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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Beschluss zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
19.03.12, 19:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschluss zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschluss zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 82/2012 Erstellt am: 12.03.2012 Aktenzeichen: IV-61 ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz/Herr Faßbinder Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 27.03.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Beschluss zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 82/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während vier Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 01.02.2012 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim. Ziel der Planung ist die Baurechtschaffung für ein Möbelhaus mit 45.000 qm Verkaufsfläche. Die Verwaltung legt jetzt den Entwurf des Bebauungsplans vor und empfiehlt, den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) zu fassen. Zu den zeichnerischen und textlichen Inhalten des Planentwurfs wird auf die beigefügte Begründung verwiesen. Hinweis: Im Entwurf der Begründung wird im Kapitel 6 auf ein Gutachten verwiesen. Diese „Auswirkungsanalyse“ ist in SD.NET als Anlage der Vorlage beigefügt. Gedruckte Exemplare gehen wegen des großen Umfangs den Fraktionen in der vom Rat beschlossenen Stückzahl zu.