Daten
Kommune
Pulheim
Größe
237 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorlage
Der Landrat
- öffentlich Drucksache
509/2011
Aktenzeichen:
66
federführendes Amt:
66 Amt für Straßenbau und Verkehr
Antragsteller:
Amt für Straßenbau und Verkehr
Beratungsfolge
Verkehrsausschuss
Termin
Bemerkungen
26.01.2012
Priorisierung der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das der Vorlage als Anlage 4 beigefügte Antwortschreiben dem Minister für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW zuzusenden und
-
dem Regionalrat sowie
-
den Bundes- und Landtagsabgeordneten
eine Durchschrift dieses Antwortschreibens mit der Bitte um Unterstützung zur Kenntnis zu geben. Über die
Reaktion des Ministers ist baldmöglichst zu berichten.
Sachdarstellung:
Vorbemerkung:
Die Landesregierung hat eine Priorisierung aller Straßenplanungen im Bereich der Bundesfernstraßen und
der Landesstraßen vorgenommen. Hierüber hatte die Verwaltung in einer Mitteilungsvorlage (Drucksache
463/2011 ) in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.11.2011 berichtet. Die Verwaltung wurde daraufhin gebeten, eine ausführliche Darstellung zu den in rot und grau dargestellten Maßnahmen auszuarbeiten,
damit die Thematik Anfang 2012 im Verkehrsausschuss beraten werden kann.
Mit Schreiben vom 27.10.2011 hatte das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes NRW aktualisierte Priorisierungslisten übersandt, die nicht in allen Teilen mit den Unterlagen der
Mitteilungsvorlage übereinstimmen. Durch den Postweg war dieses Schreiben erst nach der Sitzung des
Verkehrsausschusses beim Amt 66 (Straßenbau und Verkehr) eingegangen. Deshalb konnte die Verwaltung
hierauf in der Sitzung noch nicht eingehen. Der Sitzungsniederschrift wurde eine Durchschrift des v.g.
Schreibens mit den zugehörigen Anlagen beigefügt.
Diese Beschlussvorlage bezieht sich auf das v.g. Schreiben mit den aktualisierten Listen; die bereits der Sitzungsniederschrift beigefügten Unterlagen sind dieser Vorlage nochmals beigefügt (Anlagen 1 und 2).
Die in den Priorisierungslisten enthaltenen Maßnahmen wurden bereits im Zusammenhang mit der Verkehrsentwicklungsplanung des Kreises eingehend betrachtet. Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) wurde im
Detail mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt. Zu jedem Straßenbauvorhaben liegen -soweit
seinerzeit überhaupt erforderlich- Beschlüsse vor. In der Anlage 3 ist der entsprechende Auszug aus dem VEP,
Teil 2 (Regionalkonzept MIV) beigefügt.
Um diesem Auszug aus dem VEP richtig nachvollziehen zu können, werden im Folgenden einige Erläuterungen gegeben:
Basis des Regionalkonzeptes MIV ist der Analyse-Null-Fall bezogen auf das Jahr 2003. Die Verkehrsbelastungen der Straßen im Jahr 2003 wurden auf der Basis der Zählergebnisse der bundesweiten Verkehrszählung
2000 ermittelt und anhand aktueller Zählungen geeicht.
Für den Prognose- Horizont 2015 wurde dann zunächst der Prognose-Null-Fall erarbeitet. Der Prognose-NullFall enthält alle Straßenbauvorhaben, bei denen 2003 davon ausgegangen wurde, dass sie bis zum Jahr 2015
fertig gestellt sind. Viele Vorhaben, die im Prognose-Null-Fall enthalten sind, galten bereits vor der Verkehrsentwicklungsplanung als indisponibel. Deshalb war für verschiedene Maßnahmen des Prognose-Null-Falls
auch keine besondere Beschlussfassung in den Gremien des Kreistages erforderlich. Die erforderlichen Beschlüsse waren bereits in der Vergangenheit gefasst worden; es handelt sich teilweise um Vorhaben, mit
deren Projektierung bereits vor Jahrzehnten begonnen worden ist. Die Priorisierungslisten des Landes beinhalten zum Teil derartige Maßnahmen, eine Einstufung in eine nachrangige Priorität ist deshalb gerade bei
diesen Maßnahmen nicht nachvollziehbar.
