Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
41/2012
Erstellt am:
06.02.2012
Aktenzeichen:
IV/66-12
Verfasser/in:
Hr. Königs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
07.03.2012
Betreff
Parkscheingebühren im Stadtgebiet Pulheim
Hier: Antrag des Herrn Werner Kauth nach § 24 GO NW, dass das Parkzeitguthaben nicht nur für
einen bestimmten Standort, sondern für das ganze Stadtgebiet genutzt werden kann.
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 41/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimm die Erläuterung der Verwaltung zur Kenntnis und gibt dem Antrag nach § 24
GO NW, das Parkzeitguthaben innerhalb des gesamten Stadtgebietes nutzen zu können, statt.
Erläuterungen
Mit Datum stellte Hr. Werner Kauth den Antrag nach § 24 GO NW , das der Geltungsbereich des Parkzeitguthabens,
nicht wie zur Zeit, nur auf den jeweiligen Standort des Parkscheinautomaten bezogen ist, sondern die Nutzung vielmehr
auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird.
Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt stellt sich der momentane Sachverhalt dergestalt dar, dass die Parktickets
dem jeweiligen Standort des Parkscheinautomaten zugeordnet sind und der Ordnungsdienst die Nutzung außerhalb
dieses Bereiches mittels eines Bußgeldes ahndet.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung den Antrag zum Anlass genommen die derzeitige Regelung zu überprüfen. Dabei
kamen die zuständigen Ämter zu dem Ergebnis, dass aus Sicht der Verwaltung dem Antrag gefolgt werden sollte, zumal
nicht davon auszugehen ist, dass dies zur einer nennenswerten Reduzierung der Einnahme von Parkgebühren führen
wird.