Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
101/2012
Erstellt am:
13.04.2012
Aktenzeichen:
IV/61 be-kl
Verfasser/in:
Nina Bettzieche/Michael Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
25.04.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Bestandsbebauung, dem Pulheimer Bach und
der K9 (Bonnstraße)(Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 1469 und 1470)
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 7, Vorlage Nr.: 382/2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 101/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim und der Entwurf der Begründung werden in vorliegender Form
gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Das Bebauungsplanverfahren des BP 108 Pulheim wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 07.12.2011 eingeleitet.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung durch die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen Gärtnereifläche.
In der gleichen Sitzung beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Verwaltung mit der
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (1) BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 22.02.2012 bis 13.03.2012 einschließlich statt. Mit
Schreiben vom 14.02.2012 wurden die Behörden am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Die Anregung aus den Reihen des Umwelt- und Planungsausschusses, die Ausrichtung der Hausgärten für die am
Bach gelegenen Grundstücke zugunsten einer energetisch besseren Himmelsausrichtung zu überprüfen wurde in einem
Gespräch mit dem durch den Eigentümer der Fläche benannten Investor diskutiert. Im Ergebnis führte dies jedoch zu
einem erhöhten Erschließungsaufwand der Grundstücke und einer Überschreitung der maximalen Grundflächenzahl.
Ferner wäre die Doppelhausbebauung näher an den Bach herangerückt. Als Fazit legt die Verwaltung das ursprüngliche
Konzept dem Rechtsplan zugrunde.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren vorgetragen worden. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen insgesamt 15 Stellungnahmen ein. Mit keiner wurden Bedenken gegen die Planaufstellung erhoben. Mit einer Ausnahme verwiesen alle Absender darauf, entweder gar nicht betroffen zu sein oder gaben lediglich Hinweise, etwa zu Stichworten wie Wasserschutzzone oder Kampfmittel. Teilweise wurden sie in den Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen.
Vom Rhein-Erft-Kreis (Schreiben vom 05.03.2012, siehe Anlage T 1 fBÖ) erhielt die Verwaltung allerdings Anregungen,
die nur zum Teil Aufnahme in den Rechtsplanentwurf fanden. Im einzelnen wird hierzu auf die textlichen Festsetzungen
und die Planbegründung verwiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, sie zu beauftragen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim mit seiner Begründung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.