In den Prognosefall 1wurden alle Vorhaben eingestellt, die sich in einer ersten Einschätzung als sinnvolle
Netzergänzungen erweisen werden und möglichst nachhaltig zur Entlastung von sensiblen oder überlasteten Strecken beitragen können. In einen Prognosefall 2 wurden additiv zum Prognosefall 1 weitere Vorhaben
eingestellt, die sich aus Planungsüberlegungen im Kreis und in den Kommunen ergeben hatten und einer
Beurteilung in wirkungsanalytischer Hinsicht bedurften.
Aus der Differenzbetrachtung zwischen einem Prognosefall und dem Prognose-Null-Fall (Vergleichsfall)
ergibt sich die verkehrliche Wirkung eines einzelnen Straßenbauvorhabens. Bei einer positiven Wirkung
eines Vorhabens hat die Verwaltung diese als realisierungswürdig eingestuft und eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen. Bei der Beschlussfassung wurde von - wenigen Ausnahmen abgesehen - der
Empfehlung der Verwaltung sowie der Beschlusslage in den Kommunen gefolgt. Die im VEP dokumentierte
und in der Anlage 3 beigefügte Auflistung ist somit mit einem großen Konsens in der Region zu Stande gekommen.
Problem:
Zwischen der Priorisierungsliste der Landesregierung und der Beschlusslage des Kreises bestehen zum Teil
erhebliche Differenzen. Der Verwaltung nimmt deshalb zu den in der Landesliste enthaltenen, rot (nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen) und grau (nach Abschluss der Planungsstufe Priorität entscheiden) gekennzeichneten Maßnahmen wie folgt Stellung:
Bedarfsplanmaßahmen des Bundes, Priorisierungsliste Planung NRW
B 265, OU Erftstadt/Liblar – Hürth/Hermülheim
Beschlusslage Land:
Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot).
Planungsstand: OP (Ohne Planungsaktivitäten).
Beschlussvorlage 509/2011
Seite 2
Beschlusslage Kreis:
4-streifiger Ausbau zwischen Hürth (B 265n) und Mülldeponie zu empfehlen, realisierungswürdig.
Einschätzung der Verwaltung:
Die Maßnahme ist in Kombination mit der B 265, OU Hürth/ Hermülheim sinnvoll,
weil so zwischen Erftstadt und dem Kölner Militärring eine durchgehend 4-streifige
Verbindung entstehen würde; die Maßnahme ist aber nicht vordringlich.
Empfehlung der Verwaltung:
Einstufung des Landes akzeptieren.
B 265, OU Hürth/Hermülheim
Beschlusslage Land:
Nach Abschluss der Planungsstufe Priorität entscheiden (grau).
Planungsstand: PA (Planfeststellungsverfahren wurde beAntragt).
Beschlusslage Kreis:
Der Planfeststellungsbeschluss ist inzwischen erlassen worden.
Im Zusammenhang mit dem VEP war keine Beschlussfassung notwendig (Maßnahme des Prognose-Null-Falls). Die zeitnahe Realisierung wird vom Kreis seit Jahrzehnten gefordert (Resolutionen des Kreistages).
Einschätzung der Verwaltung:
Ortsumgehung ist unbedingt notwendig.
Empfehlung der Verwaltung:
Einstufung des Landes nicht akzeptieren.
B 265, Hürth/Hermülheim – Köln/Militärring (L 34)
Beschlusslage Land:
Nach Abschluss der Planungsstufe Priorität entscheiden (grau).
Planungsstand: PA (Planfeststellungsverfahren wurde beAntragt).
Beschlusslage Kreis:
Im Zusammenhang mit dem VEP war keine Beschlussfassung notwendig (Maßnahme des Prognose-Null-Falls).
Einschätzung der Verwaltung:
Maßnahme ist zwingend notwendige Folgemaßnahme der OU Hermülheim.
Empfehlung der Verwaltung:
Einstufung des Landes nicht akzeptieren.
Landesstraßenbedarfsplan Stufe 1
L 48, Neubau Bedburg/Kirchherten bis Frimmersdorf (L 279 – L 116)
Beschlusslage Land:
Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot).
Planungsstand: OP (Ohne Planungsaktivitäten).
Beschlusslage Kreis:
Kann entfallen, wenn L 279 (Kirchherten- Millendorf) ausgebaut und mit Radwegen
versehen wird.
