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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Altdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Altdorf)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 48/99/...... Der Gemeindedirektor Bauverwaltungsamt Aktenzeichen 66 12 05 Kr/Fa Beratungsfolge Termin Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Rat Datum 07.04.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 29.04.1999 16.06.1999 Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Altdorf Beschlußentwurf: Der von der Firma Rheinbraun beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Altdorf Rezeß A44/1926- beschlossen Begründung: Um die rechtzeitige Herstellung des Flußbettes für die im Jahre 2005 zu verlegende Inde sicherzustellen, muß seitens der Firma Rheinbraun ein Teilstück der L 241 und des AKK Mühlengrabens zwischen Altdorf und Kirchberg bereits ab dem 01.11.1999 bergbaulich in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grunde beantragt die Firma Rheinbraun mit Schreiben vom 16.03.1999 die teilweise Einziehung der Wirtschaftswege, die von der Maßnahme betroffen sind. Es handelt sich hierbei um die Teilflächen folgender Wirtschaftswege: Gemarkung Altdorf Altdorf Flur 13 Flurstück 119/106 13 311 einzuziehende Fläche 0,0280 ha (tlw.) 0,0480 ha (tlw.) Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezeß des Gemeindebezirks Altdorf -Rezeß A44/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Der Rezeß hat für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichem Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die bei einer Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer RheinlandKreisstelle Düren- und des Ortslandwirtes der Ortschaft Altdorf ist zwischenzeitlich erfolgt. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. -2Rheinbraun sichert zu, daß die Restflächen dieser Wirtschaftswege an die neue Trasse der L 241 angebunden werden, so daß die landwirtschaftlichen Nutzflächen weiterhin für die Landwirte erreichbar bleiben. Die Lage der zu entwidmenden Wirtschaftswege ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. T267.DOC .. .