ursprünglichen Priorisierungsliste grau dargestellt. Da sie in der aktualisierten Fassung nicht mehr enthalten ist, erscheint die zeitnahe Umsetzung gesichert. Es sollten alle Aktivitäten unterlassen werden, die den Autobahnhalbanschluss gefährden oder verzögern könnten. Empfehlung der Verwaltung: Einstufung des Landes akzeptieren. Lösung: Die Verwaltung empfiehlt, das anliegende Antwortschreiben (Anlage 4) an den Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW zu senden und dem Regionalrat sowie den Bundesund Landtagsabgeordneten eine Durchschrift dieses Antwortschreibens - mit der Bitte um Unterstützung zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung beabsichtigt, über die Reaktion des Ministers zeitnah zu berichten. Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft des Kreises: Keine. Bergheim, 05.12.2011 Werner Stump Landrat Anlagen: Anlage 1: Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Anlage 2: NRW vom 27.10.2011 Priorisierungslisten des Landes NRW Anlage 3: Anlage 4: Auszug aus dem VEP, Teil 2 (Regionalkonzept MIV) Antwortschreiben an den Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW Beschlussvorlage 509/2011 Seite 6