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Beschlussvorlage (BP 109 textl. Fests. für fBB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
267 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
19.03.12, 19:05
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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB 1.1 Sondergebiet (SO) 1.1.1 Gemäß § 11 BauNVO ist im „Sondergebiet Möbelhaus“ ein Möbelhaus mit den nachstehenden Sortimenten und Verkaufsflächenbegrenzungen und mit einer Verkaufsfläche von bis zu 45.000 m² (maximal) zulässig. 1.1.2 Im Rahmen der Gesamtverkaufsfläche ist auf einer Fläche von max. 40.500 m² der Verkauf folgender nicht zentrenrelevanter Sortimente gemäß „Pulheimer Liste“ mit folgenden Verkaufsflächenbegrenzungen zulässig: Sortimente Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel, Holz-/Kork/Flecht- und Korbwaren, Matratzen, Lattenroste, Ober- und Unterdecken, elektrische Großgeräte Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel Tapeten, Bodenbeläge, Teppiche Kraftwagenteile und –zubehör, insb. Autokindersitze Nebensortiment, Aktionswaren 1.1.3 Verkaufsflächenobergrenze 36.500 m² 1.500 m² 2.000 m² 200 m² 300 m² Im Rahmen der Gesamtverkaufsfläche ist auf einer Fläche von 10 % dieser Gesamtverkaufsfläche, also max. 4.500 m², der Verkauf folgender zentrenrelevanter Randsortimente gemäß „Pulheimer Liste“ mit folgenden Verkaufsflächenbegrenzungen zulässig: Sortimente Keramische Erzeugnisse und Glaswaren, Haushaltsgegenstände Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel Haushaltstextilien, Heimtextilien Elektrische Kleingeräte Spielwaren, Bastelartikel Nebensortiment, Aktionswaren Verkaufsflächenobergrenze 1.450 m² 900 m² 1.500 m² 150 m² 150 m² 350 m² 1.1.4 Zulässig sind außerdem: - Lagergebäude - zugehörige Gastronomieeinrichtungen - Lagerflächen - Flächen für Büros und Verwaltung - Serviceeinrichtungen 2. Stellplätze und Nebenanlagen gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB Stellplätze und bauliche Anlagen zum Parken (Parkpalette) sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und innerhalb der für Stellplätze (St/Parkpalette) festgesetzten Fläche zulässig. Oberirdische, offene Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und außerhalb der für Stellplätze (St/Parkpalette) festgesetzten Fläche zulässig. tF109pul190312 3. Maßnahmen bzw. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird noch ergänzt 4. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen wird noch ergänzt 5. Begrünung der Stellplatzflächen wird noch ergänzt GESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN werden ggf. noch ergänzt HINWEISE UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 5. Versickerung wird ggf. noch ergänzt tF109pul190312 RECHTSGRUNDLAGEN tF109pul190312