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Beschlussvorlage (Parkscheingebühren im Stadtgebiet Pulheim Hier: Antrag des Herrn Werner Kauth nach § 24 GO NW, dass das Parkzeitguthaben nicht nur für einen bestimmten Standort, sondern für das ganze Stadtgebiet genutzt werden kann.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Beschlussvorlage (Parkscheingebühren im Stadtgebiet Pulheim
Hier: Antrag des Herrn Werner Kauth nach § 24 GO NW, dass das Parkzeitguthaben nicht nur für einen bestimmten Standort, sondern für das ganze Stadtgebiet genutzt werden kann.) Beschlussvorlage (Parkscheingebühren im Stadtgebiet Pulheim
Hier: Antrag des Herrn Werner Kauth nach § 24 GO NW, dass das Parkzeitguthaben nicht nur für einen bestimmten Standort, sondern für das ganze Stadtgebiet genutzt werden kann.)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 41/2012 Erstellt am: 06.02.2012 Aktenzeichen: IV/66-12 Verfasser/in: Hr. Königs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 07.03.2012 Betreff Parkscheingebühren im Stadtgebiet Pulheim Hier: Antrag des Herrn Werner Kauth nach § 24 GO NW, dass das Parkzeitguthaben nicht nur für einen bestimmten Standort, sondern für das ganze Stadtgebiet genutzt werden kann. Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 41/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimm die Erläuterung der Verwaltung zur Kenntnis und gibt dem Antrag nach § 24 GO NW, das Parkzeitguthaben innerhalb des gesamten Stadtgebietes nutzen zu können, statt. Erläuterungen Mit Datum stellte Hr. Werner Kauth den Antrag nach § 24 GO NW , das der Geltungsbereich des Parkzeitguthabens, nicht wie zur Zeit, nur auf den jeweiligen Standort des Parkscheinautomaten bezogen ist, sondern die Nutzung vielmehr auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt stellt sich der momentane Sachverhalt dergestalt dar, dass die Parktickets dem jeweiligen Standort des Parkscheinautomaten zugeordnet sind und der Ordnungsdienst die Nutzung außerhalb dieses Bereiches mittels eines Bußgeldes ahndet. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung den Antrag zum Anlass genommen die derzeitige Regelung zu überprüfen. Dabei kamen die zuständigen Ämter zu dem Ergebnis, dass aus Sicht der Verwaltung dem Antrag gefolgt werden sollte, zumal nicht davon auszugehen ist, dass dies zur einer nennenswerten Reduzierung der Einnahme von Parkgebühren führen wird.