Daten
Kommune
Pulheim
Größe
267 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
19.03.12, 19:05
Stichworte
Inhalt der Datei
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1.
Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB
1.1
Sondergebiet (SO)
1.1.1
Gemäß § 11 BauNVO ist im „Sondergebiet Möbelhaus“ ein Möbelhaus mit den
nachstehenden Sortimenten und Verkaufsflächenbegrenzungen und mit einer
Verkaufsfläche von bis zu 45.000 m² (maximal) zulässig.
1.1.2
Im Rahmen der Gesamtverkaufsfläche ist auf einer Fläche von max. 40.500 m²
der Verkauf folgender nicht zentrenrelevanter Sortimente gemäß „Pulheimer
Liste“ mit folgenden Verkaufsflächenbegrenzungen zulässig:
Sortimente
Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel, Holz-/Kork/Flecht- und Korbwaren, Matratzen, Lattenroste, Ober- und
Unterdecken, elektrische Großgeräte
Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel
Tapeten, Bodenbeläge, Teppiche
Kraftwagenteile und –zubehör, insb. Autokindersitze
Nebensortiment, Aktionswaren
1.1.3
Verkaufsflächenobergrenze
36.500 m²
1.500 m²
2.000 m²
200 m²
300 m²
Im Rahmen der Gesamtverkaufsfläche ist auf einer Fläche von 10 % dieser
Gesamtverkaufsfläche, also max. 4.500 m², der Verkauf folgender
zentrenrelevanter Randsortimente gemäß „Pulheimer Liste“ mit folgenden
Verkaufsflächenbegrenzungen zulässig:
Sortimente
Keramische Erzeugnisse und Glaswaren,
Haushaltsgegenstände
Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen, kunstgewerbliche
Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel
Haushaltstextilien, Heimtextilien
Elektrische Kleingeräte
Spielwaren, Bastelartikel
Nebensortiment, Aktionswaren
Verkaufsflächenobergrenze
1.450 m²
900 m²
1.500 m²
150 m²
150 m²
350 m²
1.1.4
Zulässig sind außerdem:
- Lagergebäude
- zugehörige Gastronomieeinrichtungen
- Lagerflächen
- Flächen für Büros und Verwaltung
- Serviceeinrichtungen
2.
Stellplätze und Nebenanlagen gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB
Stellplätze und bauliche Anlagen zum Parken (Parkpalette) sind ausschließlich innerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche und innerhalb der für Stellplätze (St/Parkpalette)
festgesetzten Fläche zulässig. Oberirdische, offene Stellplätze sind auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen und außerhalb der für Stellplätze (St/Parkpalette)
festgesetzten Fläche zulässig.
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3.
Maßnahmen bzw. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft
wird noch ergänzt
4.
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
wird noch ergänzt
5.
Begrünung der Stellplatzflächen
wird noch ergänzt
GESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN
werden ggf. noch ergänzt
HINWEISE UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN
5.
Versickerung
wird ggf. noch ergänzt
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RECHTSGRUNDLAGEN
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