Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
19.03.12, 19:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
82/2012
Erstellt am:
12.03.2012
Aktenzeichen:
IV-61 ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz/Herr Faßbinder
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
27.03.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschluss zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 82/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten
Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während vier Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 01.02.2012 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 109 Pulheim. Ziel der Planung ist die Baurechtschaffung für ein Möbelhaus mit 45.000 qm Verkaufsfläche.
Die Verwaltung legt jetzt den Entwurf des Bebauungsplans vor und empfiehlt, den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) zu fassen.
Zu den zeichnerischen und textlichen Inhalten des Planentwurfs wird auf die beigefügte Begründung verwiesen.
Hinweis: Im Entwurf der Begründung wird im Kapitel 6 auf ein Gutachten verwiesen. Diese „Auswirkungsanalyse“ ist in
SD.NET als Anlage der Vorlage beigefügt. Gedruckte Exemplare gehen wegen des großen Umfangs den Fraktionen in
der vom Rat beschlossenen Stückzahl zu.