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16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 48/99/......
Der Gemeindedirektor
Bauverwaltungsamt
Aktenzeichen
66 12 05 Kr/Fa
Beratungsfolge
Termin
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Rat
Datum
07.04.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
29.04.1999
16.06.1999
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Altdorf
Beschlußentwurf:
Der von der Firma Rheinbraun beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die
als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Altdorf Rezeß A44/1926- beschlossen
Begründung:
Um die rechtzeitige Herstellung des Flußbettes für die im Jahre 2005 zu verlegende Inde sicherzustellen, muß seitens der Firma Rheinbraun ein Teilstück der L 241 und des AKK Mühlengrabens
zwischen Altdorf und Kirchberg bereits ab dem 01.11.1999 bergbaulich in Anspruch genommen
werden.
Aus diesem Grunde beantragt die Firma Rheinbraun mit Schreiben vom 16.03.1999 die teilweise
Einziehung der Wirtschaftswege, die von der Maßnahme betroffen sind.
Es handelt sich hierbei um die Teilflächen folgender Wirtschaftswege:
Gemarkung
Altdorf
Altdorf
Flur
13
Flurstück
119/106
13
311
einzuziehende Fläche
0,0280 ha (tlw.)
0,0480 ha (tlw.)
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezeß des Gemeindebezirks Altdorf -Rezeß
A44/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Der Rezeß hat für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichem Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung.
Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung
der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden.
Die bei einer Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer RheinlandKreisstelle Düren- und des Ortslandwirtes der Ortschaft Altdorf ist zwischenzeitlich erfolgt.
Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht.
-2Rheinbraun sichert zu, daß die Restflächen dieser Wirtschaftswege an die neue Trasse der L 241
angebunden werden, so daß die landwirtschaftlichen Nutzflächen weiterhin für die Landwirte
erreichbar bleiben.
Die Lage der zu entwidmenden Wirtschaftswege ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
T267.DOC
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