Einschätzung der Verwaltung:
Wie Beschlusslage Kreis; der Bergbautreibende könnte evtl. den Ausbau der L 279 als
Ersatzmaßnahme für die L 48 finanzieren.
Empfehlung der Verwaltung:
Einstufung des Landes unter der Bedingung akzeptieren,
dass L 279 ausgebaut und mit Radwegen versehen wird.
Beschlussvorlage 509/2011
Seite 3
L 93, OU Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf, BA K 20 bis B 477 mit OU Bergheim/ Büsdorf und Fliesteden
Beschlusslage Land:
Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot).
Planungsstand: PO.
Beschlusslage Kreis:
Im Zusammenhang mit dem VEP war keine Beschlussfassung notwendig (Maßnahme des Prognose-Null-Falls). Die zeitnahe Realisierung wird vom Kreis seit Jahrzehnten gefordert.
Einschätzung der Verwaltung:
Maßnahme ist zur Entlastung der Ortsdurchfahrten Büsdorf und Fliesteden dringend notwendig. Die Linie ist bestimmt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat
der Erörterungstermin bereits stattgefunden, der Planfeststellungsbeschluss ist
zeitnah zu erwarten.
Empfehlung der Verwaltung:
Einstufung des Landes nicht akzeptieren.
L 103, OU Brühl/Nord bis Hürth/Kendenich
Beschlusslage Land:
Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot).
Planungsstand: OP (Ohne Planungsaktivitäten).
Beschlusslage Kreis:
Hohe Verbindungsfunktion, gute Entlastungswirkung, realisierungswürdig.
Einschätzung der Verwaltung:
Die Straße hätte eine hohe Verbindungsfunktion und würde Hürth/ Fischenich
spürbar entlasten. Die L 103 zwischen der L 103 alt (Knapsack) und der B 265 ist dem
Rotstift anscheinend deshalb nicht zum Opfer gefallen, weil hier eine Wiederherstellungsverpflichtung des Bergbautreibenden besteht. Es sollte versucht werden, die
Wiederherstellungsverpflichtung auf die parallel verlaufende K 25n zu verlagern.
Der erhebliche Eingriff in den empfindlichen Natur- und Landschaftsraum ist wahrscheinlich nur im Zusammenhang mit einer neuen Rheinbrücke bei Köln/Godorf
bzw. Wesseling zu rechtfertigen.
Empfehlung der Verwaltung:
Einstufung des Landes nicht akzeptieren, Gespräche über die Wiederherstellungsverpflichtung mit dem Land und dem Bergbautreibenden aufnehmen.
L 122, Ausbau bei Kerpen/Sindorf, AS A4 bis Südkreisel
Beschlusslage Land:
Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot).
Planungsstand: VULA (Vorbereitende Untersuchung zur LinienAbstimmung).
Beschlusslage Kreis:
Maßnahme war nicht unmittelbar Gegenstand der Beschlussfassungen zum VEP.
Der VEP enthält eine „Direktrampe AK Kerpen/ L 122“. Die Überlastung der L 122 (Erfttalstraße) war mehrfach Gegenstand der Beratungen in den Gremien des Kreistages. Die Notwendigkeit einer zeitnahen Problemlösung war immer unstrittig.
Beschlussvorlage 509/2011
Seite 4
Einschätzung der Verwaltung:
Die überaus sinnvolle Maßnahme sollte zeitnah umgesetzt werden.
Empfehlung der Verwaltung:
Einstufung des Landes nicht akzeptieren.
L 183, OU Pulheim/Sinnersdorf (Westumgehung) und OU Pulheim, 2. BA Ostumgehung
Beschlusslage Land:
Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot).
Planungsstand: VULA (Vorbereitende Untersuchung zur LinienAbstimmung).
Beschlusslage Kreis:
Entlastet Sinnersdorf, belastet aber Pulheim; Empfehlung: Maßnahme sollte in ei-
nem Zuge mit der Ostumgehung Pulheim realisiert werden.
Einschätzung der Verwaltung:
Die Westumgehung Sinnersdorf wurde im VEP im Prognose-Null-Fall, die Ostumgehung Pulheim in Planfall 1 angesetzt. Es zeigte sich, dass eine Realisierung der
Westumgehung ohne Ostumgehung zwar Sinnersdorf entlasten, die Ortsdurchfahrt
der L 183 (Worringer Straße) aber sehr stark neu belasten würde. Sollte eine Ostumgehung Pulheim in absehbarer Zeit nicht projektiert werden können, muss aus fachlicher Sicht vom Neubau einer Westumgehung Sinnersdorf eigentlich abgeraten
werden.
Empfehlung der Verwaltung:
Einstufung des Landes nicht akzeptieren.
L 276, Wiederherstellung zwischen Elsdorf und Niederzier, Tagebau Hambach
Beschlusslage Land:
Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot).
Planungsstand: OP (Ohne Planungsaktivitäten).
Beschlusslage Kreis:
Maßnahme ist im VEP des Kreises nicht enthalten. Der VEP geht davon aus, dass im
Restfeld des Tagebaus Hambach nach Abschluss des Bergbaus keine Straßen mehr
notwendig sind.
Einschätzung der Verwaltung:
Maßnahme ist nicht notwendig, Verkehrsbeziehung ist über andere leistungsfähige
Straßen ausreichend gewährleistet. Es wäre zu prüfen, ob die Wiederherstellungsverpflichtung des Bergbautreibenden anderweitig genutzt werden könnte.
Empfehlung der Verwaltung:
Einstufung des Landes akzeptieren, Maßnahme zur Herausnahme aus dem Bedarfsplan vorschlagen.
L 361, Neubau von Bergheim/Kenten (K 22) bis Frechen/Königsdorf
Beschlusslage Land:
Nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen (rot).
Planungsstand: OP (Ohne Planungsaktivitäten).
Beschlusslage Kreis:
Hohe Verbindungsfunktion, realisierungswürdig. In den Bemerkungen zur Beschlusslage ist festgehalten: Wegen relativ geringer Entlastungswirkung für Quadrath-Ichendorf aber eher nachrangig.
Einschätzung der Verwaltung:
Der VEP hat gezeigt, dass hohe Wechselwirkungen zwischen der A 61 und der L 361n
bestehen. Die L 361n würde die A 61 entlasten, weil der regionale Verkehr nach Realisierung des Autobahnhalbanschlusses an der A 4 - westlich von Königsdorf - von
Beschlussvorlage 509/2011
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und in Richtung Köln die direkte Route wählen würde. Die Entlastungswirkung der L
361n ist vergleichsweise gering, der Eingriff in Natur und Landschaft, insbesondere
in das Naherholungsgebiet Glessener Höhe, aber sehr schwerwiegend. Die Stadt
Bergheim hat ein großes Interesse an der Straßenverbindung, weil hierüber ggf. ein
neues Gewerbegebiet erschlossen werden könnte. Für Frechen wäre die Straße wegen des Eingriffs in den empfindlichen Landschaftsraum aber eher nachteilig.
Das Vorhaben sollte deshalb weiter verfolgt, aber auch nicht vorrangig projektiert
werden. Bevor weitere Schritte unternommen werden, sollte zunächst der Autobahnhalbanschluss an die A 4 (westlich von Königsdorf) in Betrieb gegangen sein.
Die Maßnahme „L 361n, Neubau in Frechen/Königsdorf (L 361 – A4 )“ in der ursprünglichen Priorisierungsliste grau dargestellt. Da sie in der aktualisierten Fassung nicht mehr enthalten ist, erscheint die zeitnahe Umsetzung gesichert. Es sollten
alle Aktivitäten unterlassen werden, die den Autobahnhalbanschluss gefährden oder
verzögern könnten.
Empfehlung der Verwaltung:
Einstufung des Landes akzeptieren.
Lösung:
Die Verwaltung empfiehlt, das anliegende Antwortschreiben (Anlage 4) an den Minister für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW zu senden und dem Regionalrat sowie den Bundesund Landtagsabgeordneten eine Durchschrift dieses Antwortschreibens - mit der Bitte um Unterstützung zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung beabsichtigt, über die Reaktion des Ministers zeitnah zu berichten.
Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft des Kreises:
Keine.
Bergheim, 05.12.2011
Werner Stump
Landrat
Anlagen:
Anlage 1:
Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Anlage 2:
NRW vom 27.10.2011
Priorisierungslisten des Landes NRW
Anlage 3:
Anlage 4:
Auszug aus dem VEP, Teil 2 (Regionalkonzept MIV)
Antwortschreiben an den Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des
Landes NRW
Beschlussvorlage 509/2011
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